Ole Schröder malte gleich den ganz alten Teufel an die Wand: Auf Deutschland würden „längere Asylverfahren, höhere Kosten und eine neue Sogwirkung“ zukommen, warnte der CDU-Innenstaatssekretär angesichts von Plänen der EU-Kommission, das europäische Asylrecht zu vereinheitlichen. Schon im Vorfeld der Konferenz der EU-Innenminister Mitte Juli warnte der alerte 38-Jährige, als gelte es, die letzte politische Bastion der CDU zu verteidigen. Die EU würde dem „Asylbetrug“ Tür und Tor öffnen, eine Neuregelung „unser bewährtes Asylsystem“ aufheben. „Wer schutzbedürftig ist, soll Schutz erhalten. Wer unser Asylrecht missbraucht, soll zurückgeschoben werden können“, dieser Grun
rundsatz, so Schröder, müsse erhalten werden.Was den CDU-Staatssekretär so erregte, liest sich in Wahrheit eher unspektakulär. Die Pläne der EU-Kommission sehen eine Höchstdauer von sechs Monaten für Asylverfahren vorn, die ohnehin der mittleren Behandlungsdauer aller EU-Staaten entsprechen würde und in Ausnahmen auf ein Jahr verlängerbar sein soll. Dazu will Brüssel ein Bleiberecht für minderjährige Geschwister, das in Deutschland bisher nur für Kinder gilt. Aufnahmeregeln sollen vereinheitlicht, allgemein gültige Mindeststandards des Flüchtlingsstatus festgelegt und der Rechtsschutz für Antragsteller verbessert werden. Bis zum Herbst möchte Innenkommissarin Cecilia Malmström eine Einigung mit den Regierungen der EU-Staaten erzielen. Auch die belgische Regierung, im zweiten Halbjahr 2010 turnusmäßiger Vorsitzender des Europäischen Rats, will in dieser Zeit eine gemeinsame Linie fördern.Die Reaktion Schröders zeigt beispielhaft, wie heikel ein solches Vorhaben ist. Der Staatssekretär sieht durch die Pläne das so genannte Flughafenverfahren „ausgehöhlt“, das der Bundesregierung erlaubt, einreisende Asylbewerber im Transitbereich zu internieren und umgehend abzuschieben, wenn die Behörden deren Anträge als „offensichtlich unbegründet“ verwerfen. Auch die Drittstaatenregelung sieht die CDU gefährdet, dazu drohten Verfahrensverzögerungen durch Klagen und der Zugang von Asylbewerbern zu Sozialleistungen, von denen sie bislang ausgeschlossen sind.Ressentiments gegen "Asylbetrüger"„EU will Schnell-Abschiebung stoppen! Asylbetrüger dürfen bleiben!“, titelte denn auch die Bild-Zeitung. Doch die unmittelbare Empörung des Boulevardblattes täuscht darüber hinweg, dass es sich beim Widerstand gegen eine EU-weite Vereinheitlichung von Asylstandards keineswegs um ein allein deutsche Marotte handelt. Laut Schröder unterstützen mehrere Länder, darunter Frankreich, die Position der Berliner Regierung. Auch der irische Justizminister Dermot Ahern bestätigte, Amtskollegen hegten Zweifel gegenüber den Plänen der EU-Kommission. Vor allem befürchte man eine Schwächung des seit 2003 geltenden Dublin-II-Abkommens, wonach ein Asylantrag in jenem Mitgliedsstaat gestellt werden muss, den der Flüchtling zuerst erreicht hat. Ahern sieht das Abkommen als Meilenstein gegen „Asyl-Hopping“, bei dem die Flüchtlinge von der unterschiedlichen Rechtslage in den Mitgliedsstaaten profitieren.Ein quasi-protektionistischer Reflex bezüglich der nationalen Grenzen zeigte sich zu Jahresbeginn auch in Großbritannien. Das Londoner Innenministerium distanzierte sich vom Vorschlag der EU-Kommission, im Rahmen einer gemeinsamen Verfahrensrichtlinie europaweite Minimalstandards für Asylbewerber einzuführen. Der Plan wird als Bedrohung für das seit 2003 auf der Insel praktizierte Schnellverfahren angesehen, bei dem eine Asyl-Entscheidung bereits binnen zwei Wochen ergehen soll. Großbritannien steht seit Jahren weit oben auf der Beliebtheitsskala von Flüchtlingen.Das Projekt eines gemeinsamen Asylrechts ist nicht neu. Den Boden bereitete 1997 der Amsterdamer Vertrag mit der Idee eines einheitlichen „Raumes für Freiheit, Sicherheit und Recht“. Auf dem EU-Gipfel von 1999 im finnischen Tampere war der gemeinsame Schutz der Außengrenzen das bestimmende Thema. Seither ist die „Harmonisierung“ der Asylpolitik weit gediehen: Die EU betreibt in nordafrikanischen Staaten Auffanglager, seit 2005 koordiniert die Behörde Frontex in Warschau den Schutz der Außengrenzen, und bereits seit 2003 existiert mit dem EURODAC-Register ein System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern, das auf das erste Dubliner Abkommen zurückgeht. Wer dort einmal erfasst ist, kann andernorts keinen Antrag mehr stellen.Legitimiert wird das restriktive Grenzregime ganz im Sinne Ole Schröders: durch die Betonung, den „wirklich Schutzbedürftigen“ zu helfen. Dazu müsste allerdings auch ein Mindestmaß an Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zählen. Je nach Mitgliedsstaat variieren die Anerkennungsquoten heute zwischen einem und 50 Prozent, weshalb das NGO-Netzwerk European Council on Refugees and Exiles von einer „Asyl-Lotterie“ spricht. „Für jemanden mit der gleichen Geschichte gibt es in verschiedenen EU-Ländern völlig unterschiedliche Asylentscheidungen“, bilanziert auch die deutsche Organisation Pro Asyl.Wegen der nun angestrebten Angleichung braucht sich der empörte CDU-Staatssekretär indes keine Sorgen zu machen. Selbstverständlich, so bescheinigte ihm bereits die EU-Kommission, sei es den Mitgliedsstaaten weiterhin möglich, Asylanträge noch an der Grenze abzulehnen.