EU-Begleitgesetz Die deutsche Regierung und das Parlament müssen nach dem aktuellen Urteil zum Lissabon-Vertrag mehr zustande bringen als das gerade verhandelte Begleitgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni den Lissabon-Vertrag passieren lassen, aber reichlich Noten und Hausaufgaben verteilt. Ein Teil davon wird gerade mit der ersten Lesung des so genannten Begleitgesetzes im Bundestag erledigt. Was bisher weniger Beachtung findet: Der Spruch von Karlsruhe lässt jenseits von juristischen Spitzenklöppeleien zwei Lesarten zu. Die eine spricht vom Ende der europäischen Integration, denn die Verfassungsrichter hätten das Europa-Parlament einfach „hinwegjudiziert“, meint der Staatsrechtsprofessor Christoph Möllers. Für den Juristen und Journalisten Heribert Prantl dagegen liegt „das grundsätzlichste Grundsatzurteil“ vor, das Karlsruhe je gefällt habe.
Bestenfalls Statisten
Für die erste
„das grundsätzlichste Grundsatzurteil“ vor, das Karlsruhe je gefällt habe.Bestenfalls Statisten Für die erste Lesart spricht die Kritik der Richter am „Demokratiedefizit“ des EU-Parlaments, dessen Legitimation als minderwertig verbucht wird, weil es an Wahlrechts-Gerechtigkeit fehle. Das ist nicht zu bestreiten, ein deutscher Abgeordneter im EU-Parlament repräsentiert rund 860.000 Bürger, ein schwedischer etwa halb so viel, ein maltesischer ganze 67.000. Das Verfassungsgericht schwächt sein Argument allerdings ab, wenn es feststellt: „Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes muss nicht in gleicher Weise auf europäischer Ebene verwirklicht werden.“ Die Regel one man, one vote würde ein Parlament mit mehreren tausend Abgeordneten heraufbeschwören. Eine Akklamationsmaschine wäre geboren, ein arbeitsfähiges Parlament passé.Die Karlsruher Argumentation ist ohnehin dürftig. Föderalistische Staaten dürfen das Mehrheitsprinzip gar nicht konsequent anwenden, weil sich das gegen den Zweck föderaler Strukturen richten würde: die Stärkung von Minderheiten. Auch der deutsche Bundesrat folgt nicht dem Mehrheitsprinzip: Die vier großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen haben je sieben Stimmen und vertreten 48 Millionen Einwohner, die übrigen zwölf Länder verfügen über 41 Stimmen, die nur 34 Millionen Einwohner repräsentieren. Eine Stimme aus Bremen wiegt zwölf mal mehr als eine aus dem entschieden größeren Nordrhein-Westfalen. Ohne numerisch asymmetrische Konzessionen kein Föderalismus! Wer das „ungerecht“ findet, muss den Föderalismus abschaffen.Das trifft auch auf Europa zu, dessen politische, religiöse und kulturelle Vielfalt weder in das Schema eines einheitlichen Bundesstaates noch in das herkömmlicher Staatenbünde passt. Diese regeln immer nur Weniges gemeinsam, während die EU auf fortschreitende Integration fast aller Politikbereiche angelegt ist. Bereits 1963 sprach der Europäische Gerichtshof von der damaligen EWG als einer „neuen Ordnung.“ Die Entscheidung von Karlsruhe blockiert diese „Ordnung“ nicht, aber sie definiert Spielregeln und Verantwortungsverhältnisse neu – und da beginnt die zweite Lesart.Das Urteil richtet sich nämlich auch gegen EU-Technokraten und regierungsnahe Edel-Europäer wie gegen den Berliner Parlamentsbetrieb, der seine „Integrationsverantwortung“ – so das Urteil – demokratiewidrig vernachlässigt oder an die Exekutive abtritt. Ein Vertreter jener Spezies, die sich eine Demokratie ohne Volk und ein Europa ohne Europäer bastelten, war der ehemalige grüne Außenminister Joschka Fischer. In seiner Rede vom 12. Mai 2000 in der Humboldt-Universität skizzierte er das „Projekt