Der Beschluss der SPD-Parteiführung, die Entscheidung über die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen bis nach der Bundestagswahl zu verschieben, ist nachvollziehbar, aber zu kleinmütig. Er ermöglicht es zwar, ein strittiges Thema in einer breiten Öffentlichkeit nochmals zu debattieren, legt aber keine klare Position fest, die den Wählern bei ihrer Entscheidung helfen könnte. Das gilt übrigens auch für die Grünen, die doch nach den Wahlen im September so gern regieren würden und die beim Thema bewaffnete Drohnen Kompromissbereitschaft signalisieren. Dass schon lange über das Thema gestritten wird, liegt an seiner Komplexität. Einfach ist es nur für die Vertreter zweier absolut gegensätzlicher Auffass
assungen. Die „Realisten“ behaupten, da andere Länder bereits über bewaffnete Drohnen verfügen, seien diese Teil des veränderten Kriegsbildes. Darum müsse auch die Bundeswehr sie anschaffen. Die „Pazifisten“ lehnen Krieg und Waffen als Mittel der politischen Auseinandersetzung grundsätzlich ab. Dazwischen liegt eine argumentative Grauzone, was eine Entscheidung erschwert, weil die Argumente des jeweils anderen Lagers nicht so ohne Weiteres vom Tisch zu wischen sind.Gefahr für UnbeteiligteWas die Befürworter als entscheidendes Kriterium für die Anschaffung der bewaffneten Drohnen geltend machen, ist die Sicherheit der eigenen Soldaten. Mit diesen Flugkörpern lasse sich nicht nur eine Gefechtslage aufklären; es sei ebenfalls möglich, einen Gegner sofort zu bekämpfen, ohne auf die Luftunterstützung durch Kampfflugzeuge angewiesen zu sein. Dagegen spricht, dass es eben nicht nur um die eigenen Soldaten geht, sondern auch um das Leben der Bevölkerung im Einsatzland. Ein Gebrauch von Drohnen mag zwar geringere zivile „Kollateralschäden“ verursachen als eine Flugzeugbombe, aber eine „chirurgische“ Waffe ist sie nicht. Das zeigen geschätzt etwa 2.000 Zivilisten, die bislang durch Drohneneinsätze getötet wurden. Weder können die Auswerter am Bildschirm klar erkennen, wer in Afghanistan oder Mali Kombattant und wer unbeteiligter Zivilist ist. Noch lässt sich ausschließen, dass in einer Gefechtssituation der Tod Unschuldiger in Kauf genommen wird.Rechtlich gesehen ist eine mit Zerstörungskraft ausgestattete Drohne eine Waffe wie jede andere. Das heißt, sie darf nur im Krieg eingesetzt werden. Ihr ultimativer Zweck besteht darin, innerhalb des kriegsrechtlich Erlaubten zu treffen und zu töten. Für die Bundeswehr setzen die eigene Verfassung, das Völkerecht und nationale Einsatzregeln Grenzen. Extralegale Tötungen, wie sie immer wieder Israel und den USA anzulasten sind, wären schlichtweg illegal. Aber ist die Gefahr eines Missbrauchs auszuschließen, zumal die Politik angesichts veränderter Umstände ihre Position ändern kann? So haben die USA die israelische Praxis der gezielten Tötungen zunächst als völkerrechtswidrig kritisiert, bevor sie nach 9/11 selbst darauf einschwenkten.Aus ethischer Sicht kann argumentiert werden, dass Krieg eine besondere Situation sei, die besondere Regeln erfordere. Doch gilt auch dann, dass Kombattanten nur mit bewaffneten Drohnen bekämpft werden dürfen, sofern dabei das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. Das Problem in den heute vorwiegenden hybriden Kriegen ist aber, dass sich keine klare Grenze zwischen Krieg und Frieden mehr ziehen lässt. Damit wächst die Gefahr des Drohneneinsatzes in einer Grauzone. Selbst das ethische Argument, man müsse sich mit Drohnen womöglich in einer Notwehrsituation verteidigen, überzeugt nicht, wenn man bedenkt, dass der Gegner sich ebenfalls in einer Verteidigungssituation wähnen könnte.Wie sich zeigt, ist die Legitimation für den Einsatz von bewaffneten Drohnen schwammig, wenn nicht gegenstandslos. Und das vor allem aus einem Grund: sich mit tödlicher Gewalt zu verteidigen, das setzt eine unmittelbare Bedrohung für das eigene Leben oder das anderer voraus. Allerdings werden Drohnen zumeist in Fällen eingesetzt, in denen keine unmittelbare Bedrohung vorliegt. Das ist ja gerade das Verlockende an dieser Technik, die aus sicherer Distanz angeblich zielgenau nur die Richtigen trifft. Dieses Problem dürfte noch größer werden, wenn der Trend zu autonomen Waffensystemen, die mittels künstlicher Intelligenz selbst entscheiden können, wer wann wo anzugreifen ist, sich fortsetzt. Aufhalten ließe sich das nur durch eine präventive Rüstungskontrolle.Obwohl die Debatte über das Für und Wider bewaffneter Drohnen seit bald zehn Jahren stets von Neuem auflodert, bleibt ein Gegenargument weitgehend unterbelichtet. Bewaffnete Drohnen sind im Grunde genommen Interventionswaffen für Konflikte mit niedriger Intensität gegen Gegner, die über keine oder nur eine schwache Luftabwehr verfügen. Sie spielen in Kriegen, die zwischen technologisch hochgerüsteten Staaten geführt werden, keine große Rolle, weil sie langsam, daher leicht zu stören („jammen“) oder abzuschießen sind.Ihr erfolgreicher Einsatz durch die Armee Aserbaidschans gegen die armenischen Streitkräfte vor Wochen im Kaukasuskrieg belegt keineswegs, dass man sich ohne Kampfdrohnen nicht wehren kann. Wird über moderne Abwehrmittel verfügt, dann sehr wohl. Diese Counter-UAV genannten Systeme werden bereits entwickelt. Das kumulierte Marktpotenzial bis 2028 wird auf 32 Milliarden US-Dollar geschätzt.Der Einsatz bewaffneter Drohnen im Kaukasus zeigt freilich auch, dass Drohnen zutiefst destabilisierend sind. Vergleichsweise billig und in höchst operativer Weise zu gebrauchen, laden sie dazu ein, nach militärischen Lösungen für politische Probleme zu suchen, bei Regionalkonflikten in Afrika oder Nahost allemal.Was in der jüngsten Kontroverse fehlt, das ist der Bezug auf die grundsätzliche Frage, wie denn deutsche Verteidigungspolitik künftig ausgerichtet werden soll. Hier trauen sich weder Sozialdemokraten noch Grüne zum Sprung. Bislang will die Bundesregierung, der die SPD derzeit angehört und deren Platz die Grünen künftig gerne einnehmen würden, beides: die Fähigkeit zur Krisenintervention außerhalb des Bündnisgebiets und die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung. Würde Deutschland auf bewaffnete Interventionen verzichten, deren Erfolge mehr als zweifelhaft sind, bedürfte es keiner bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr. .
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