Stille Mogelei

Knifflig Die Filmförderung des Bundes verstößt gegen EU-Bestimmungen. Täte sie es nicht, müsste sie gegen das Grundgesetz verstoßen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 25/2018

Filmförderung in Deutschland verdankt ihre Entstehung dem Wunsch, Wettbewerbsnachteile künstlerischer Filme auszugleichen. Mittlerweile kann man aber eher davon sprechen, dass Filmförderung als Wirtschaftsförderung praktiziert wird, die ein paar kulturelle Effekte haben kann. Zwar können sowohl zweckbestimmte wirtschaftliche (etwa standortbezogene) Motive als auch kulturelle (also zweckfreie) des Gesetzgebers legitim sein. Der Gesetzgeber besitzt ein sehr weit gefasstes Beurteilungsprärogativ zu den Absichten und Zielsetzungen seiner Gesetze, die zumindest dem Grundsatz der Geeignetheit entsprechen müssen.

Das Problem resultiert aus der Vermischung der Motive. Gesetzgebung und Praxis der derzeitigen Filmförderung lassen sich nicht widerspruchsfrei in