Risiken und Nebenwirkungen

Gesundheit Flüchtlinge haben Anspruch auf medizinische Hilfe – aber auf weniger als gesetzlich Versicherte. Das sorgt schon mal für Irritationen
Ausgabe 29/2016
Die Malteser helfen auch Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung
Die Malteser helfen auch Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung

Foto: Ipon/imago

Noch immer tritt Blut aus dem Brustkorb aus, auch am dritten Tag nach der Operation. Malam S. liegt im Krankenhaus, ein Schlauch verbindet seine Lunge mit einem Auffangbehälter. Der 26-Jährige litt unter Vernarbungen der Lunge. Die Symptome, Fieber und Bluthusten, treten seit mehr als einem Jahr in unregelmäßigen Abständen auf. Doch Malam S. hat keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Und keine Krankenversicherung, die die Kosten für die Operation übernommen hätte. Vor neun Jahren hat er Guinea-Bissau verlassen, kam über Marokko auf einem kleinen maroden Boot nach Spanien und landete dann in Deutschland.

Rund eine halbe Million nicht registrierte Flüchtlinge leben laut Schätzungen in der Bundesrepublik. Und auch wer sich bereits in einem regulären Asylverfahren befindet, kann nicht die gleichen medizinischen Leistungen erwarten wie ein gesetzlich Versicherter. Behandlungen im Krankenhaus, Psycho- oder Physiotherapie, medizinische Hilfsmittel und Zahnersatz werden nicht oder nur ausnahmsweise gewährt. Erst nach 15 Monaten erlaubtem Aufenthalt haben Flüchtlinge Anspruch auf eine vollwertige Gesundheitskarte. Und in vielen Bundesländern müssen sie, wenn sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind, immer noch aufs Amt gehen und einen grünen Krankenschein beantragen. Das musste auch Malam S. erleben, der den Ort Burg in Sachsen-Anhalt wegen der sogenannten Residenzpflicht nicht verlassen durfte.

Irreführende Broschüre

Als Fieber und Bluthusten erstmals auftraten, suchte er die Berliner Charité auf, um sich auf Tuberkulose testen zu lassen. Er war schon während seines fünfjährigen Aufenthalts in Spanien deshalb behandelt worden. Um an der Uniklinik in Berlin überhaupt aufgenommen zu werden, musste seine Freundin 300 Euro hinterlegen – sie bekam das Versprechen, dass das Tuberkulosezentrum die Kosten übernehmen werde und sie das Geld von der Charité zurückerhalten. Während der einwöchigen Quarantäne wurden behandlungsbedürftige Narben an der Lunge festgestellt. Doch auf eine Kostenübernahme konnte Malam S., damals ohne Ausweispapiere, nicht hoffen. Der Tuberkuloseverdacht bestätigte sich dann zwar nicht, doch die sich an die Quarantäne anschließenden vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen mussten jedes Mal wieder erkämpft werden.

Der uneinheitliche Zugang zur medizinischen Versorgung und der Ausschluss von Flüchtlingen von bestimmten Leistungen stehen schon seit langem in der Kritik. Nicht nur der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, fordert die generelle Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber. Bisher existiert sie nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben zwar bereits Kooperationsvereinbarungen mit den Krankenkassen abgeschlossen, doch es bleibt den Kommunen überlassen, ob sie mitziehen. Diese jedoch weigern sich hartnäckig. Sie fürchten Mehrausgaben aufgrund der Verwaltungsgebühren von acht Prozent, die die Krankenkassen für die Abrechnung erheben. Bayern und Sachsen wollen sich überhaupt nicht an dem System beteiligen. Dabei würden es nach einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung zwei Drittel der Bundesbürger begrüßen, wenn Flüchtlingen der Weg zum Arzt erleichtert würde.

Was diese in Deutschland medizinisch erwarten dürfen, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Informationsbroschüre vom Bundesgesundheitsministerium ist aber eher dazu angetan, unter Ärzten und Betroffenen Verwirrung zu stiften als Ansprüche zu klären. Dort wird der Eindruck erweckt, dass Flüchtlinge nur dann untersucht und behandelt werden können, wenn sie „akut erkrankt“ sind, „unter Schmerzen leiden“ oder „schwanger sind“.

Das Deutsche Ärzteblatt zeigte sich alarmiert, denn auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen gehören in den Leistungskatalog für Asylbewerber. Ein dort veröffentlichter Beitrag hinterfragt die Broschüre kritisch, auch im Hinblick auf die implizite Behauptung, chronisch kranke Menschen wie Diabetiker hätten überhaupt keinen Anspruch auf Behandlung. Das sei unzutreffend, denn die Frage der Kosten berühre nicht die ärztliche Ethik, die fordert, Menschen „unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit und Religion“ zu helfen. So regelt es die Genfer Deklaration des Weltärztebundes. Im Fall von Malam S. führten solche Unsicherheiten beim medizinischen Personal zu unschönen Szenen. Als wieder einmal der Krankenwagen angefordert werden musste, wollte der Sanitäter zunächst die Kostenübernahme klären. Als die Freundin die Umstände erklärte und auf die mögliche Tuberkuloseerkrankung hinwies, erklärte der Helfer, dass es dem Patienten so schlecht nicht gehe und sie einfach „ein bisschen Abstand“ halten solle.

Fragen an den Minister

Die umstrittene Informationsbroschüre aus dem Hause Gröhe hat inzwischen auch die Linke im Bundestag zu einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung veranlasst. Sie will wissen, ob chronische Erkrankungen – wie die von Malam S. – tatsächlich erst behandelt werden dürfen, wenn sie „akut entgleisen“ und zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen, und wie dies mit der ärztlichen Ethik vereinbar sei.

Die Antwort steht noch aus, aber ihr Tenor wird wohl ähnlich sein wie schon vor einem Jahr, als sich die Bundesregierung bei einer ähnlichen Anfrage hinter dem Bundesverfassungsgericht verschanzte: Dieses habe die „Regelungen zu den Gesundheitsleistungen“ nicht beanstandet. Das Nichtdiskriminierungsgebot sehe zwar vor, dass das Recht auf Gesundheit und den Zugang zu medizinischen Leistungen für jeden verwirklicht werden müsse, daraus könnten jedoch keine „konkreten, auf bestimmte Leistungen gerichteten Gewährleistungsansprüche“ abgeleitet werden. Darunter fällt wohl auch die psychosoziale Versorgung geflüchteter und häufig hochgradig traumatisierter Menschen, die in Deutschland im europäischen Vergleich miserabel ist.

Malam S. hat mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis. In einem kleinen Zeitfenster kann er dienstags und donnerstags einen Behandlungsschein beantragen. Dumm nur, dass seine Anfälle darauf keine Rücksicht nahmen und er wieder ohne Stempel ins Berliner Virchow-Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Operation, erfuhr er dort, sei überlebensnotwendig. Also fuhr Malam S. wieder zurück nach Burg aufs Amt. Ein deutscher Bekannter intervenierte beim Sachbearbeiter, der den Schein schließlich abstempelte. Auf die vor einem Jahr ausgelegten 300 Euro wartet die Freundin von Malam S. noch heute.

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