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EuGH-Urteil Im EU-Streit um die Flüchtlingsquoten werden die Osteuropäer diszipliniert
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 37/2017
Als der Stacheldraht noch nicht weh tat: Fliehende in Budapest, September 2015
Als der Stacheldraht noch nicht weh tat: Fliehende in Budapest, September 2015

Foto: Matt Cardy/Getty Images

Jetzt haben es Budapest und Bratislava schwarz auf weiß: Der im September 2015 auf EU-Ebene – gegen die Stimmen Ungarns, der Slowakei, Tschechiens und Rumäniens – beschlossene Umverteilungsschlüssel für in Griechenland und Italien gestrandete Flüchtlinge ist einzuhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage Ungarns und der Slowakei zurückgewiesen. Dass von den 160.000 betroffenen Asylsuchenden bisher nur 27.000 verteilt werden konnten und auch Staaten wie Österreich säumig sind, und Deutschland weit von der Erfüllung seiner Quote entfernt ist, focht die Richter nicht an. Brüssel erhöhte mittlerweile den Druck auf Polen, Tschechien und Ungarn, indem es wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, bere