Tod durch Arithmetik

Flugsicherheitsgesetz Darf man eine Passagiermaschine abschießen, um anderen Menschen das Leben zu retten? Kommende Woche entscheidet das Bundesverfassungsgericht
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Die terroristischen Angriffe auf das World Trade Center vom 11. September 2001 haben tiefe Spuren im Selbstverständnis auch des deutschen Rechtsstaats hinterlassen. Ein gravierender Ausdruck hiervon ist Paragraph 14 des Luftsicherheitsgesetzes, das noch unter der rot-grünen Bundesregierung erlassen worden ist. Das Gesetz ermächtigt den Bundesverteidigungsminister dazu, Flugzeuge, die als Waffen für einen gezielten Absturz benutzt werden, abdrängen, zur Landung zwingen - und notfalls abschießen zu lassen. Dabei wird in Kauf genommen, dass sich an Bord der Maschine nicht nur Terroristen, sondern auch und überwiegend Unschuldige befinden. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird am kommenden Mittwoch verkünden, ob sich diese Regelung