So wird das Gericht scheitern

Recht Der Streit um die Sitzplätze ist gelöst. Aber das eigentliche Problem bleibt: Das Münchner Landgericht tut so, als sei das NSU-Verfahren ein ganz normaler Prozess
Ausgabe 16/2013

Natürlich ist es die richtige Lösung, das verkorkste Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess noch einmal neu zu starten. Die Lösungsvariante, gönnerhaft drei Klappstühle mehr auf die Pressetribüne zu stellen, um die sich dann türkische und griechische Journalisten balgen dürfen, wäre keine ernsthafte Alternative gewesen. Warum soll die ausländische Presse denn bloß drei Plätze bekommen und nicht fünf oder zehn?

Das Problem wäre also gelöst. Aber es bleibt die Frage, ob der Austragungsort des NSU-Prozesses und der Vorsitzende Richter für dieses Verfahren die richtige Wahl sind. Die Münchner Justiz, allen voran Richter Götzl, will den NSU-Prozess erklärtermaßen wie ein ganz normales Strafverfahren behandeln. Götzl, ein ebenso exzellenter wie harter Jurist, hat schon die Mörder des Modeschöpfers Rudolph Moshammer und der Parkhaus-Millionärin Charlotte Boehringer hinter Gitter gebracht. Nun geht es also um die Morde an neun Migranten und einer Polizistin. Business as usual?

Nein, keineswegs. Das NSU-Verfahren ist eben kein normaler Prozess. Es ist ein politischer Prozess – nicht weil hier eine politische Gesinnung angeklagt ist, sondern weil es um Verbrechen geht, für die Staat und Gesellschaft eine Mitverantwortung tragen. Denn warum dulden Parteien und Behörden den Hass, der Verbrechen wie die des NSU hervorbringt? Warum wird in diesem Land noch zu oft weggeschaut und weggehört, wenn gegen Ausländer, Juden und Roma gehetzt wird? Warum nehmen es Politiker hin, dass Medien und der Stammtisch über „das faule Pack“ in den Krisenländern herziehen, die wir tüchtigen Deutschen mit unserem Steuergeld retten müssen?

Im NSU-Prozess muss das Gericht auch solche Fragen stellen, will es das moralische und gesellschaftliche Umfeld erkunden, in dem die Verbrechen begangen wurden. Ein Strafprozess ist der Ort, an dem die Richter die Wahrheit feststellen müssen, und zwar rational, methodisch korrekt, widerspruchs- und zweifelsfrei. Insoweit ist das NSU-Verfahren eben doch kein gewöhnlicher Prozess. Mit einer „business-as-usual“-Haltung kann ein Gericht da nur scheitern.

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