Fast überall in Europa wird das öffentliche Leben eingeschränkt. Bildungseinrichtungen, Restaurants und Geschäfte, ja sogar die für die Gewaltenteilung so wichtigen Gerichte werden geschlossen. Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und die ungehinderte tägliche Berufsausübung sind beschnitten. Die Bevölkerung befürwortet diese Maßnahmen mit überwältigender Mehrheit. Derartig weitgehende Grundrechtsbeschränkungen wären vor wenigen Wochen höchstens im politisch verdächtigen China denkbar gewesen. Quasi über Nacht und in der Umsetzung oftmals aktionistisch anmutend sind sie nun auch in Europa in unser aller Leben getreten – begründet durch Notstands-, Infektionsschutz- und Epidemiengesetze. Dabei plausibilisiert eine von der täglichen Infektions- und Todeszahlenflut scheinbar sachlich gerechtfertigte Angst jede Maßnahme und verdrängt die wesentliche Frage: Ist die Einschränkung fundamentaler Grundrechte zum Schutz der Gesundheit gerechtfertigt?
Mit einem klaren ,Ja‘ hätte wohl der Philosoph Hans Jonas Ende der 1970er Jahre diese Frage beantwortet. Angesichts der massiven Gefahren, die sich aus der Umweltzerstörung und der atomaren Aufrüstung für das Überleben der Weltgemeinschaft aus seiner Sicht ergeben, obliege es der Verantwortung der Regierenden, auch drastische Maßnahmen zu ergreifen. „Die Unheilsprophezeiung wird gemacht, um ihr Eintreffen zu verhüten“, schrieb er; „und es wäre die Höhe der Ungerechtigkeit, etwaige Alarmisten später damit zu verspotten, dass es doch gar nicht so schlimm gekommen sei: ihre Blamage mag ihr Verdienst sein.“
Der Coronavirus stellt nun eine solche Gefahr für die Gesundheit der Menschheit dar und erzwingt darum, so scheint es, auch radikale Maßnahmen. In letzter Instanz gälte dies unabhängig davon, ob die Maßnahmen wirksam oder gerechtfertigt sind, und sogar unabhängig davon, ob sie sich jemals als dergestalt erweisen können. Es regiert die Furcht und der nervöse Wunsch, die beängstigende Bedrohung kleinzukriegen. Das heißt, die Zahlen kleinzukriegen – die Infektions- und Mortalitätsrate muss mit allen Mitteln minimiert werden. Die mathematische Heuristik bürgt für die Richtigkeit der Maßnahmen. Dieser eingeschränkte Blick wird geleitet von der rein epidemiologischen Betrachtung von Covid-19 als Risiko für die Gesundheit. Alle Kraft und alle Furcht konzentrieren sich dabei auf diese eine Gefahr, die Bedrohung der Gesundheit durch Covid-19. Der Zweck der Reduktion der so eng visierten Gefahr erlaubt in dieser Logik den Einsatz aller Mittel – auch die Einschränkung der Grundrechte. Die Annahmen, auf welchen dieser politisch energisch umgesetzte Schluss fußt, sind aus drei Gründen falsch.
Nie ein absolutes Recht
Erstens wird ein relativer Wert, nämlich das Recht auf Gesundheit, über einen absoluten Wert, nämlich das Recht auf politische Teilhabe und autonome Entfaltung, gestellt. Grundrechte, welche diese Autonomie verteidigen und die Selbstbestimmung des Menschen garantieren, genieβen den höchsten Schutzstatus. Die Grundrechte sind die fundamentalen Bedingungen dafür, dass wir auch in dieser dramatischen Lage in einem deliberativen Prozess gemeinsam zu guten Entscheidungen finden, wie wir mit der Situation umgehen wollen. Gesundheit und Grundrechte stehen in der derzeitigen Situation auch nicht zwingend in einem Widerspruch zueinander. Denn die moderne Idee von Vernunft trägt die Idee selbstbestimmter individueller und kollektiver Freiheitseinschränkungen immer bereits in sich. Die Bürgerinnen und Bürger sind selber die Adressaten und Autoren der eigenen Beschränkungen ohne die eine freiheitliche Gesellschaft nicht denkbar wäre. Eine Verabsolutierung des Rechts auf Gesundheit würde dieses Recht zu einem Selbstzweck erheben und eine grenzenlose Verantwortung für die Gesunderhaltung aller, ohne Rücksicht auf deren Selbstbestimmung, einfordern.
