Angeblich haben Geheimdienste und Polizei viele Jahre nichts vom Nationalsozialistischen Untergrund gewusst. Sie tappten im Dunkeln, hatten keinerlei Hinweise. In Wirklichkeit spricht jedoch vieles dafür, dass der baden-württembergische Verfassungsschutz schon im Jahr 2003 vom NSU gehört hat. Im Stuttgarter Untersuchungsausschuss hatte ein entscheidender Zeuge zwar das Gegenteil erklärt, jetzt aber widerruft er seine Aussage im Gespräch mit dem Freitag. Beamte des Landes- und des Bundesverfassungsschutzes hätten ihn unter Druck gesetzt. Er sollte lügen, um die offizielle Geschichte nicht zu gefährden.
Bei dem Zeugen handelt es sich um Torsten O., der im August 2003 mit dem baden-württembergischen Verfassungsschützer Günter S. gesprochen
;nter S. gesprochen hat. Günter S. ist inzwischen pensioniert und hat schon im September 2012 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags Folgendes berichtet: Von Torsten O. habe er bei jenem Gespräch 2003 Hinweise auf eine rechtsextreme Terrorgruppe in Ostdeutschland namens NSU bekommen. Der Informant habe fünf Namen genannt, darunter Mundlos. Seinen Bericht über dieses Treffen habe er im Amt vernichten müssen. Die Namen NSU und Mundlos habe er sich aber merken können.Der LeibhaftigeAm selben Tag im September 2012 erklärte ein Vertreter des Landeskriminalamtes vor dem Untersuchungsausschuss, jener Informant habe bei seiner Vernehmung am 2. Dezember 2011 bestritten, mit Günter S. über NSU und Mundlos geredet zu haben. Außerdem hätten die Ermittler keinen Hinweis darauf gefunden, dass im Landesverfassungsschutz ein Bericht vernichtet worden sei. Als Günter S. zweieinhalb Jahre später erneut vor einem Untersuchungsausschuss als Zeuge geladen ist, diesmal in Stuttgart, bleibt er konsequent bei seiner Version. Inzwischen mache er sich Vorwürfe, weil er den Hinweis damals nicht ernst genug genommen habe.An diesem Tag im März 2015 lernt die Öffentlichkeit zum ersten Mal auch den Informanten leibhaftig kennen: Torsten O. wird in Handschellen in den Saal geführt. Er sitzt mehrere Jahre im Gefängnis, wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sowie wegen illegalen Munitionsbesitzes. Er bestreitet die Angaben von Günter S. in nahezu allen Punkten. Er habe mit ihm nicht über Rechtsterrorismus gesprochen, die Namen NSU und Mundlos habe er nicht genannt, das Treffen habe auch nicht drei bis vier Stunden gedauert, sondern 10 bis 15 Minuten. Nur in einem einzigen Punkt stimmen die Aussagen überein: Das Treffen fand statt, in Räumlichkeiten der evangelischen Kirche von Flein bei Heilbronn.Doch nun rückt Torsten O. von seiner Aussage ab und schwenkt zur Version von Günter S. über. Dem Freitag erklärt er zum damaligen Gespräch: „Im letzten Themenkomplex habe ich den Bereich des Rechtsspektrums angesprochen und habe dem Herrn S. Sachen mitgeteilt, die ich von einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes berichtet bekommen habe. Unter anderem sind in diesem Zusammenhang auch die Namen Böhnhardt und Mundlos gefallen. Ich habe vom Thüringer Heimatschutz und von dem Nationalsozialistischen Untergrund gesprochen.“ Das Gespräch habe insgesamt mindestens zwei bis drei Stunden gedauert.Torsten O. war in den Jahren 1989 und 1990 unter dem Decknamen „Erbse“ für den Geheimdienst in Baden-Württemberg tätig. Eingesetzt wurde er im Bereich Rechtsextremismus. Dieser Hintergrund ist wichtig, um zu verstehen, warum er bisher über das Gespräch mit Günter S. vollkommen anders ausgesagt hat. Wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011 in Eisenach hätten ihn drei Verfassungsschützer aus dem Bett geklingelt, berichtet O. heute. Sie hätten ihm gesagt, er dürfe mit niemandem über das Gespräch mit Günter S. reden. Die Geheimhaltungs- und Schweigepflichterklärung, die er als V-Mann 1989 abgegeben habe, gelte auch für dieses Gespräch im Jahre 2003. Würde er sich nicht daran halten, wäre das Landesverrat und Geheimnisverrat. „Dann wurde mir noch angedroht, wenn ich nur piep sage, würde man mich aus dem Verkehr ziehen und ich würde irgendwo in einem Gefängnis vergammeln.“Günter S. hatte sich, bereits im Ruhestand, im November 2011 nach Bekanntwerden des NSU von sich aus an das Bundeskriminalamt gewandt und die Geschichte seines Informanten Torsten O. und dessen Hinweises auf NSU und Mundlos erzählt. Er wollte mithelfen, die Mordserie aufzuklären, sagt er heute. Am 25. November wurde S. polizeilich vernommen. Am Abend jenes Tages, so berichtet es Torsten O., seien die drei Verfassungsschützer erneut vor seiner Wohnung aufgetaucht, hätten ihn unter Druck gesetzt und ihm Instruktionen für eine anstehende Vernehmung durch die Polizei-Sonderkommission „Parkplatz“ gegeben: „Ich sollte sagen, wenn ich gefragt werde, das Gespräch mit dem Herrn S. hätte 10 bis 15 Minuten gedauert, und soll alles dementieren, was mit dem Rechtsspektrum im Zusammenhang steht.“Sicherheitsrisiko BehördeAm 2. Dezember wurde O. tatsächlich vernommen, vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Auftrag des Bundeskriminalamts. Er gab die gewünschte Version zu Protokoll. Seine jetzige Version über das Gespräch mit Günter S. weicht in einem wichtigen Punkt aber immer noch von der des Ex-Verfassungsschützers ab. Der hat seinen Informanten bisher stets so zitiert, er habe in persönlichem Kontakt zur NSU-Gruppe gestanden und für sie eine Bank in Heilbronn ausspionieren sollen. Das jedoch bestreitet Torsten O. auch jetzt. Die Hinweise auf NSU, Mundlos und Böhnhardt will er von einem ehemaligen Mitarbeiter des Bundeskriminalamts bekommen haben – und zwar privat.Warum korrigiert er jetzt seine Aussage? „Weil es mir darum geht, die Sache aufzuklären“, sagt Torsten O. „Insgesamt überwiegt bei mir der Verdacht, dass die Behörden hier etwas vertuschen wollen. Und da bin ich einfach der Überzeugung, dass von diesen Behörden eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.“Torsten O. hat inzwischen an das Landeskriminalamt in Stuttgart geschrieben und seine Aussage vom 2. Dezember 2011 zurückgenommen. Das Amt nimmt dazu nicht Stellung, sondern verweist auf den Generalbundesanwalt, der die „Hoheit im NSU-Verfahren“ habe. Die Karlsruher Behörde erklärt, sie erteile „zum Inhalt der Korrespondenz von etwaigen Zeugen grundsätzlich keine Auskünfte“.Torsten O. hat auch an den Untersuchungsausschuss in Stuttgart geschrieben. Er nimmt seine Aussage zurück und erklärt sich bereit, vor dem Gremium öffentlich erneut auszusagen. Alles deutet nun darauf hin: Ein NSU-Zeuge bricht die staatliche Schweigepflicht.Placeholder authorbio-1