Bereits eine Woche nach Beginn der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD herrschte in der Arbeitsgruppe Justiz über eine besonders heikle Frage Einigkeit. Die noch amtierende und voraussichtlich auch künftige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) vereinbarten die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, die während ihres zehnjährigen Bestehens von 1989 bis 1999 höchst umstritten gewesen ist. Die Union hat darauf schon in den vergangenen Jahren unermüdlich gedrängt, von den Sozialdemokraten kam nie überzeugender Widerstand. Anfang 2006 soll ein entsprechendes Gesetz vorgestellt werden - effektive Widerstände sind auf parlamentarischer Ebene wohl nicht zu erwarten.
In Windeseile trägt die SPD damit eine der wenigen bürgerrechtlichen Errungenschaften ihrer Regierungspolitik der vergangenen sieben Jahre zu Grabe. In einer bewussten und gut begründeten Entscheidung hatte Rot-Grün die noch 1989 im Kampf gegen die RAF geschaffene Kronzeugenregelung nach zweimaliger Verlängerung auslaufen lassen, die eine Strafmilderung für Zeugen vorsieht, die selbst in eine Straftat verwickelt sind. Man wolle den "Handel mit Schwerkriminellen" nicht fortsetzen, hieß es damals. Die Kronzeugenregelung biete ohnehin nur einen "Anreiz zu falschen Verdächtigungen und Denunziationen". Tatsächlich konnten durch die Anwendung der Regelung von 1989 bis 1999 keine Erfolge verzeichnet, aber viele fragwürdige Prozesse geführt werden. Besonders gegen Ende ihres Bestehens: Als etwa die Frankfurterin Monika Haas noch im November 1998 wegen Unterstützung der "Roten Armee Fraktion" zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, stützte sich der Richterspruch maßgeblich auf die Aussagen der Kronzeugin Souhaila Andrawes. Und das, obwohl sich Andrawes´ Aussagen gravierend widersprachen und die Ermittlungsergebnisse des Bundeskriminalamtes konterkarierten. Zur "Belohnung" musste Andrawes nur noch 21 Monate in Haft verbringen. Das Urteil gegen Haas aber bietet bis heute Anlass zur Kontroverse.
Ähnliche schwere Verfahrensfehler wurden im letzten großen Kronzeugenprozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" 1999 verzeichnet. Auch hier verwickelte sich der von der Generalbundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt aufgebaute Kronzeuge Tarek Mousli in Widersprüche. Seine Falschaussagen konnten in Teilen entlarvt werden. Auch bei diesem Verfahren änderte sich an den Urteilen nichts, der Kronzeuge wurde weiter vom Staat geschützt. Auch nach RAF-Zeiten wollte man an dem fragwürdigen Vorgehen festhalten, nun mit Verweis auf vermeintliche neue Terrorbedrohungen islamistischer Gruppen.
Anläufe zur Etablierung einer solchen Regelung hatte es wiederholt gegeben. Bereits in den siebziger Jahren war die CDU/CSU drei Mal mit dem Versuch gescheitert, die Kronzeugenregelung einzuführen. 1986 konnte ein weiterer Versuch von Union und FDP durch dem massiven Widerstand von Strafrechtlern und Juristenvereinigungen abgewehrt werden. An deren Kritik hat sich nichts geändert. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) lehnt die Kronzeugenregelung auch heute "entschieden" ab und fordert alle politischen Parteien auf, von der Neuauflage Abstand zu nehmen. "Die Kronzeugenregelung ist unnütz und riskant", hieß es beim DAV unlängst. Auch der Deutsche Richterbund äußerte Kritik. Gegen die Einigkeit der Sozial- und Christdemokraten scheint diese geschlossene Front jedoch nicht anzukommen. Wolfgang Kaleck, der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins, bezeichnet die Pläne der designierten Koalitionäre als "strafpolitischen Aktionismus". Es zähle offenbar nur der Eindruck des tatkräftigen politischen Gestalters, den man bei den potenziellen Wählern hinterlassen wolle.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.