Studieren als Investition

Urteil aus Karlsruhe In Ländern, die Studiengebühren einführen, können Hochschulen nach einer Schamfrist frei ermessen, wie hoch sie diese ansetzen wollen
Exklusiv für Abonnent:innen

"Karlsruhe macht den Weg frei!" so lauteten unisono die triumphierenden Schlagzeilen. Ebenso dürften sich die Finanzdienstleister und Kreditinstitute gefreut haben, die demnächst die Republik mit Studiengebührenfinanzierungsmodellen überschwemmen werden. Dass es ein "schwarzer Tag für die Studierenden und für den Sozialstaat" sei, jener 26. Januar 2005, als der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz des Bundes für null und nichtig erklärte, fand lediglich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sekundiert von den Studierendenvertretungen. Endlich sei ein "internationaler Wettbewerbsnachteil" des deutschen Hochschulsystems "gefallen", frohlockte der Präsident der Hochsch