Christian Gloede gerät ins Schwärmen, wenn er von der guten alten Zeit erzählt. Die gute alte Zeit: Das waren die 80er Jahre, als die Inklusionsbewegung noch aus der Mitte der Bremer Lehrer- und Elternschaft kam. Damals hieß das noch Integration. Kinder mit Behinderung sollten nicht mehr in Förderschulen unterrichtet, sondern in den Betrieb ganz normaler Schulen einbezogen werden. „Es gab damals eine Haltung bei uns, dass keine Form von Behinderung aus der allgemeinen Schule ausgeschlossen werden soll, das war bundesweit einmalig“, sagt Gloede. Der Behindertenpädagoge ist Bremer Vorstandssprecher der Lehrergewerkschaft GEW. Er beteuert: „Bei uns ist die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 auf sehr fruchtbaren Boden gefallen, die Lehrer und Schulleiter waren offen für die Umsetzung.“
Diese Offenheit hat sich nun teilweise in Resignation verkehrt. Mit krassen Folgen ausgerechnet in dem Bundesland, das mit Claudia Bogedan (SPD) die Präsidentin der Kultusministerkonferez stellt, die bei jeder Gelegenheit die soziale Rolle von Bildung heraushebt. Daheim in Bremen geht indes einiges schief – bei der Inklusion.
Der Meister patzt
Deutscher Inklusionsmeister ist Bremen nur in den Reden der Senatorin. Der Stadtstaat lag im Jahr 2014 mit einem Inklusionsanteil von 68,5 Prozent unter den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Abstand weit vorn. Am nächsten kommen dem noch Schleswig-Holstein mit 60,5 Prozent und Hamburg mit 59,1 Prozent. „Aber auch ein noch so hoher Inklusionsanteil hilft wenig, wenn es in der Realität an der Ausstattung hapert“, sagt Christian Gloede. Er arbeitet bei der Evangelischen Kirche und beobachtet die Entwicklungen seit vielen Jahren. Gloede sieht einen eklatanten Mangel: Es gibt zu wenig Schulpersonal für gute Inklusion. Weil es mittlerweile immer größere Probleme bei der Umsetzung der Inklusion in Bremen gibt, schrieben Gewerkschaften, Sozialverbände und Elternvereine im Frühjahr 2015 ein Memorandum, das Nachbesserungen fordert: Es müsse alles getan werden, um die Rahmenbedingungen herzustellen. „Dazu gehört eine deutliche Erhöhung der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung der schulischen Inklusion in Bremen.“
Elke Gerdes vom Verein „Eine Schule für Alle“ hat das Memorandum mit vorangetrieben: „Wir wollen zeigen, dass die Inklusion mit der Änderung des Schulgesetzes nicht abgehakt ist, sondern dass das System jetzt qualitativ weiterentwickelt werden muss.“ In Bremen wurden 2012 auch die weiterführenden Schulen für die Inklusion geöffnet. Gegen den Willen der Eltern wird kein Kind mehr in einem Förderzentrum beschult. Der Senat rechnete damals mit der Nachfrage von etwa einem Drittel der Eltern. Doch sie lag viel höher. Darauf war das System nicht ausgelegt. Das Land hatte für die Inklusion schlicht zu wenig Stellen geschaffen. Stattdessen sollte Personal aus den früheren Förderschulen umverteilt werden. Zudem hoffte Bremens Regierung darauf, dass die Schülerzahlen künftig zurückgehen. Die Inklusion führe deshalb nicht zu einer Verschlechterung der Ausstattung. Das war die Logik in der Bildungsbehörde, der heute Claudia Bogedan vorsteht.
Der Landesrechnungshof warnte schon früh. Er machte vor vier Jahren darauf aufmerksam, dass mehr Stellen für neue Sonderpädagogen nötig seien, als der Senat eingeplant hatte. Das kommt unter anderem dadurch zustande, dass die Schüler sich in der Inklusion stärker verteilen als an den Förderschulen und dann zur Betreuung mehr Sonderpädagogen nötig sind als vorher. Doch die Auflagen des deutschen Stabilitätspaktes seit 2012 lassen Bremen wenig Spielraum. Deshalb funktioniert in der Realität wohl nicht, was offiziell die gesamte Bremer Verwaltung will: Umfassende und gute Inklusion. Die Konsequenzen tragen die Kinder mit Handikaps.
Die Senatsverwaltung für Bildung musste 2014 die Notbremse ziehen. Auf Druck von Schulen, die wegen ihrer geringen Ressourcen mit verhaltensauffälligen Kindern überfordert waren, stellte die Behörde ein spezielles Konzept für etwa 120 Schüler auf – sie wurden exkludiert. Mehrere Dutzend Schüler mit emotional-sozialem Entwicklungsbedarf gehen seitdem wieder auf die Förderschule an der Fritz-Gansberg-Straße. Bogedan schob sie quasi aus der Inklusion ab – weil das klamme System nicht für sie bereit war. Sie werden also nicht integriert, sondern ausgeschlossen.
