Spiel über Bande

Justiz Der Fall Benaissa, die Medien und eine Studie über die Beeinflussung von Prozessen

Wenn nun in Darmstadt der Prozess gegen die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa beginnt, wird auch ein Medienschauspiel seine Fortsetzung finden. Der 1982 geborenen Popsängerin wird vorgeworfen, ungeschützten Sex mit mehreren Personen gehabt zu haben, ohne diese zuvor über ihre, so der Vorwurf, bekannte HIV-Infektion zu informieren. Ein Mann hatte Anzeige gegen die heute 28-Jährige erstattet.

Juristisch erscheint der Fall auf den ersten Blick klar. Übt ein HIV-Infizierter in Kenntnis seiner Ansteckung mit einem anderen ohne Schutzmittel Sexualverkehr aus, heißt es inzwischen in mehreren Urteilen, macht er sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar – es sei denn, der Partner weiß davon. Kommt es zu keiner Ansteckung, zieht die Justiz immer noch Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht.

Praktisch ist die Sache komplizierter. Im konkreten Fall wollen die Ermittler per Gutachten klären lassen, ob Benaissa tatsächlich ihren Ex-Partner infiziert hat. Einen solchen Nachweis halten Experten jedoch für medizinisch zweifelhaft. Auch fordern Juristen, die Umstände genau zu prüfen, da es für die Bewertung unter anderem entscheidend sei, ob die Beschuldigte es „auf die Lebensgefährdung“ des Opfers anlegte, diese in Kauf nahm oder gar nicht für möglich hielt. Der Einsatz einer „Krankheit als Waffe“ wie etwa im Fall eines 38-Jährigen, der absichtlich vier Frauen mit HIV ansteckte und einer von ihnen per SMS „viel Spaß mit Aids“ wünschte, sei sehr selten.

Der Fall Benaissa verdient noch aus einem anderen Grund Beachtung. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hatte während des Ermittlungsverfahrens nach Ansicht von Anwalt Christian Schertz in unzulässiger Weise Informationen an die Medien gegeben – etwa den HIV-Status. Die Deutsche Aids-Hilfe wies darauf hin, dass die HIV-Infektion einer Prominenten noch nie zuvor auf die Weise „geoutet“ wurde. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob so nicht auch „die Unbefangenheit von Richtern, Zeugen und Sachverständigen“ verletzt werde. Ein Vorwurf, den man auch aus anderen Prominenten-Fällen kennt, etwa dem Verfahren gegen Jörg Kachelmann, das der Öffentlichkeit allerlei Details aus Gutachten bescherte. Oder im Fall Dominik Brunner, wo eine wichtige Information – die Herzkrankheit des Opfers – erst sehr spät bekannt gemacht wurde.

Der Einfluss der Medien auf Prozesse ist groß. Und er ist allgemein betrachtet gewollt, wie jetzt eine Studie des Kommunikationsforschers Hans Mathias Kepplinger zeigt. In einer Umfrage unter 447 Richtern, 271 Staatsanwälten und 35 Strafverteidigern gab ein Viertel der Ermittler zu, Informationen gezielt zu lancieren, um ihre Position im Verfahren zu verbessern. Noch häufiger tun dies Rechtsanwälte. Das Spiel über die mediale Bande hat Folgen: Mehr als die Hälfte der Richter und Staatsanwälte gaben in der Studie an, dass Medienberichte sich auf ihre Arbeit auswirken – etwa bei der Höhe des Strafmaßes. Seine Studie, so Kepplinger, komme zu „für einen Rechtsstaat bedenklichen Erkenntnissen“.

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