Im Zuge der aktuellen Notstandsverordnungen geschieht in vielen Ländern Europas genau das. Die Rhetorik der unbedingten Verantwortung für die Gesundheit aller unterhöhlt die Grundrechte aller, auch derjenigen, die geschützt werden sollen. In der Folge nehmen viele staatliche Schutzmaßnahmen für die Gesundheit totalitäre Züge an. Damit soll nicht gegen die Solidarität mit besonders gefährdeten Personengruppen argumentiert werden. Jede und jeder von uns trägt Verantwortung für sich und andere. Aber diese Verantwortung ist zwangsläufig begrenzt. Und diese Verantwortung wird in Relation zu unserer sozialen Welt immer wieder neu bestimmt. Sie kann damit nicht uneingeschränkt gültig sein; selbst wenn es um die zweifellos wichtige Verantwortung für die Gesundheit geht.
Was dient der Gesundheit?
Zweitens ist äußerst strittig, ob alle Maßnahmen, die im Namen der Gesundheit erlassen werden auch der Gesundheit dienen; gerade mit Blick auf die gegenwärtigen Grundrechtsbeschränkungen. Hierzu muss man sich die zahlreichen Paradoxien im Spannungsfeld zwischen Covid-19-Bekämpfung und Gesundheitsförderung vergegenwärtigen. Das vielleicht anschaulichste Beispiel ist die weltweite und völlige Orientierungslosigkeit im Umgang mit Atemschutzmasken: Schützt jede und jeder solidarisch die Gesundheit der Mitmenschen, indem alle Atemschutzmasken verwenden, oder entzieht man damit dem Gesundheitssystem wichtige Ressourcen? Ist der- oder diejenige asozial, die eine Maske in der Öffentlichkeit trägt, oder sind es die Personen, die ohne Mundschutz herumlaufen? Die Heuristik der Furcht löst dieses Problem scheinbar plausibel durch eine #staythefuckhome-Quarantäne für alle.
Aber auch diese Scheinlösung mündet in das nächste Dilemma-Beispiel. Bleiben einfach alle unterschiedslos in Quarantäne, wie es einige epidemiologische Expertinnen und Experten anraten, ist die globale Versorgung der Krankenhäuser gefährdet. Es müssen also selbst im Verdachtsfalls nach verkürzter Zeit Menschen wieder aus der Quarantäne entlassen werden, zumindest schon mal Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte, die für die Versorgung des Gesundheitssystems unerlässlich sind. Andernfalls hätte dies womöglich wiederum negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Welche Personen nun genau über kurz oder lang systemrelevant sind und ob die physischen und psychischen gesundheitlichen Gefahren einer Quarantäne für viele Individuen und auch gesamtgesellschaftlich nicht gesundheitsgefährdender sind, darüber können die mathematisierten Covid-19-Modelle aber keine Auskunft geben. Hier zeigt sich das Problem eines rein funktionalistischen Zugangs zur Coronakrise: Wer legt die Ziele und die Parameter des Systems fest? Wer diese Frage nicht mehr stellt, läuft Gefahr, umgekehrt die eigene Perspektive auf Gesundheit und schlieβlich sein gesamtes Menschsein von der mathematischen Funktion der (epidemiologischen) Modelle definieren zu lassen.
Völlig offener Zeithorizont
Drittens stellt sich die Frage, ab wann es geboten ist, die beschlossenen Grundrechtsbeschränkungen wieder aufzuheben. Führende Epidemiologen gehen davon aus, dass sich eine (Gruppen-) Immunisierung gegen den Virus erst ab einer Durchseuchung von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung einstellen wird. Der auf Trial-and-Error-Maßnahmenbasis langsam administrierte Durchseuchungsprozess, so die Prognosen, wird zwischen 18 und 24 Monaten dauern. Eine derartig gesteuerte, auf Quarantänemaßnahmen basierte Massenintervention entlang der Kapazitätsgrenzen des Gesundheitssystems wurde aber so noch nie durchgeführt. Historisch weitaus weniger weitreichende Interventionen, beispielsweise bei der Spanischen Grippe um 1918, mussten heutigen Erkenntnisse zufolge stets vorzeitig unterbrochen werden, was entsprechende Rebound-Effekte zur Folge hatte, zum Beispiel in Form einer zweiten Neuansteckungswelle nach Aufhebung der Maßnahmen. Dies wird auch bei Covid-19 erwartet. Weil auch weitere Faktoren wie etwa ein großes Dunkelfeld von asymptomatisch mit Sars-CoV-2-Infizierten, Testreliabilität und -validität, die Entwicklung eines funktionierenden Impfstoffes und auch die tatsächliche Immunisierung Genesener unbekannte Variablen in diesem auf Mathematik und nicht auf Grundrechte bauenden Risikoszenario darstellen, bleibt der zeitliche Ausgang bislang völlig offen.
