Unbefleckt

KOMMENTAR Die NATO und das Tribunal

Es bedarf keiner prophetischen Gaben, um vorauszusagen, dass kein NATO-General je als Angeklagter vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien stehen wird. Es reicht ein Blick in die Protokolle der NATO-Pressekonferenzen vom Mai 1999. Als es um Sieg und Niederlage ging und nicht um die Unabhängigkeit der Justiz, waren NATO-Sprecher um Klartext nicht verlegen: "Die NATO-Staaten haben die finanziellen Voraussetzungen für die Finanzierung des Tribunals geschaffen ... Sie können mir also glauben: Das Tribunal und die NATO sind sich einig: Wir wollen, dass Kriegsverbrecher ihre gerechte Strafe erhalten ... Daher wird die Chefanklägerin Staatsbürger jugoslawischer Nationalität anklagen und wohl kaum jemanden sonst." Seither hat das Tribunal wenig getan, um NATO-Pressesprecher Shea Lügen zu strafen. Weder die offensichtlichen Verstösse der NATO-Truppen gegen die Genfer Konvention, noch die Vorführung eines manipulierten Videos vom Angriff der US-Air-Force auf einen serbischen Zug haben daran etwas geändert. Wenn das Thema "Anklage gegen die NATO" überhaupt noch einmal ins Gespräch kam, war das vorzugsweise der Hartnäckigkeit renommierter Persönlichkeiten zu danken, die seit Monaten Material gesammelt und der Anklägerin des Tribunals zur Verfügung gestellt hatten. Offenbar hielten auch Juristen des Haager Gerichtshofes dieses Material für beweiskräftig: Das zumindest legten interne Materialien nahe, die an die englische Zeitung Observer gelangt waren und Chefanklägerin del Ponte zu ihrem ersten Interview in dieser Sache veranlasst hatten.

Die zitierten Bemerkungen von NATO-Sprecher Shea und das Argument von del Ponte, sie werde nicht gegen die Allianz tätig, weil die Verbrechen der Serben auf jeden Fall schlimmer seien, bestätigen gleichzeitig grundsätzliche Bedenken gegen die Idee einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, wie sie in Den Haag exerziert wird. Der Absicht der UNO, ein Gericht, das individuelle Verbrechen verfolgen soll, zur Sicherung des Friedens - also nicht zur Durchsetzung von Gerechtigkeit - einzusetzen, weist auf ein instrumentelles Verhältnis zur Justiz. Die gegenwärtigen Debatten belegen überdies eine vielfache Abhängigkeit des Tribunals, das auf die NATO und die Polizei der NATO-Staaten nicht nur zur Sicherung von Beweismitteln angewiesen ist, sondern auch wegen finanzieller Ressourcen. Auch das Fehlen eines Legalitätsprinzips im internationalen Strafrecht wirkt sich erkennbar problematisch aus: so ist die Anklagebehörde nicht gezwungen jeden Verstoss gegen internationales Völkerstrafrecht zu untersuchen und kann behaupten, der Abwurf von Bomben auf einen Flüchtlingstreck und die Zerstörung eines Fernsehsenders seien weniger strafbar als die gewaltsame Vertreibung von albanischen Bewohnern des Kosovo. Das Versagens des Internationalen Ad-hoc-Strafgerichtshofes in Den Haag wirft Fragen auf, die über diesen Fall weit hinausreichen. Es muss geklärt werden, ob und wie sich verhindern lässt, dass auch der Ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC), dessen Statut 1998 in Rom beschlossen wurde, dem Einfluss der großen Industrienationen unterliegt.

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