„Einige Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen sind für das System aktuell noch eine zu große Herausforderung“, erklärt Andrea Herrmann-Weide, Referentin für Inklusion im Bremer Senat. „Das muss erst wachsen.“
Drei Stufen zur Exklusion
GEW-Mann Gloede ist darüber entsetzt. „Das ist eine Rückwärtsrolle, ein Signal, das fataler kaum sein könnte“, sagt der Behindertenbeauftragte. „So wird die Botschaft verbreitet: ‚Diese Kinder sind nicht mehr integrierbar.‘ Nachdem man ihnen und den Eltern erst Hoffnungen gemacht hat, gibt man sie jetzt quasi verloren.“
Die Maßnahme ist Teil eines Modulsystems, sie ist die oberste von drei Eskalationsstufen Richtung Exklusion. Dazu gehört, bestimmte Schüler an der Regelschule eine Zeit lang durch mehr sonderpädagogische Förderung aufzufangen oder für eine Übergangsphase in einem der regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren zu beschulen. Auf den ersten beiden Stufen stehen derzeit gut zwei Dutzend Schüler, die meisten mussten in die dritte Modulstufe gehen. Sie sollen nach einiger Zeit wieder in den normalen Unterrichtsbetrieb zurückkehren – laut Andrea Herrmann-Weide vom Senat dauert dies auf der ersten Stufe meist ein halbes Jahr, auf der dritten könne es aber auch schon mal zwei bis vier Jahre dauern. Das bedeutet dauerhafte Exklusion. Herrmann-Weide hält es sogar für notwendig, dass die Förderschule an der Fritz-Gansberg-Straße erhalten bleibt, um etwa gewalttätige Kinder aufzunehmen. Die Inklusion ist für diese Kinder außer Kraft gesetzt.
Pikant ist daran nicht nur, dass nun einige Kinder wieder ausgeschlossen werden. An den Förderschulen scheint zumindest gelegentlich eine eher chaotische Situation zu herrschen. Wir wollten vor einiger Zeit eine Schule in Bremen besuchen, um uns mit eigenen Augen ein Bild von der Lage zu machen. Auf die Anfrage für einen Besuch teilte die Behörde mit: „Leider haben wir an der von Ihnen gewünschten Besuchsschule zurzeit äußerst herausfordernde Problemlagen: Der Schulleiter ist seit acht Monaten erkrankt und es gibt diverse bauliche Herausforderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, von einem Hospitationsbesuch Abstand zu nehmen. Es würde den normalen Ablauf an dieser Schule nicht widerspiegeln können.“ Anders gesagt: Probleme sollen unsichtbar bleiben. Geschaut werden darf nur, wenn alles prima läuft.
Dass es in Bremen zu fragwürdigen Maßnahmen kommen musste, liegt nach Meinung vieler Kritiker an der mangelnden Personalplanung des Landes. Laut Senat ist vorgesehen, dass so viele Sonderpädagogen für die Betreuung der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen sind, dass in der Hälfte des Unterrichts eine Doppelbesetzung möglich ist. Die Formulierung ist bewusst vorsichtig gewählt. Denn in der Realität ist das nicht gegeben, und das wissen die Beamten auch: „Bei Unterrichtsausfall müssen die Kollegen Vertretung machen und das kommt so oft vor, dass die Doppelbesetzung bei weitem nicht an das geplante Maß herankommt“, sagt Christian Gloede. Um eine Überforderung der Schulen mit schwierigen Kindern zu vermeiden, fordert die GEW eine Reduzierung der Schülerzahl in Inklusionsklassen auf zehn Schüler und eine permanente Doppelbesetzung.
Dafür müsste es weit mehr Lehrer und Sonderpädagogen geben. Wollte man die Inklusion in Bremen komplett machen, müssten es sogar noch mehr sein. Denn bisher werden blinde, hörgeschädigte und motorisch beeinträchtigte Kinder sowie schwerstmehrfachbehinderte Kinder ohnehin weiter an Förderzentren unterrichtet. Kinder mit geistiger Entwicklungsstörung werden in speziellen Schwerpunktschulen unterrichtet – was teils zu weiten Schulwegen und Unzufriedenheit bei den Eltern führt. Elke Gerdes vom Elternverein „Eine Schule für Alle“ kämpfte für ihre Tochter Amelie, die mit Trisomie 21 zur Welt kam, für eine Abweichung von der Regel. Auch Amelie sollte an eine Schwerpunktschule gehen. Doch Gerdes wollte, dass das Mädchen an die Schule ihres Bruders geht. Dann geschah etwas Wunderliches: Ausgerechnet im vermeintlichen Inklusionsvorreiterland Bremen musste die Mutter zwei Jahre lang gegen die Zuweisung ihrer Tochter an die Schwerpunktschule angehen. Sie schaffte es nur, weil die Schule sie unterstützte. Doch nicht alle Bremer Schulen setzen sich angesichts der personellen Probleme noch beherzt für die Inklusion einzelner Kinder ein. „Teils lassen Eltern ihre Kinder nicht mehr diagnostizieren, weil sie Angst vor einer Zuweisung an eine Schule haben, die sie nicht wollen“, sagt Pierre Hansen vom Zentralelternbeirat Bremen.
