In diesen Tagen will die Innenminsterkonferenz über die Abschiebung von Flüchtlingen, die einer Minderheit im Kosovo angehören, entscheiden. Währenddessen ist die Situation von Minderheiten im Kosovo unverändert prekär. Angehörige ethnischer Minderheiten wie Roma, Aschkali, muslimische Slawen und Serben sind im Kosovo gefährdet, das heißt ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit sind bedroht. Die Bewegungsfreiheit dieser Minderheiten ist beträchtlich eingeschränkt.
Die kosovo-serbische Minderheit ist das primäre Ziel ethnisch motivierter Gewaltattacken, einschließlich Granaten, neu gelegter Landminen, Sprengfallen, Schießereien aus vorbeifahrenden Autos und Brandstiftung. Alle Angehörigen dieser Gemeinscha
meinschaft, auch ältere Menschen, Frauen und Kinder, sind Opfer solcher Anschläge geworden. Viele von ihnen leben in Enklaven und benötigen 24 Stunden am Tag den Schutz der KFOR, insbesondere auch für jeden Schritt außerhalb dieser Gebiete. Auch Roma, Ashkali und Ägypter sind nach wie vor mit ernsthaften Sicherheitsproblemen konfrontiert. Generelle inter-ethnische Spannungen und Intoleranz verbinden sich mit einer besonderen Diskriminierung gegenüber Roma, Ashkali und Ägyptern durch fast alle anderen ethnischen Gruppen im Kosovo und verschlimmern so deren Notlage. In besonderem Maße betroffen sind dabei jene, die im Exil waren und folglich nicht mit der Realität in den verschiedenen Gemeinden, in denen Roma, Ashkali und Ägypter leben, vertraut sind. Ihre Bewegungsfreiheit ist im Allgemeinen eingeschränkt, wobei dies von Ort zu Ort variieren kann. Da jedoch Bewegungsfreiheit für Roma, Ashkali und Ägypter schon historisch betrachtet unabdingbar ist, damit sie ihren Lebensunterhalt verdienen können, ist diese Situation für sie besonders erdrückend. Die daraus folgenden Einschränkungen bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Rechte verschlimmern ihre Armut zusätzlich. Viele Roma, Ashkali und Ägypter leben unter entsetzlich erbärmlichen Umständen, häufig unterhalb menschenwürdigen Niveaus. Die UNMIK-Verwaltung in Prizren stellte kürzlich fest, dass es dort eine bisher unbemerkte Roma-Gruppe von etwa 50 Personen gibt, die seit Jahren ohne Unterstützung im und vom Abfall lebt. Viele Roma sind krank oder schlecht ernährt. Besonders bei den Roma begrenzt sich die Bewegungsfreiheit auf den lokalen Bereich, sie sind oft in Enklave-Situationen und benötigen spezielle Busdienste. Bei albanisch sprechenden Ashkali und Ägyptern ist die Bewegungsfreiheit als besser einzuschätzen, aber auch bei ihnen ist sie relativ, von einer bestimmten Nachbarschaft abhängig oder sich auf eine bestimmte Gemeinde beschränkend. Insgesamt ist die Sicherheitslage dieser Minderheit immer noch als schlecht zu bezeichnen. 2001 wird von vielen als das schlimmste Jahr der Minderheitenverfolgung seit Ende der Nato-Intervention im Kosovo bezeichnet. Allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit sind dort im vergangenen Jahr sechs Roma, 30 Serben und acht Angehörige anderer Minderheiten ermordet worden. Sogar Kinder werden tätlich angegriffen. Nach Schätzungen der GfbV wurden weit über die Hälfte der 19.000 Roma- und Aschkali-Häuser zerstört und die Grundstücke von Albanern besetzt. Die Versorgungslage der im Kosovo verbliebenen Angehörigen dieser Minderheiten ist erbärmlich. In den meisten Krankenhäusern wird ihnen medizinische Hilfe verweigert. Viele Schulen nehmen Roma- und Aschkali-Kinder nicht auf. In Deutschland besteht bereits über die Zahl der potenziell Betroffenen Unklarheit. Nach Informationen aus dem Innenministerium sollen sich 10.000 bis 35.000 Betroffene auf der Basis von Ländererlassen geduldet in Deutschland aufhalten. 25.000 Minderheitenangehörige aus dem Kosovo befinden sich im Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Pro Asyl geht von einer Zahl von 50-60.000 von Abschiebung bedrohten Minderheitenflüchtlingen aus. Die höhere Zahl erklärt sich, da viele sich bei ihrer Einreise in Deutschland nicht als Angehörige einer Minderheit der Roma oder Ashkali, sondern als Kosovaren bezeichnet haben und dies im Nachhinein nicht mehr zu ändern war. Die Innenminister des Bundes und der Länder sind sich seit Jahren einig, dass für alle Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen, die Verpflichtung besteht, in ihre Heimat zurückzukehren. Diesen Grundsatz hat die Innenministerkonferenz zu keinem Zeitpunkt aufgegeben. Daran ändere sich nach ihren Angaben auch nichts, wenn zwischen der Aufnahme und der Möglichkeit der Rückkehr einige Zeit vergangen sei. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat nun einen Appell an die Innenministerkonferenz gerichtet: "Angehörige dieser Minderheiten (Roma und Aschkali) dürfen nicht zwangsweise abgeschoben werden, denn im Kosovo droht ihnen noch immer Gefahr für Leib und Leben." Selbst die Brigadeführung der deutschen KFOR äußerte Bedenken hinsichtlich der "Rückführung" von Serben und Roma, da sie die Sicherheit und Bewegungsfreiheit dieser Bevölkerungsgruppen nicht gewährleisten könnten.Quellen: UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR), GfbV (Gesellschaft für bedrohte Völker), Pro Asyl, Schweizer Flüchtlingshilfe