Rauf mit dem Mindestlohn

Arbeit In Deutschland legt erstmals eine Kommission die künftige Höhe der Lohnuntergrenze fest. Das Ergebnis ließe sich per Computer billiger berechnen
Ausgabe 25/2016

Pro Stunde 8,50 Euro für – fast – alle: Seit 1. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn, und der gerade von Arbeitgebern beschworene Untergang des hiesigen Arbeitsmarkts ist ausgeblieben. Doch wie geht es nun weiter mit dem Mindestlohn?

Eine Antwort auf diese Frage wird bis Ende Juni die Mindestlohn-Kommission geben. Diese besteht paritätisch aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, einem Vorsitzenden und zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht. Ihre Arbeit ist eine Art Ersatz für Tarifverhandlungen, denn die kann keiner für die Mindestlöhner führen. Den Rahmen gibt das Mindestlohngesetz vor: „Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.“

Genau diese nachlaufende Orientierung an der Tarifentwicklung ist gegenwärtig das Problem. Denn für die erste Anpassung, deren Höhe bis Ende Juni feststehen muss und die von 2017 an wirksam wird, hat die Kommission entschieden, ausschließlich die Tarifentwicklung von Januar 2015 bis Juni 2016 zu berücksichtigen. Eigentlich sollten immer zwei Jahre nachgezeichnet werden. Diesmal aber würden diesjährige Tarifabschlüsse weitestgehend außen vor bleiben. Im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst laufen noch die Erklärungsfristen, vor allem aber der gewichtige Abschluss der Metaller wirkt zu spät: Erst vom 1. Juli an gibt es hier mehr Geld.

In Cent bedeutet das: Der Mindestlohn würde von 8,50 auf 8,77 Euro steigen. Wenn man die jüngsten Abschlüsse mit einberechnen würden, könnten es 8,87 Euro sein. Schon diese üppigen 10 Cent wollen die Arbeitgeber verhindern und können das auch in der Kommission. Da ist keine Alternative in Sicht, schließlich können Mindestlöhner ja nicht gegen eine Kommission streiken. Ein echtes Arbeitnehmer-Dilemma.

Wenn man den gesetzlichen Auftrag aber so kleinteilig auslegt, dann spricht alles für den Ersatz dieser Kommission durch eine Excel-Tabelle. Die enthält den Tarifindex und den liefern die Bundesstatistiker. Man müsste einfach die Werte eingeben und gut ist. Die Reisekosten und die Geschäftsstelle der Kommission ließen sich einsparen.

Doch dem Mindestlohngesetz ließe sich auch ein anderer Ansatz entnehmen. Da steht etwas von „Gesamtabwägung“, die man vornehmen könnte. Stellen wir uns eine quirlige Kommission vor: Die würde diskutieren, was die Arbeitnehmer nötig haben. Aus Sicht des Rentenrechts etwa bräuchte es schon heute einen Mindestlohn von 11,68 Euro, um nach 45 Jahren eine gesetzliche Rente zu erhalten, die oberhalb der Grundsicherung für Ältere liegt. So eine Kommission würde streiten, ob 8,77 oder 8,87 Euro, wohlgemerkt ab 2017 für dann zwei Jahre, wirklich noch ausreichend sind.

Zehn vor dem Komma

Sie müsste auch berücksichtigen, dass im Süden des Landes 8,50 Euro für Arbeitgeber kaum eine Rolle spielen, in weiten Teilen Ostdeutschlands und im Norden allerdings sehr wohl. Dann würde offensichtlich, dass der gesetzliche Mindestlohn natürlich ein politischer Lohn ist, über den man eben verhandeln muss. Tatsächlich war schon der Startpunkt 8,50 Euro eine politisch gesetzte Zahl. Wirklich sachlich begründen konnte die keiner.

Gibt es also überhaupt mehr Luft nach oben? Fest steht: Hunderttausende neuer Stellen sind entstanden, die Beschäftigung hat zugenommen, der Mittelstand erwartet in diesem Jahr fast eine halbe Million neue Arbeitsplätze – Klagen darüber, wie schwer viele davon zu besetzen seien, inklusive. Das deutet darauf hin, dass der Preis der Arbeit angehoben werden kann, auch in den Kelleretagen des Arbeitsmarkts.

Auf alle Fälle sind mehr drin als 8,77 oder 8,87 Euro. Eine Neun vor dem Komma wie in Frankreich, Holland, Irland, Belgien und Großbritannien wäre das Mindeste, eine Zehn oder Elf wie in Luxemburg noch viel angebrachter. Aber davon ist keine Rede.Stattdessen simuliert eine Kommission Excel-Ergebnisse. Das ist überflüssig.

Stefan Sell ist Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz. Er lehrt unter anderem VWL und bloggt unter aktuelle-sozialpolitik.de

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