Klar ist: Mehr Flexibilität im System würde mehr Geld kosten. „Bei schwerstmehrfach behinderten Kindern sagen viele Eltern: Setzt uns die Ausstattung aus der Förderschule in eine andere Schule und wir wollen die Inklusion – doch das ist eben nicht gewährleistet“, sagt Elke Gerdes.
Christian Gloede von der GEW sieht nicht, dass sich am sparsamen Inklusionssystem der Landespolitik etwas ändert, Memorandum hin oder her. Stattdessen werde sich der Trend wohl fortsetzen, dass Kollegen wegen der dauerhaften Überlastung häufiger krank werden, ausfallen und dass so der Mangel noch verstärkt wird. „Die Senatorin für Bildung tut nach außen hin so, als liefe alles super und gibt die Schuld für Probleme vor Ort den einzelnen Schulen“, sagt Gloede.
Kommentare 3
Wenn's ums Geld geht, fragen Sie Stoltenberg und von der Leyen !
Das ist irgendwie die reinste Werbung für Privatschulen...
Der Artikel ist keine Werbung für Privatschulen (weil man an den staatlichen nichts mehr lerne), sondern eine Abrechnung mit der bremischen Bildungsbehörde.
Dem Artikel hätte es sicher nicht geschadet, die Zeit der Integration und die Zeit der Inklusion genauer unter die Lupe zu nehmen statt sich in wesentlichen Teilen mit einer Art Freibier-Mentalität nur mit den Forderungen der verschiedenen Interessensvertretungen zu befassen. Auch diese Gruppen (Lehrkräfte und Eltern - begeistert oder spektisch) tragen dazu bei, dass die Inklusionsbemühungen - trotz aller beschönigenden Zahlen - bisher nur mäßig erfolgreich sind.
Dass man der Bildungsbehörde Blauäugigkeit (freundlich gesinnt) oder bewusste Täuschung (nach dem Gutachten des Rechnungshofs nachvollziehbar) vorwerfen kann, scheint mir nicht völlig abwegig. Trotzdem verzerrt dieser Artikel einige Dinge deutlich:
1.) Integrationsbegriff vs. Inklusionsbegriff
Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Begriffe, so wie sie sich in Deutschland (und damit Bremen) darstellen, ist der Blickwinkel auf Kinder mit Förderbedarf und Kinder allgemein. In Zeiten der Integration wurden Förderschülerinnen und Förderschüler ( im weiteren Text (Förder-)Schüler) auf Antrag der Eltern aus den Förderschulen abgezogen und additiv als Einzelperson oder in Kooperationsklassen in kleinen Gruppen zu „normalen“ Schulklassen in Regelschulen zugelassen. Diese Schüler blieben Besondere. Am Unterricht der Regelschüler nahmen sie nur teil, wenn es für die Regelschüler kein Hindernis darstellte.
Inklusion hingegen hebt die zwei Klassengesellschaft auf. Die Förderbedarfe der einzelnen Schüler ergeben den Unterstützungsbedarf für die ganze Klasse. Jeder Schüler kann in bestimmten Bereichen einen Förderbedarf haben, Förderbedarfe können dauerhaft sein oder wieder aufgehoben werden. Dadurch sind u.a. auch Kinder erfassbar, die durch Migration zuerst einen Förderbedarf haben, weil sie die Bildungssprache noch nicht beherrschen.
2.) Exklusivität vs. Inklusion
Solche Schüler mit Förderstatus aufzunehmen, war zu Zeiten der Integration in Bremen eine gute Investition für Regelschulen und Regelschüler, denn man bekam dafür zusätzliche Zuwendungen (z.B. insgesamt weniger Schüler pro Klasse). In der Regel unterrichteten nur Lehrkräfte in jenen Klassen, die sich freiwillig meldeten. Da Eltern den Prozess der Integration für ihr Kind beantragen mussten, gab es eine positive Auslese bei den Kindern, die "integriert" (addiert) wurden. Natürlich waren Lehrkräfte und die Eltern der Regelschule dank dieser Bestechung (kleinere Klassen, engagierte Förderschüler-Eltern) mehrheitlich für dieses Modell.
