Es ist gut, dass es nach der langen, leidvollen Geschichte der Juden – nicht zuletzt nach dem, von deutschem Boden ausgehenden singulären Völkermord – am 14. Mai 1948 zur Gründung eines israelischen Staates kam. Wer dieser Aussage zustimmt, kann nicht umhin, sich gerade hierzulande immer wieder sorgenvolle Gedanken darüber zu machen, warum diese Geschichte trotz allem bis heute so blutig und leidvoll verlief?
Wie viele Menschen kamen bei Kriegen und Anschlägen ums Leben, wurden verletzt und ins Elend gestürzt? Wie viele UN-Beschlüsse und Abkommen wurden geschlossen und scheiterten? Wie oft schon war der Weltfrieden durch den Nahostkonflikt bedroht? Immer wieder hofften Menschen weltweit, dass nun endlich eine kooperative Entwicklung zustande k
rative Entwicklung zustande käme, die dem legitimen Existenzrecht von Israelis, Palästinensern und ihren Nachbarvölkern zugute käme, um endlich aus Schwertern, Pflugscharen zu schmieden. Sicherlich ist es als Außenstehender vermessen, sich gerechte Urteile über diesen komplizierten Konflikt zu bilden. Aber vielleicht ist es an der Zeit, gerade auch hierzulande über neue Auswege im Ringen um eine historisch tragfähige Konfliktlösung nachzudenken, nachdem bisherige Lösungsansätze gescheitert sind. Auch der internationale Terrorismus rekrutiert ja gerade in Palästina seine teils selbstmörderische Gefolgschaft.Tragischer Geburtsfehler Meine Grundfrage lautet daher: ist eine Zweistaatenlösung, die ja durch UN- Beschluss seit 1948 gewollt war und inzwischen von allen Seiten theoretisch bejaht wird, tatsächlich hinreichend, um diesen Konfliktherd dauerhaft zu befrieden? Wenn wir davon ausgehen, dass mindestens zwei, durchaus verwandte Völker aus historisch legitimen Gründen, schwer zu trennende, kompliziert verzahnte Territorien als angestammte Siedlungsgebiete beanspruchen, sie zudem auf Jerusalem als allein möglicher Hauptstadt bestehen – die religiöse Verflechtung dort wird ja durch Klagemauer und El- Aksa-Moschee eindrücklich symbolisiert –, könnte da nicht auf Dauer eine konföderale Zweistaatenlösung – eine Art israelisch-palästinensischer Staatenverbund – beiden Seiten gerecht werden? Diese Zusammenhänge verkannt und nicht völkerrechtlich implementiert zu haben, ist m.E. der tragisch-illusionäre Geburtsfehler des UN-Zweistaaten-Beschlusses von 1947, aber auch der bisher nicht wirklich, per Volksabstimmung, zustande gekommenen Verfassungen von Israelis und Palästinensern, die diesen fundamentalen Kontext ausdrücklich berücksichtigen. Deshalb ist eine einseitige Schuldzuweisung für den bisher blutig verlaufenden Nahostkonflikt eher kontraproduktiv. Konföderale Zweistaatenlösung – nur wie? Beide Seiten sollten dazu auf Augenhöhe miteinander umgehen und anerkennen, dass sie – siedlungsgeschichtlich bedingt – in ihrem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, politischen Zusammenleben untrennbar mit einander verflochten und aufeinander angewiesen sind, wie keine zwei anderen Nationen in Nahost. Davon gilt es auszugehen, wenn man zum gegenseitigen Vorteil in Frieden leben will. Um sich einander anzunähern, sollte zudem von beiden Seiten ein ständiger, paritätisch besetzter „ Konföderationsrat für Sicherheit und Zusammenarbeit“ gebildet werden, der später in Jerusalem seinen Sitz haben und dessen Charta mit Hilfe der UNO erarbeitet werden könnte. Der Rat hätte die stetige Aufgabe, das Zusammenleben beider Völker sowie der Anrainer auszuhandeln, inklusive zu treffender Abrüstungsmaßnahmen. Das schließt bei jeder Stufe das Vetorecht aller ein, das durch spezielle UN-Schlichtung überwunden werden könnte. Des weiteren vereinbaren alle Seiten, sich als eigenständige Staaten in gesicherten Grenzen völkerrechtlich anzuerkennen. Wobei Palästinenser, auch die aus Flüchtlingslagern, wieder in Palästina oder Israel wohnen dürfen – wie Israelis auf dem Territorium des palästinensischen Staates. Sie müsste freilich dosiert geschehen, wie es, gemessen an wirtschaftlichen und sonstigen Interessen, der jeweils anderen Seite zugemutet werden kann. Das schließt ein, dass Siedler die Rechtsordnung des Staates anerkennen, in dem sie leben. In Konfliktfällen könnte ein “ Oberstes Gericht“, als Organ des Konföderationsrates – von beiden Seiten paritätisch besetzt – zu schlichten versuchen. Alle Punkte sollten Paragraphen künftiger israelischer und palästinensischer Verfassungen werden, die jeweils von den Mehrheiten beider Völker bestätigt werden müssten. Die UNO könnte zuvor – in einem separaten Abkommen – die Verpflichtung übernehmen, der konföderalen Zweistaatenbildung beratend zur Seite zu stehen, um sie mit gezielten Förderungen zu unterstützen, jedoch nur in dem Maße, wie eine solche Stufenlösung von allen Seiten akzeptiert würde. In Erwägung der geschichtlichen Verantwortung für die Lösung des den Weltfrieden bedrohenden Nahostkonflikts, der auch durch historisch unausgereifte UN-Beschlüsse mit verursacht wurde, ist ein langfristiges, gerechtes, auch die Nachbarstaaten einbeziehendes UN-Entwicklungsprogramm unabdingbar. Nur so lässt sich die Sprengkraft des israelischen-palästinensischen Konflikts auf Dauer eindämmen.