Übernahme total

Ausverkauf Mit dem Stromvertrag, der die ostdeutsche Energiewirtschaft unter die drei großen westdeutschen Strom­konzerne aufteilt, hat sich die „Privatisierung von unten“ erledigt
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Die Kombinats- und Betriebsleitungen der Braunkohlekraftwerke und Verbundnetze in der DDR sind Mitte 1990 vollauf damit beschäftigt, die Umwandlung der Volkseigenen Betriebe (VEB) in Aktiengesellschaften zu regeln. So jedenfalls fordert es das Treuhandgesetz vom 1. März 1990, das freilich offen lässt, ob die neuen Aktiengesellschaften oder GmbH ein gesamtes Kombinat erfassen sollen oder auch nur einen Kombinatsbetrieb allein umfassen können.

Parallel dazu ist das Management der DDR-Energieproduzenten darauf aus, Westpartner für Gemeinschaftsunternehmen zu finden. Nur so kann das bei der anstehenden Modernisierung der Ost-Betriebe benötigte Know how erworben werden. Betriebsräte kämpfen darum, bei anstehenden Verhandlungen ein entscheidendes Wort mitre