Stoß in den Rücken

Gebeugtes Streikrecht Gerichte zensieren die Verfassung
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Wer hierzulande streikt, hat´s nicht leicht; die Lokführer bekommen es zu spüren. Streik gilt als Störung, nicht als Ausübung eines Freiheitsrechts. Das Arbeitsrecht legt Fesseln an. Die Medien suggerieren Chaos und täglichen Millionenschaden. Die Politik ergreift Partei; instinktsicher schlägt sich die SPD auf die Seite des Arbeitgebers.

Unter allen Vorwürfen sind allerdings die der Gewerkschaften ernst zu nehmen. Es schadet auf Dauer allen, wenn eine Gruppe eigene Wege geht, statt ihre Durchsetzungsmacht in den gemeinsamen Kampf einzubringen. Gewerkschaftliche Gegenmacht steht und fällt mit der Breite und Verallgemeinerungsfähigkeit des Aufbegehrens und mit dem Einsatz der Starken nicht nur für sich selbst, sondern ebenso für die