einer Europäischen Verfassung“ sowie den „Übergang vom Staatenverbund hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation“. In seinen „Gedanken über die Finalität der europäischen Integration“ spielten das Volk und die Demokratie bestenfalls Statistenrollen. Fischers „Projekt“ war „intergouvernemental“ angelegt als Geschäft einer Elite von Berufspolitikern und Berufseuropäern – weit weg vom Wahlvolk und von demokratischen Prozessen.Zur Demokratie verurteilt Bundesrat und Bundestag hat das Karlsruher Urteil mehr denn je dazu verdonnert, ihrem Status und Auftrag gerecht zu werden. Das heißt, der Regierung auf die Finger zu schauen und dabei mitzureden, was sie in öffentlichen und nicht-öffentlichen Verhandlungen im Europäischem Rat und im EU-Ministerrat vertritt. Das Urteil erinnert die Volksvertreter erstens an das Volk und zweitens an die eigene „Integrationsverantwortung“.Zugleich haben die Verfassungsrichter am 30. Juni jene Bereiche aufgelistet, für die das Grundgesetz eine Kompetenzverlagerung auf die EU ohne Zustimmung des Parlaments und des Souveräns nicht zulässt: das Strafrecht, die Polizei, die Steuer-, Sozial-, Kultur- Bildungs- und Medienpolitik. Wer hier europäisieren will, muss das Grundgesetz ändern. Und dafür reicht nach Artikel 79 GG keine Mehrheit einer noch so großen Koalition. Jede Veränderung fundamentaler Normen bedarf der Zustimmung des Volkes. Die Regierung darf aus den genannten Kerngebieten keine Kompetenzen an die EU abtreten, wenn danach „kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung“ mehr bleibt. Damit interveniert Karlsruhe gegen die Vorgabe des Lissabonner Vertrags, wonach im Ministerrat Mehrheitsentscheidungen ohne Zustimmung des Bundestages beziehungsweise Bundesrates (bei Länderinteressen) zulässig wären. Über Regierungshandeln zu wachen, gehört für die Verfassungsrichter zum Kerngeschäft von Bundestag und Bundesrat. Konsequenz: Künftig werden in Brüssel, Straßburg und Berlin Gesetze länger brauchen – es kann weniger aus der Hüfte heraus regiert werden.Auch für die akademischen Freunde der „gubernativen Rechtsetzung“, wie der Völkerrechtsprofessor Achim von Bogdandy die Rechtssetzung durch Regierungen an Parlamenten vorbei nennt, ist das Urteil eine Ohrfeige. Die Zeit der „europäischen Politik hinter dem Rücken des Parlaments“ sei abgelaufen, stellt der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm fest.Das Karlsruher Urteil richtet sich nicht gegen die europäische Integration, sondern mahnt die deutschen Parlamente zur substanziellen Kontrolle deutscher Europapolitik. „Das Urteil verurteilt den Bundestag zu mehr Demokratie“ (Prantl), genauso wie ein früherer Richterspruch aus Karlsruhe die Bundeswehr zum Parlaments- und nicht zum beliebig einsetzbaren Regierungsheer erklärte. Bisher fand „Europa“ im medial sträflich vernachlässigten Straßburger Parlament statt und in Kungelrunden hinter verschlossenen Türen im Europäischen Rat, im EU-Ministerrat und in der EU-Kommission. Auf die Zusammensetzung des Europäischen Rates und die Berufung eines EU-Außenministers hat das EU-Parlament gar keinen, auf das Personal der EU-Kommission nur beschränkten Einfluss. Wenn das Karlsruher Urteil energisch umgesetzt wird, bekommt „Europa“ ein Gesicht, über das öffentlich debattiert wird. In der überheblichen Kritik von Ohne-Volk-Demokraten und akademischen EU-Experten am Lissabon-Urteil spiegelt sich die Angst, den Souverän – das Volk – fragen zu müssen, von dem doch nur notorisch „falsche“ Antworten zu erwarten sind.
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