3. Folgen des Erfolgsmodells Integration
Die integrierten Schüler mussten nur so weit beachtet werden, wie man selbst dies als Lehrkraft oder Regelschüler für wichtig erachtete. Pädagogische Konzepte waren nur bedingt nötig (trotzdem gab es vereinzelt welche) und bei Kooperationsklassen waren die Sonderschüler auch nur in ausgewählten Fächern dabei, ansonsten beschäftigten sich Regelschulklassen und Sonderschulklassen für sich. Sichtbarer Beleg für dieses Marginal: Nur wenige Gymnasien in Bremen sind für Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen ausgelegt. Fahrstühle, ohne die keine Förderschule geplant wird, fehlen an Schulen regelmäßig. Jetzt, wo Regelschullehrkräfte sonderpädagogische Konzepte bräuchten, sind auch dort oft keine vorhanden, wo bereits "erfolgreiche" die Integration durchgeführt wurde.
Diese guten alten Zeiten lebten - kurz gesagt - vor allem von ideologischen Träumen und ungleicher Ressourcenverteilung, nicht von guten Konzepten.
4.) Was Inklusion verdeutlicht
Die vor einigen Jahren gestartete Inklusion stellt diese Träumer nun vor größere Probleme. Durch die Auflösung der Förderschulen (für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Geistigbehinderte…) wurden Lehrkräfte, Eltern und Bildungsbehörde plötzlich mit der tatsächlichen Umsetzung der Integration konfrontiert. Plötzlich waren jene Schüler keine seltenen Gäste mehr, die beachtet wurden, wenn es gut passte. Mit einem Mal waren diese und noch viele mehr gleichberechtigte Mitglieder der Klassen und alle Schüler mussten sich mit dem gleichen Anspruch auf die Ressource Lehrkraft begnügen. Plötzlich standen Lehrkräfte vor der Herausförderung, auch für diese Schüler genauso ein Bildungsangebot zu entwerfen wie für die bisherigen Regelschüler. Darauf hatte sie keiner vorbereitet, auch keine jahrlange Erfahrung mit scheinbarer Integration von Sonderschülern. Schlimmer noch: Vielen fiel auf, dass man nicht nur für die Schüler mit Förderstatus differenzieren musste, auch die bisherigen homogenen Klassen mit Regelschüler entpuppten sich als heterogener Haufen, der auch Angebote auf verschiedenen Niveaustufen verlangte. Auch darauf war (und ist) noch nicht jeder Kollege eingestellt. Auch heute noch spielt Differenzierung in vielen Fächern im Bereich der Lehramtsausbildung keine oder nur eine geringe Rolle.
5.) Was Inklusion bewirkt
Auch wenn dies unter der ideologischen Brille oft anders gesehen wird, eine positive Wirkung auf die Leistung von Kindern in Inklusionsklassen konnte bisher nicht belegt werden (umgekehrt allerdings auch nicht). Sicher ist sich die Forschung aber darin, dass eine gute Durchmischung der Klassen wichtig ist. Schwächere können nur dann von Starken profitieren, wenn es Starke in der Gruppe gibt. Sind die stärkeren Kinder bloß die einäugigen unter den Blinden, sinkt die Leistung. Ob die Akzeptanz trotzdem steigt (ein Grund für die Einführung der Integration), ist ebenfalls nicht klar. Bremen versucht diese heterogenen Lerngruppen nun dadurch herbeizuführen, indem Kinder durch die Stadt verschickt werden. Dies geschieht an Gymnasien und mit Kindern, die einen Förderstatus haben. Eine freie Schulwahl (vorbehaltlich der Plätze) haben nur Eltern von Kindern, auf die weder die eine noch die andere Einstufung zutrifft. Eltern von Kindern mit Förderstatus drängen am Ende der Grundschulzeit darauf, den Förderstatus für ihr Kind aufzuheben. Dadurch wird ihr Kind nicht im Rahmen der Gleichverteilung an eine passende Schule verschickt, sondern sie konkurrieren mit allen anderen Bewerbern an der wohnnahen Oberschule. Mag dies aus der individuellen Perspektive der Eltern nachvollziehbar sein, führt dieses Verhalten (und die Grundschulen spielen da oft mit) zu Klassen, in denen es keine Starken gibt, die den Schwächeren helfen könnten, aber dafür jede Menge "U-Boote", also Kinder mit Förderbedarf, der den Schulen aber nicht bekannt ist. Eine gute Förderung kann so natürlich nicht geschehen.
Dies als kleine Ergänzung.
Ein Nachtrag: Für die Wiederbelebung der Fritz-Gansberg-Straße im Jahr 2014 trägt Claudia Bogedan nur bedingt die Verantwortung: Sie trat ihr Amt als Senatorin erst im Sommer 2015 an.