Rechtsrelativismus, die Ausrede der Tyrannen

Menschenrechte Menschenrechte Andere Länder, andere Sitten? Eine rechtsphilosophische Klarstellung zur Universalität der Menschenrechte
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Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen ungeachtet all seiner sonstigen Eigenschaften allein kraft seines Menschseins zukommen (sollen). Dies ist ein einfacher und verständlicher, aber kein selbstverständlicher Satz. Das Verständnis der als „Menschenrechte“ bezeichneten moralischen Ansprüche und Rechtsnormen ist in einem solchen Maße von Voraussetzungen abhängig, dass eine allgemein akzeptierte theoretische Definition weder existiert noch erwartet werden kann. Was Menschenrechte sein sollen, ist sowohl auf der Ebene moralischer Überzeugungen als auch auf der Ebene ethischer und rechtsphilosophischer Begründung strittig. Doch was Menschenrechte sind, ist im internationalen positiven Recht definiert.

Dies schließt freilich kontro