Statistik-Nachhilfe

Krebsvorsorge Der Bundesausschuss verwirft Pflicht-Programme. Doch beratende Ärzte benötigen Weiterbildung
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Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte mit dem Gesundheitswirtschaftlichkeitsgesetz Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch machen wollen. Danach wären Patienten, die keinen Check nachweisen können, im Falle einer schweren Krankheit mit einer Zuzahlung von zwei Prozent des Jahreseinkommens bestraft worden. Dieses Vorhaben hat der Bundesausschuss nun gestoppt.

Zugegeben: Es ist sinnvoll, sich vorsorglich untersuchen zu lassen, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, etwa auf Brustkrebs, oder wenn nahe Verwandte bereits erkrankt sind oder waren. Sich routinemäßig durchleuchten zu lassen, bringt jedoch wenig. Denn oft verlängern die Untersuchungen nur die Zeit, in der man in Angst lebt; das Leben verlängern sie selten.

Deshalb ist der Beschluss des Gemeinsamen