Vier zu Drei - was in der jungen Bundesligasaison auf spannende neunzig Minuten hinweisen könnte, symbolisiert die denkbar knappe Niederlage der Parteienfreiheit in Europa. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied vergangene Woche, dass das Verbot der islamistischen türkischen Wohlfahrtspartei (Refah) von 1998 nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Mit der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen bisweilen eigenen Rhetorik des erhobenen Zeigefingers wiesen die Richter zwar darauf hin, dass auch politische Parteien den Schutz der Konvention genössen und der Spielraum eines Staates zum Parteiverbot eng bemessen sei. Das Verbot der Wohlfahrtspartei werteten die Richter aber als rechtmäßig, weil dam