Spuren ins Nichts

NSU-Prozess Zwei Jahre sind seit dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorgruppe vergangen. Doch von einer umfassenden Aufklärung kann keine Rede sein
Ausgabe 08/2014

Es ist fast genau zwei Jahre her, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel eine vollständige Aufklärung der Mordserie des rechtsterroristischen NSU versprach. Auf der Trauerfeier für die zehn Opfer am 23. Februar 2012 gab sie den Hinterbliebenen und dem ganzen Land ihr Wort. Heute jedoch, nachdem die bestens ausgestatteten Sonderermittlungsgruppen in Bund und Ländern längst wieder aufgelöst sind, fällt die Bilanz der Aufklärung ernüchternd aus. Zwar stehen die Überlebende des mutmaßlichen NSU-Trios, Beate Zschäpe, und vier ihrer möglichen Unterstützer in München vor Gericht; eine Verurteilung der fünf Angeklagten aber ist längst nicht sicher. Denn viele Indizien und Beweise der Anklage stehen auf wackligen Füßen.

Die Behörden sind vielen Spuren und Hinweisen in ihren Ermittlungen bis heute nicht konsequent nachgegangen. Zu groß war offenbar der Druck, möglichst schnell eine einigermaßen belastbare Anklage zu zimmern. Dieser Zeitdruck mag dazu geführt haben, dass sich die Bundesanwaltschaft frühzeitig darauf festlegte, dass es sich beim NSU um eine abgeschottete Dreiergruppe handelte. Jegliche Hinweise auf größere Strukturen wurden als nicht relevant für die Ermittlungen eingestuft.

Rätselhafte DNA-Spuren

Dabei findet sich in den Ermittlungsakten eine Reihe von Indizien, die genau in diese Richtung deuten. Da wären zunächst die DNA-Spuren, die an diversen Gegenständen im Wohnmobil und in der Zwickauer Wohnung gesichert wurden. Nicht alle diese genetischen Fingerabdrücke konnten dem Trio oder bekannten Unterstützern zugeordnet werden. Insgesamt sind mindestens 30 DNA-Spuren an Asservaten noch nicht identifiziert worden.

Die in den Akten als P46 bezeichnete DNA-Spur eines unbekannten Mannes etwa fand sich neben der DNA von Beate Zschäpe an einer unbenutzten Wollsocke. Die Socke lag in einem Schrank des ausgebrannten Wohnmobils, in dem Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 starben. In der DNA-Analysedatei des BKA erzielte ein Abgleich von P46 drei Treffer: Die Spur konnte zwischen 2002 und 2005 an drei Tatorten gesichert werden: Bei einem Fahrzeugdiebstahl in Berlin sowie bei Wohnungseinbrüchen im nordrhein-westfälischen Rhein-Erft-Kreis und im hessischen Lahn-Dill-Kreis. Zumindest bei den beiden letzten Straftaten gehen die Behörden davon aus, dass litauische Täter dahinterstecken. Eine brisante Spur, denn mindestens bis Ende der 1990er-Jahre begingen Thüringer Neonazis aus dem Umfeld des Trios zusammen mit litauischen Staatsbürgern nachweislich Raubstraftaten. Dennoch wollten BKA und Bundesanwaltschaft nach eigener Aussage keinen Zusammenhang erkennen. Sie vermuten, dass Mitarbeiter der Hersteller der zur Spurensicherung verwendeten Wattetupfer diese verunreinigten. Ein DNA-Abgleich mit den Beschäftigten verlief aber negativ.

Auch die Herkunft der DNA-Spur P66 konnte bislang nicht geklärt werden. Gefunden wurde sie auf einer Kindersandale, die hinter dem Fahrersitz des Wohnmobils lag. Die Experten ordnen die Spur einem weiblichen Kind zu – aber wer ist dieses Mädchen? Eine Arzthelferin konnte sich erinnern, dass Zschäpe zweimal in Begleitung eines Mädchens in ihrer Praxis war. Und die Angestellte einer Autovermietung erzählte der Polizei, dass einer der beiden Uwes im Oktober 2011 bei der Anmietung eines Wohnmobils in Begleitung einer Frau und eines blonden Mädchens gewesen sei. Das Kind habe Mama zu der Frau gesagt.

Diese Aussagen sind deshalb von Belang, weil auch die Ermittler inzwischen davon ausgehen, dass das Trio nicht die ganze Zeit hindurch zusammen in der Frühlingsstraße gewohnt hat. Denkbar ist, dass Mundlos eine eigene Wohnung in Glauchau hatte, einem Nachbarort von Zwickau, oder bei der bis heute unbekannten Mutter des Mädchens lebte. Für diese These spricht nicht zuletzt, dass Zschäpe die erste Nacht nach ihrer Flucht am 4. November 2011 an einem unbekannten Ort in oder nahe Glauchau verbrachte.

Und noch eine weitere unbekannte DNA-Spur aus dem Wohnmobil gibt Rätsel auf. Sie wurde an einer Plastikflasche mit Erdbeermilch isoliert, die im Kühlschrank des Fahrzeugs stand. Dieselbe DNA-Spur, in den Akten als P12 bezeichnet, fanden die Ermittler an weiteren sieben Asservaten aus der Wohnung in Zwickau: an schriftlichen Unterlagen, einer mit „PDS/SPD Liste“ beschrifteten Diskette, einem Munitionsteil sowie einem Rucksack, der vermutlich für einen Bankraub in Chemnitz benutzt wurde. Als die Spur in der Analysedatei des BKA überprüft wurde, machten die Ermittler eine überraschende Entdeckung: Der genetische Code von P12 war im Juli 2012, also mehr als ein halbes Jahr nach dem Auffliegen des Trios, an einem Tatort in Berlin sichergestellt worden. Er fand sich an der Hülse einer Patrone, die auf zwei Mitglieder des Rockerclubs Bandidos abgefeuert worden war.

