Selbstbestimmungsgesetz wirkt wie Beschwichtigungsversuch für queerfeindliche Gesellschaft

Meinung Bisherige Gerichtsverfahren werden abgeschafft. Die Zwangsbegutachtung und Befragungen auch. Aber der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz hält ein deutliches Diskriminierungspotenzial bereit
Ausgabe 18/2023
Transfeindlichkeit ist nicht erst dann wirklich schlimm, wenn cis Frauen betroffen sein könnten
Transfeindlichkeit ist nicht erst dann wirklich schlimm, wenn cis Frauen betroffen sein könnten

Foto: Georges Gobet/AFP/Getty Images

Der langersehnte Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ist da. Endlich! Das sogenannte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 wird bald Geschichte sein. Damit sollten alle Sorgen und Ängste über Bord geworfen sein. Oder etwa nicht? Leider nein. Die vergangenen Monate haben gezeigt, weshalb der Entwurf so lange auf sich warten ließ. „Gewichtige Fachfragen“ seien noch zu klären, beschwichtigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar.

Eine dieser „Fachfragen“ war, wie Saunabesuche durch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen künftig gesetzlich reguliert werden sollen. Doch was bedeutet dies in der Praxis? Es handelt sich um Orte, die von trans Personen seit jeher genutzt werden. Oder gerade aus eigenen Sicherheitsbedenken eben nicht. Es werden nun rechtssicher Passagen formuliert, die unsere Ausschlüsse als zum Beispiel trans Frauen legalisieren könnten. Sofern unser Erscheinungsbild von anderen Menschen als „störend“ empfunden wird und das jeweilige Personal vor Ort gleichfalls engstirnig genug ist, können sie uns, auch entgegen unserem faktischen Geschlechtseintrag, aus den Räumen entfernen lassen und dies mit dem Hausrecht begründen. Unsere physische Präsenz reicht hierfür aus. Doch wie viele Menschen könnten hiervon potenziell negativ betroffen sein? Auch für viele cisgeschlechtliche Frauen sind solche Begebenheiten auf, um beim Beispiel zu bleiben, öffentlichen Toiletten keine neue Erfahrung – abwertende Blicke, misogyne Kommentare, „nicht weiblich genug“ auszusehen.

Aber auch sie könnten somit, rechtlich abgesichert, von bestimmten Orten verwiesen werden. Ein kurzer Einwurf ist hierbei unerlässlich: Transfeindlichkeit ist nicht erst dann wirklich schlimm, wenn cis Frauen betroffen sein könnten.

Und was ist mit trans Kindern ab 14? Das Selbstbestimmungsgesetz regelt allein rechtliche und keine medizinischen Belange. Therapien, Diagnostizierung und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) existieren weiterhin. Also eignet sich das kaum für eine Drohkulisse. Neu ist im Gesetzesentwurf eine dreimonatige Sperrfrist nach der Erklärung beim Standesamt. Beschönigend wird dies „Bedenkzeit“ benannt. Drei Monate, bis die Korrektur des Geschlechtseintrags rechtskräftig ist. Doch das Eltern-Kind-Verhältnis bleibt weiterhin unberührt. Das bedeutet, dass wir weiterhin mit falschem Namen und falschem Titel in den Geburtsurkunden unserer Kinder eingetragen bleiben und weiterhin eingetragen werden. Völlig gleich, ob die Korrektur vor der Geburt des Kindes erfolgte. Hierfür wird eine separate Reform des Abstammungsrechts notwendig. Keine Sorge, diese wird sicherlich zeitnah eintreten. Das Beste aber kommt erst noch: cisgeschlechtliche Männer können sich im nationalen Verteidigungsfall nicht plötzlich „zur Frau“ erklären. Ein Glück, dass dies debattiert wurde. Dass dies auch trans Personen tatsächlich betrifft, muss man hier nicht weiter ausführen.

Zusammengefasst: Ja, die bisherigen Gerichtsverfahren werden abgeschafft. Die Zwangsbegutachtung und Befragungen auch. Allerdings hält der Entwurf deutliches Diskriminierungspotenzial bereit. Er wirkt wie ein permanenter Beschwichtigungsversuch an eine queerfeindliche Gesellschaft, die nicht begreifen will, dass wir schon immer existierten.

Felicia Ewert hat das Buch Trans. Frau. Sein. Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung veröffentlicht

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