Seitenhiebe auf die Berufseuropäer

EU-Begleitgesetz Die deutsche Regierung und das Parlament müssen nach dem aktuellen Urteil zum Lissabon-Vertrag mehr zustande bringen als das gerade verhandelte Begleitgesetz
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni den Lissabon-Vertrag passieren lassen, aber reichlich Noten und Hausaufgaben verteilt. Ein Teil davon wird gerade mit der ersten Lesung des so genannten Begleitgesetzes im Bundestag erledigt. Was bisher weniger Beachtung findet: Der Spruch von Karlsruhe lässt jenseits von juristischen Spitzenklöppeleien zwei Lesarten zu. Die eine spricht vom Ende der europäischen Integration, denn die Verfassungsrichter hätten das Europa-Parlament einfach „hinwegjudiziert“, meint der Staatsrechtsprofessor Christoph Möllers. Für den Juristen und Journalisten Heribert Prantl dagegen liegt „das grundsätzlichste Grundsatzurteil“ vor, das Karlsruhe je gefällt habe.

Bestenfalls Statisten

Für die erste