Unbekannte Helfer

Gibt es also eine Verbindung des Trios oder seines Umfeldes zur Rockerszene? Verwunderlich wäre das nicht. Seit der Jahrtausendwende schon beobachtet der Verfassungsschutz eine Annäherung zwischen militanten Neonazis und Rockern. Mehrere Rechte, insbesondere aus der militanten Organisation „Blood&Honour“, haben sich inzwischen Rockergruppen angeschlossen. Es waren auch Mitglieder von „B&H“, die das Trio nach dessen Untertauchen 1998 unterstützt hatten.

Vor diesem Hintergrund könnte eine Datei von besonderer Bedeutung sein, die sich auf einem der sichergestellten Handys des möglichen NSU-Helfers André E. befindet. E., der zu den Angeklagten im NSU-Prozess zählt und bis zuletzt einer der engsten Vertrauten des Trios war, hatte auf seinem Handy die Power-Point-Präsentation eines Vortrages über dänische Rockerkriminalität gespeichert. Dieser Vortrag war im Oktober 2010 auf der Herbsttagung des BKA in Wiesbaden vom obersten dänischen Polizeichef Jens-Henrik Højbjerg gehalten worden. Bis heute ist unklar, auf welchem Weg Neonazi E. an die Datei kam.

Ungeklärt ist nach wie vor ebenfalls, wie Beate Zschäpe am 4. November 2011 vom Tod Böhnhardt’ und dem von Mundlos in Eisenach erfuhr. Dabei gibt es eine brisante Spur: Sie ergibt sich aus der Auswertung von Telefondaten, die in den betreffenden Funkzellen von Eisenach und Zwickau angefallen sind. Zwar konnten die Ermittler keine Telefonverbindungen finden, die mit den Vorgängen um das Trio zu tun hatten. Rätselhaft blieben aber zwei Nummern, deren Inhaber nicht festgestellt werden konnten – bei beiden Anschlüssen handelt es sich um schwedische Mobilfunknummern. Beide Nummern wählten sich am 4. November ins Internet ein. Von besonderer Bedeutung ist vor allem eine dieser Nummern, die erstmals um 9.33 Uhr in jener Eisenacher Funkzelle gespeichert wurde, die auch den letzten Standort des Wohnmobils erfasst. Um diese Zeit dürften Mundlos und Böhnhardt nach dem Bankraub an ihrem Zufluchtsort im Ortsteil Stregda eingetroffen sein. Eine Stunde lang blieb die schwedische Mobilfunknummer in diesem Bereich online. Danach tauchte seine Handynummer um 12.26 Uhr in Zwickau auf – in der Funkzelle, die auch die Frühlingsstraße abdeckt. In Zwickau war das Handy bis 13.54 Uhr im Internet eingeloggt. Beate Zschäpe hat frühestens um 14.28 Uhr vom Tod ihrer beiden Freunde erfahren.

Verbindung nach Schweden?

Und noch eine zweite schwedische Mobilfunknummer war an diesem Tag in der Funkzelle rund um die Frühlingsstraße aktiv. Der Inhaber dieser Nummer loggte sich dort zwischen 9.06 und 10.36 Uhr ins Internet ein. Die Verbindung ist deshalb brisant, weil es enge Kontakte militanter Neonazis aus dem weiteren NSU-Umfeld zu schwedischen Gesinnungsgenossen gibt. Die schwedische Polizei jedoch konnte dem BKA nicht helfen: Beide Nummern seien ohne Registrierung gekauft worden. . Das BKA legte die brisante Spur mangels Aufklärungsmöglichkeiten zu den Akten. Dabei hätte man zumindest ermitteln können, an welchem Ort in Schweden die Nummern gekauft und ob sie mit Kreditkarte bezahlt worden sind.

Ebenfalls nicht verfolgt wurden weitere Auffälligkeiten im Kommunikationsverkehr des Trios. So gingen auf einem der von dem Trio genutzten Handys zwischen Juni und November 2011 Kurznachrichten von sechs Telefonnummern ein, die durchweg unter einer Scheinidentität angemeldet waren. Bemerkenswert ist dabei zudem, dass diese SMS-Mitteilung – deren Inhalt unbekannt ist – jeweils im letzten Drittel jedes Monats auf dem Handy des Trios eingingen und stets von einer anderen Nummer stammten. Waren diese regelmäßigen Kurznachrichten Aufforderungen zur konspirativen Kontaktaufnahme mit Vertrauenspersonen des Trios? Möglich ist es. Die Ermittler haben herausgefunden, dass die drei für vertrauliche Telefonate stets öffentliche Telefonzellen im Stadtgebiet von Zwickau benutzten.

Von der versprochenen „vollständigen Aufklärung“ des NSU-Terrors ist der Münchner Prozess also noch weit entfernt. Sollten die Ermittlungsversäumnisse obendrein noch die Verurteilung von Beate Zschäpe und ihren Unterstützern bedrohen, stünden die Sicherheitsbehörden ein weiteres Mal blamiert da.

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