Rechtspflege mit Naziparagrafen

Schneidiger Staatsanwalt Ein Gesetz von 1935 dient als Waffe gegen soziales Engagement für Benachteiligte
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Darf der Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- oder Justizunrecht werden? Die Frage erscheint absurd. Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt - mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist der einzige Staat, der seinen Bürgern verbietet, Freunde, Nachbarn oder andere Mitmenschen in Rechtsfragen zu beraten. Tun sie dies doch, so müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13. Dezember 1935.

Das Gesetz stammt vom nationalsozialistischen Gesetzgeber und verbietet allen Bürgern, mit Ausnahme natürlich der Rechtsanwälte, di