Falls wir die Grundrechte in Abhängigkeit von epidemiologischen Daten und Risikomodellen vermeintlich doch einschränken dürften, ab wann könnten sich die Menschen wieder frei bewegen? Die Antwort deutet auf ein ,niemals‘ hin und das Krisenmanagement in China zeigt anschaulich genau dies auf. Die auch wirtschaftlich irgendwann zwingend notwendigen Lockerungsmaßnahmen gehen dort nicht etwa mit einem Mehr an Freiheit, sondern mit einem Mehr an Kontrolle der Gesundheits- und Bewegungswerte der Bevölkerung einher, um eben jenen epidemischen Rebound zu vermeiden. Zu erwarten ist also eine massive Bewegungssteuerung der Bevölkerung nach Aufhebung der unmittelbaren Massenquarantäne (Lockdown).
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Schweiz bereits in aller Eile gelegt und auch in Deutschland wie in Österreich versucht man bereits, mittels Handydaten zur epidemiologischen Kontrolle des Virus Fakten zu schaffen. Asien bleibt hier einen Schritt voraus, aber die aktuelle europäische Erfahrung der Verachtung der Grundrechte zeigt, dass derartige „alternativlose“ Schritte binnen weniger Wochen auch hier umgesetzt werden.
Dabei gilt es sich klar zu machen, dass in dieser Logik der Heuristik der Furcht die damit zusammenhängende Krise des Denkens nicht mit dem virologischen Überstehen der Covid-19-Pandemie ausgestanden sein wird. Schon jetzt erstrecken sich die Solidaritätsappelle auf alle irgendwie mit Gesundheit in Verbindung gebrachten menschlichen Handlungen. Auch der unwillkürliche Griff ins Gesicht wird aufgrund begünstigender Virenverbreitung kontrollberechtigt. Jeder einstmals gesundheitsfördernde Spaziergang sollte aufgrund der damit einhergehenden Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems unterbleiben.
Auswege aus der Krise
Wie sehen Gesellschaften aus, in denen Gesundheit das höchste Gut ist? Dort besteht konsequent zu Ende gedacht eine vollständige Kontrolle der Bewegungs- und allgemeinen Handlungsfreiheit. Alkohol wäre ebenso verboten wie Rauchen. Versäumt jemand seinen algorithmisch zugeteilten Arzttermin, muss er oder sie eine Strafe zahlen und wer von ihrem oder seinem Arzttermin wieder nach Hause fährt, nutzt den vollständig autonomen Verkehr, in dem jedes Unfallrisiko persönlichkeitsunabhängig minimiert wird. Menschen würden zugunsten der Gesundheit auf die autonome Ausgestaltung ihres Lebens verzichten müssen und Lebenserfüllung zugunsten einer quantitativ optimierten Lebenszeit eintauschen.
Ist das eine übertriebene Orwell’sche Dystopie? Nein, das Szenario ist leider nicht mehr surreal, sondern sehr real geworden. Das Coronavirus würde allein schon in unserer Vorstellung stets weiter mutieren, wenn wir ihm nicht klug und besonnen Einhalt gebieten; die Risikogruppen, wer immer auch diese wirklich sind – es könnte ja jeder sein – wären auf alle Zeit gefährdet. Der Ausnahmezustand würde zum Dauerzustand. Die nächste Epidemie oder irgendein anderes verantwortungsethisch mit allen Mitteln zu minimierendes Risiko steht als konstante Bedrohung immer vor der Tür: „Nach Covid-19 ist vor Covid-X.“
Unbestritten ist: der medizinische Aspekt des Coronavirus stellt eine reale und massive Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Eine qualitativ andere und verheerende Bedrohung liegt aber im derzeitigen Umgang mit der Pandemie. Wollen wir das Recht auf Gesundheit radikal und auf unbestimmte Zeit vor fundamentale Grundrechte stellen? Ist das nicht der Weg in die geistige, emotionale und auch materielle Quarantäne für alle und das für immer? Welche Alternativen bleiben uns und der Politik zu dem bisher eingeschlagenen Kurs?
Wir sollten unser Denken aus der Furchtquarantäne mathematischer Risikomodelle befreien und die Situation ganzheitlich betrachten – neben den Epidemiologen mit Expertinnen und Experten aus Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Wir sollten uns zudem ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen und auch die Politik nur beschränkt (!) verantwortungsfähig für uns selbst und für unsere Mitmenschen sind. Wir sollten uns bewusstmachen, dass das Leben verletzlich und endlich ist, trotz aller zu begrüßenden Fortschritte in der Medizin. Historisch gesehen leben wir in einer Zeit der ungekannten Sicherheit für unsere Gesundheit. Vielleicht besteht die Umstellung daher nicht darin, das gesellschaftliche Leben einzufrieren zur maximalen Risikoreduktion für die Gesundheit, sondern auch die Endlichkeit und Verletzlichkeit eines jeden dadurch erst menschlich selbstbestimmten Lebens zu akzeptieren.
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