Jetzt soll die Überwachung wieder für mehr Schutz sorgen. Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Corona-Pandemie auch in Deutschland ist für viele Menschen aus Politik und auf Twitter der Moment gekommen, um Vorschläge für eine Bewältigung der Krise zu machen. Prominent taucht dabei immer wieder die Forderung nach einer umfassenden Überwachung auf.
So wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch am vergangenen Wochenende in einem Gesetzentwurf sein Ministerium dazu ermächtigen lassen, umfangreich Handys von Privatpersonen zu orten, um damit die Virus-Ausbreitung zu beobachten und zu kontrollieren. Nach großem Protest zog er diesen Vorschlag wieder zurück, zumindest vorerst. Bis Ostern will Spahn den Entwurf überarbeiten. D
rbeiten. Der Telekom-Konzern machte gleich Nägel mit Köpfen und übergab dem Robert-Koch-Institut in der vergangenen Woche eine ganze Datenbank mit angeblich anonymisierten Bewegungsströmen seiner Kunden und Kundinnen, damit es daraus Modelle für Szenarien über die Verbreitung der Infektion erstellen könne.Dass diese Ideen tatsächlich bei der Bekämpfung des Virus helfen, ist nicht belegt. So erscheint es kaum hilfreich, wie von Jens Spahn vorgeschlagen, per Handyortung Kontaktpersonen von Infizierten zu identifizieren und zu lokalisieren. Telefon-Provider wissen nämlich erst einmal nur, in welchem Funkzellenbereich ein Handy eingeloggt ist, nicht, wo genau sich eine Person befindet. Im Zweifel können je nach Funkzelle Tausende Menschen in einem Umkreis von Kilometern von einem ungenauen System zu einer möglichen Kontaktperson gemacht werden.Zwangs-App vom StaatGerade Ältere, die zur Risikogruppe gehören, nutzen noch nicht einmal unbedingt mobile Geräte. Dementsprechend hat etwa die Leopoldina-Nationalakademie der Wissenschaften in einer Ad-hoc-Stellungnahme zur Corona-Krise keine Datenprojekte gefordert, sondern pharmazeutische Interventionen und Schutzmaßnahmen.Das Robert-Koch-Institut (RKI) war mit dem Datengeschenk der Telekom offensichtlich etwas überfordert. So gab das Institut gegenüber netzpolitik.org an, es müsse erst mögliche Verwendungszwecke für die Bewegungsdaten testen, Pläne seien noch nicht „spruchreif“. Der Öffentlichkeit wollte das Institut die Daten zumindest nicht herausgeben. Dagegen sprächen Urheberrechte der Telekom-Tochter Motionlogic, die die Datensätze gewöhnlich kommerziell vertreibt, erklärte das RKI.So helfen die ersten Überwachungsideen im Umgang mit Corona wohl in erster Linie denjenigen, die sie entwerfen. Viele Menschen wollen verständlicherweise etwas gegen ihre eigene Machtlosigkeit angesichts der Krise tun; viele Techies versuchen natürlich, technische Lösungen für Probleme zu finden. Tech Solutionism aber – der Gedanke, die richtige Technologie könne sämtliche Probleme der Menschheit lösen – ist umso gefährlicher, wenn dafür Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung in Kauf genommen werden.Denn natürlich sind theoretisch noch viel gravierendere Maßnahmen möglich. Das zeigt der weltweite Vergleich: Der israelische Inlandsgeheimdienst etwa ist inzwischen befugt, GPS-Standortdaten sämtlicher israelischer Bürger zu überwachen. Das durfte er bisher nur im Anti-Terror-Kampf. Südkoreanische Behörden werten neben GPS-Daten von Smartphones und Autos auch Kreditkarten- und Einreiseinformationen sowie Bilder von Überwachungskameras aus, um die Einhaltung von strikten Kontaktregeln für Infizierte zu überprüfen. Die litauische Gesundheitsbehörde veröffentlicht Bewegungsdaten von