Es gibt 20 Jahre nach der „Wende“ unter Zeithistorikern, Soziologen und Ökonomen Diskussionen darüber, ob die Ereignisse von 1989/90 als Revolution zu werten sind oder lediglich als Reformversuch. Es ist hier nicht der Platz, dies umfassend zu erörtern, doch sei auf einen wesentlichen Aspekt verwiesen – die Eigentumsfrage. Welchen Rang konnte sie in den Konzepten der Akteure beanspruchen? Welche Ziele gab es zur Neuordnung von Eigentum? Was geschah praktisch?
Eigentumsverhältnisse sind für eine Gesellschaft konstitutiv. Sie sind gewissermaßen „das Band“, um alle Formen sozialer Interaktion zu verbinden. Sie sind die innere Substanz aller Beziehungen – deren „Totalität“ (Karl Marx). Die ordnungspolitisch
spolitische Relevanz des Eigentums erklärt die Eigentumsfrage zur „Grundfrage“ jeder Revolution. Will man die Ereignisse vom Herbst 1989 als Revolution deuten, muss der Antwort auf diese Frage nachgegangen werden.Den Staatssozialismus rettenIm Rückblick zeigt sich, dass die damalige Opposition größtenteils an Eigentumsfragen vorbei schrammte. Wenn nicht, dann ging es eher um die „demokratische Ausgestaltung von Eigentum“ – keine Neusetzung. Die meisten Gruppierungen sprachen sich für „pluralistisches Eigentum“ aus, ohne Volkseigentum infrage zu stellen. So forderte die Sozialdemokratische Partei (SDP) „eine soziale Marktwirtschaft mit vielfältiger Wirtschaftsstruktur und unterschiedlichen Eigentumsformen“. Das Neue Forum (NF) wollte eine stärkere „Beteiligung der Werktätigen“. Die Initiative für Frieden und Menschenrechte (IFM) dachte an „dezentrale und selbst verwaltete Strukturen“ – die Vereinigte Linke (VL) plädierte für eine „kollektive Kontrolle der Arbeitenden in Betrieb und Gesellschaft“. Es kursierte die Idee von „tatsächlicher“ statt „formaler“ staatssozialistischer Vergesellschaftung. Alles eher abstrakt und diffus, weil die Opposition darauf fixiert blieb, die Allmacht der SED zu brechen und den Sicherheitsapparat zu entmachten, nicht aber die DDR und den Sozialismus zu beseitigen.Einige Aufmerksamkeit fand die utopische Idee, das Volksvermögen durch Vergabe von Anteilsscheinen an die DDR-Bürger zu verteilen. Wolfgang Ullmann von Demokratie Jetzt (DJ), der das im Februar 1990 in die Debatte warf und über die zu gründende Treuhandanstalt umsetzen wollte, sah darin eine Gewähr, dass Wiedervereinigung nicht zwingend Aufgabe des Volkseigentums bedeuten müsse.Im Vergleich zu den Bürgerrechtlern gingen die Reformer in der SED noch zurückhaltender mit der Eigentumsfrage um. Sie wollten jede systemgefährdende Instabilität vermeiden, beim Volkseigentum lediglich mit der Anonymität brechen und die Planwirtschaft unangetastet lassen. Solcherart Ansatz blieb hinter Erfordernissen einer revolutionären Überwindung des Staatssozialismus weit zurück. Als erster sprach Egon Krenz am 8. November 1989 von einer „radikalen Wirtschaftsreform“ und der „grundsätzlichen Erneuerung“ der gesellschaftlichen Substanz der DDR. Alles sonst ließ eher auf ein „Weiter so!“ schließen. Krenz wollte keine Revolution, keine Umwälzung der Gesellschaft in ihrer ökonomischen Basis, inklusive des Eigentums – er wollte den Staatssozialismus retten.Als Hans Modrow kurz darauf zum Regierungschef gewählt wurde, war die Lage bereits eine andere. Die Öffnung der Grenzen hatte die DDR erschüttert und den Reformdruck erhöht. In Modrows Regierungserklärung vom 17. November 1989 fanden sich daher durchaus neue Akzente. Es war von „zügig“ einzuleitenden Reformen die Rede, von „Unternehmergeist“ und „Demokratisierung“. Auch davon, dass es nicht um „Marktwirtschaft statt Planwirtschaft“ gehe, sondern darum, den Markt „zum organischen Bestandteil der sozialistischen Planwirtschaft“ zu machen. Vor Wirtschaftskadern kündigte Modrow am 9. Dezember 1989 den „radikalen Bruch“ mit der Kommandowirtschaft an und wollte zu einem „neuen Wirtschaftssystem“ übergehen, dessen „dominierendes Fundament“ das Volkseigentum bleiben sollte – alle Eigentumsformen sollten „chancengleiche Entwicklungsbedingungen“ vorfinden.In diesem Sinne wurden die 1972 verstaatlichten Betriebe zurückgegeben und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung erlaubt. Das ging bereits über die Vorstellungen vom Herbst 89 hinaus, gleichwohl bedeutete es keine Revolution, sondern war das Konzept einer Reform, für das sich freilich mit den Wahlen vom 18. März 1990 das Zeitfenster schloss. Eine der letzten Entscheidungen der Modrow-Regierung war es, die Treuhandverordnung zu verabschieden, wonach eine Treuhandanstalt das volkseigne Vermögen übernehmen und der DDR-Bevölkerung „ihr“ Eigentum erhalten sollte. Ullmanns Anteilsscheine gab es nicht, doch wurde im deutsch-deutschen Staatsvertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion vom 18. Mai 1990 die Absicht verankert, DDR-Bürger für die beim Umtausch ihrer Geldvermögen im Verhältnis 2:1 erlittenen Verluste aus dem Treuhandvermögen zu entschädigen.Rückgabe statt Entschädigung Die Regierung de Maizière trat im April 1990 mit dem Willen an, Währungsunion und Wiedervereinigung voranzutreiben. Damit geriet besonders die Eigentumsfrage in den Blick, was sich in der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 und in der Neufassung des Treuhandgesetzes vom 17. Juni niederschlug. Im Gegensatz zu Modrows Treuhandverordnung handelte es sich nun um ein Gesetz zur Privatisierung und Verwertung des volkseigenen Vermögens. Die Weichen wurden in Richtung Privatisierung und Eigentumstransformation gestellt. Letztere beschränkte sich auf zwei Methoden: Restitution und Verkauf. Die Folge war, dass mit dem Wandel von Staats- zu Privateigentum zugleich ein Wechsel der Eigentümer stattfand. Die Übernahme ostdeutscher Betriebe, Immobilien und anderer Besitztümer in die bundesdeutsche Kapital- und Vermögensstruktur sowie die Anpassung der Eigentums- und Nutzungsrechte hielt sich an die Interessen westdeutscher Kapitaleigner und Alteigentümer. Während die Restitution von Vermögenswerten in anderen Ländern kaum zur Anwendung kam, wurde ihr in der DDR „grundsätzlich“ Vorrang eingeräumt. Wo das nicht der Fall war, hatte es mit den per Besatzungsrecht vorgenommenen Enteignungen zwischen 1945 und 1949 zu tun. Dafür galt ein weitgehendes Restitutionsverbot. So avancierte der Verkauf zur am häufigsten angewandten Methode. Da die Käufer überwiegend aus Westdeutschland kamen und der Kaufpreis zumeist unter dem Wert der Objekte lag, erwies sich dies als probate Ersatzlösung für die verhinderte Restitution.Folgt man der These von der „friedlichen Revolution“, so hätte die Eigentumsfrage im Herbst 1989 im Zentrum der Ereignisse stehen müssen. Tatsächlich war dies nicht der Fall, weder konzeptionell noch praktisch. Die Aktionen bis ins Frühjahr 1990 hinein müssen von ihrem Charakter her eher als Reformversuch denn als Revolution gesehen werden. Daran ändert auch ihr vorzeitiger Abbruch nichts. Im Gegenteil: Eine Weiterführung hätte vielleicht einen reformierten Sozialismus hervorgebracht, aber keine andere Gesellschaft mit einer anderen Eigentumsordnung. Ein solches Ziel war in den politischen Bewegungen von 1989/90 nicht intendiert, weder bei den meisten Bürgerrechtlern noch den SED-Reformern, auch nicht in der Regierungspolitik von Krenz bis Modrow.Die Perspektive änderte sich mit dem Wahlsieg der Allianz für Deutschland am 18. März 1990, als das Zeitfenster für sozialistische Reformen zugeschlagen und die Wiedervereinigung zur Tagesaufgabe erklärt wurde. Damit war die Eigentumsfrage zentral gestellt und national gelöst, indem ostdeutsches Staatseigentum vorrangig in westdeutsches Privateigentum überführt wurde. So geriet die Eigentumstransformation zu einer „gigantischen Eigentumsumschichtung“ (Otto Schily). Der sozialistische Reformversuch endete als restaurativer Prozess. Dies kann man kritisch bewerten und bedauern. Hierin zeigt sich aber, dass die „friedliche Revolution“ erst mit der Privatisierung durch die Treuhand und die dadurch bewirkten harten Schnitte bei den Eigentumsverhältnissen ihre Vollendung fand.