Freitag: Kaum war der Skandal um Zahlungen des Energiekonzerns RWE an den ehemaligen CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer vorüber, wurde Ende Dezember über weitere Gehaltsaffären von Politikern berichtet. Wie verbreitet sind nach Ihrer Erkenntnis Doppeltätigkeiten von Parlamentariern?
Hansjörg Elshorst: Ein Drittel der Abgeordneten im deutschen Bundestags ist neben der parlamentarischen Tätigkeit beruflich tätig. Ein weiteres Drittel unterhält Kontakte zu Organisationen und Institutionen, die natürlich ihre Interessen durchzusetzen versuchen. Dazu dienen Mitgliedschaften von Politikern in Aufsichtsräten, beratende Tätigkeiten oder andere formale Beziehungen.
Wo liegt nun das Problem?
Nebentätigkeiten sind für die Öffentlichkeit transparent, nicht jedoch deren eventuelle Vergütung, die bislang nur dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden muss. Abschließend können wir also nicht beurteilen, was im Einzelfall die Motive sind. Das Problem ist offensichtlich: Ein Abgeordneter könnte zum Vertreter von Einzelinteressen werden, zum Beispiel von denen der Energiewirtschaft wie im Fall von Laurenz Meyer. Nach geltendem Recht darf er sich sogar dafür bezahlen lassen. Das aber wird von der Öffentlichkeit nicht mehr akzeptiert und sollte verboten werden. Ob man darüber hinausgehen sollte, ob Abgeordnete künftig nur noch das Gemeinwohl vertreten sollen, darüber wäre eine gründliche Debatte notwendig.
Wäre das wünschenswert?
Transparency hält es für problematisch, ausgehend vom Missbrauch im Einzelfall generelle Reformen zu fordern. Wir verlangen volle Transparenz über etablierte Kontakte von Abgeordneten, vor allem zu Unternehmen. Dann kann die Öffentlichkeit regulierend eingreifen, wenn man etwa weiß, dass sich bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls Abgeordnete mit Verbindungen zur Energiewirtschaft für Formen des Emissionshandels stark gemacht haben, die den Unternehmen genehm sind. Man kann aber ein Drittel der Bundestagsabgeordneten nicht auf einmal abstrafen, nur weil ihre Beziehungen zu Firmen, Interessenverbänden, Kirchen und anderen Organisationen in der Öffentlichkeit problematisiert werden. Solche Kontakte gehören schließlich seit über fünf Jahrzehnten zur parlamentarischen Normalität in der Bundesrepublik. Das rechtfertigt natürlich nicht den Missbrauch, der zur Zeit diskutiert wird.
Der SPD-Politiker Hermann Scheer hat im Fall Meyer von einer "legalen Form der Korruption"gesprochen. Teilen Sie diese Einschätzung?
Durch das Adjektiv "legal" hat er eines klar gemacht: Was der Abgeordnete Meyer getan hat, war nicht verboten. Hermann Scheer wollte darauf hinweisen, dass die Energiewirtschaft, historisch betrachtet, immer einen dramatisch großen Einfluss auf die Politik gehabt hat, und dass es sich womöglich auch im Fall Meyer um eine solche der Einflussnahme handelt. Ich unterstütze Herrn Scheers Standpunkt, weil er den Fall nutzt, um eine Debatte über die Einwirkung der Energiewirtschaft auf die Energiepolitik zu initiieren.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse forderte indes, Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten grundsätzlich zu verbieten. Wäre das eine Lösung?
Nicht für das Problem der Einflussnahmen, weil ein erheblicher Teil davon nicht bezahlt wird. Es handelt sich hier zum Beispiel um Loyalitäten, die bestehen, weil Abgeordnete aus der Wirtschaft oder dem Öffentlichen Dienst kommen und eines Tages vielleicht wieder dahin zurückkehren wollen. Zum Teil werden sie auch von Unternehmen für die Zeit ihrer parlamentarischen Tätigkeit beurlaubt. Es ist hier also die Systemfrage zu stellen, ob wir in Deutschland künftig nur noch Berufspolitiker wollen. Das allerdings wäre eine gravierende Veränderung. Wir fordern zunächst einmal volle Transparenz.
Wäre das aber die einzige Lösung?
Politische Korruption ist nicht das alleinige Problem. Wir fordern deshalb auch, dass in nachgewiesenen Korruptionsfällen Unternehmen selbst die Folgen spüren, nicht nur ihre Mitarbeiter. Deswegen fordert Transparency auch ein Zentralregister für solche Firmen, die damit auf Zeit vom Wettbewerb ausgeschlossen würden ...
... was teilweise ja schon praktiziert wird.
Aber nur in wenigen Bundesländern. Der Bund hinkt vollends hinterher. Für ebenso wichtig halten wir die Transparenz in der Arbeit der Behörden. Deswegen kämpfen wir für das Informationsfreiheitsgesetz. Es wurde unlängst in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, aber noch ist nicht klar, ob es am Ende seinen Namen verdient. Ein großes Problem besteht darin, dass für die Bekämpfung der Korruption von Abgeordneten (Mandatsträger) weit weniger stringente Regelungen gelten als für den öffentlichen Dienst (Amtsträger). Die Verhaltensregeln, die sich das Parlament auferlegt, müssen an internationale Standards angepasst werden.
Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Wie hat sich die amtierende Bundesregierung zu diesem Abkommen verhalten?
In der Vorbereitungsphase gab es eine positive Haltung der Ministerialbürokratie. Aus dem Parlament kam dagegen im September vergangenen Jahres Widerstand gegen die Konvention.
Weshalb?
Weil die Konvention im Korruptionsfall eine Gleichstellung von Mandats- und Amtsträgern fordert. Die Medien, die Zivilgesellschaft und die Bundesregierung haben diesen Widerstand zurückdrängen können. So gab es doch noch ein einstimmiges Votum in der UN-Generalversammlung.
Wie würde sich eine Ratifizierung der UN-Konvention auf die deutsche Gesetzgebung auswirken?
Deutschland wird die Konvention bald ratifizieren; dazu haben die G-8-Staaten sich verpflichtet. Zuvor müssen die bisherigen Regelungen aber verschärft werden. Das war schon vor dem Fall Laurenz Meyer klar. Ein Beispiel ist das Unternehmensstrafrecht: Nach geltendem deutschen Recht können in einem nachgewiesenen Korruptionsfall nur Individuen zur Verantwortung gezogen werden. International aber werden auch die Unternehmen haftbar gemacht. Zur Zeit gibt es in Deutschland nur Ersatzlösungen wie schwarze Listen.
Das Gespräch führte Harald Neuber
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.