Infizierten und nimmt dabei in Kauf, dass einzelne Personen stigmatisiert werden.Solche Maßnahmen dürften in Deutschland rechtswidrig sein. Allerdings zeigt der ursprüngliche Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium, dass Teile der Bundesregierung die Rechtslage gerne im Eiltempo ändern würden. Selbst über eine Befugnis des Staates, verpflichtende Apps zur Ortung auf die Handys der Bevölkerung aufzuspielen, wurde schon spekuliert.Jetzt kommt es auf Verantwortliche in der Verwaltung, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft an, technische Lösungen zu entwerfen, die tatsächlich sinnvoll bei der Bekämpfung der Corona-Ausbreitung sind und gleichermaßen die Grundrechte respektieren. Zu einer demokratischen Reaktion auf die Krise könnten beispielsweise Apps gehören, die freiwillig von Menschen auf ihren Handys installiert werden. Sie könnten Bewegungsdaten nur in einem begrenzten Zeitraum lokal auf dem Handy speichern – statt auf einem Server der Regierung – und erst bei einer Infizierung einer Person diese Daten dann zur Kontaktaufnahme an Kontaktpersonen freigeben. Die Regierung von Singapur setzt beispielsweise auf die App Trace Together, die diesen Ansatz offenbar verfolgt.Zentral dabei ist aber ohnehin, dass vorgeschlagene Maßnahmen verhältnismäßig sind – bei Anwendungen, die Daten betreffen, ist das eine große Herausforderung. Denn eine vollständige Anonymisierung etwa von Telefondaten ist technisch sehr schwierig, vor allem, wenn sie mit anderen Datensets kombiniert werden können. Auch die Löschung von einmal weitverbreiteten Daten ist kaum mehr möglich, wenn zuvor verschiedene Stellen darauf Zugriff hatten. Daher sind Maßnahmen, die in einer Ausnahmesituation datenschutzrechtliche Regelungen außer Kraft setzen, später nur schwer wieder vollständig rückgängig zu machen – anders als etwa eine Ausgangssperre, die einfach aufgehoben werden kann.Auch in der Krise sollten daher Folgeabschätzungen von Datenanwendungen die Abwägung ermöglichen, ob Grundrechtseingriffe wirklich nötig sind, zumal vielversprechende Anwendungen gerade Sicherheitsbehörden in Versuchung führen dürften, diese auch in Nichtkrisenzeiten einzusetzen und ihre Machtpositionen auszubauen. Daher gibt die Datenschutzgrundverordnung vor, dass Maßnahmen an eine konkrete Zweckbindung zur Datenerhebung und -verarbeitung geknüpft sein müssen.Testen, testen, testenDie Maßnahmen, die ergriffen werden, haben zudem einen Effekt auf die Wahrnehmung der Krisenursachen: Wird etwa mit Anwendungen vor allem darauf abgezielt, einzelne Infizierte zu orten, verschiebt sich die Ursachenwahrnehmung auf Individuen. Eine App, die überprüft, ob Unternehmenschefs Menschen im Homeoffice arbeiten lassen, hat dementsprechend eine andere Wirkung – genauso wie eine App, die die wenigen Möglichkeiten sammelt, sich auf eine Infizierung mit dem Coronavirus hin testen zu lassen. Nach Aussage der südkoreanischen Außenministerin Kang Kyung-wha zumindest ist das Erfolgsrezept ihres Landes beim Kampf gegen die Corona-Verbreitung weniger die Handyortung, sondern vor allem ein intensives landesweites Programm von Corona-Tests.Das Gegenstück zum Datenschutz, die Informationsfreiheit, ist gerade in Krisenzeiten besonders wichtig. Denn der Zugang zu Informationen stellt zum Beispiel sicher, dass Menschen Gefahren besser einschätzen können – und sei es die Gefahr, dass der Staat rechtswidrig personenbezogene Daten der Bevölkerung nutzen will.Placeholder authorbio-1
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