Und sie kommen doch

EU-Urheberrecht Entgegen aller Versprechen hat die Bundesregierung nun doch eine Reform verabschiedet, die Uploadfilter vorsieht
Ausgabe 21/2021
Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform im Jahr 2019
Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform im Jahr 2019

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

Trotz der Massenproteste gegen die EU-Urheberrechtsrichtlinie und des Versprechens der Bundesregierung, auf Uploadfilter zu verzichten, tritt die Reform am 1. August in Kraft – mitsamt den verpflichtenden Uploadfiltern. Kommerzielle Online-Plattformen wie Youtube oder Instagram müssen sich dann um die Lizenzierung oder Sperrung urheberrechtsverletzender Inhalte bemühen. Angesichts der hohen Zahl von Uploads wird den Unternehmen nichts anderes übrig bleiben, als dabei auf Uploadfilter zu setzen.

Auf einigen Plattformen sind solche Systeme bereits freiwillig im Einsatz. Das bekannteste Beispiel ist die Content ID Youtubes, das regelmäßig über das Ziel hinausschießt und auch legale Inhalte sperrt. Diese Fehler passieren, weil Algorithmen nicht in der Lage sind, etwa zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Zitaten zu unterscheiden. Zudem sind die Filter anfällig für Manipulationen: Der Kanal Bold Medya, auf dem türkische Exiljournalist*innen von Deutschland aus kritisch über das Erdoğan-Regime berichten, war zum Beispiel mehrfach Ziel ungerechtfertigter Sperrungen. Veranlasst hat die der türkische Staatssender TRT.

Die Proteste gegen die Reform sind indes nicht folgenlos geblieben. Das neue Urheberrecht schreibt vor, dass legale Inhalte nicht gesperrt werden dürfen. Da Uploadfilter diesen Unterschied nicht erkennen können, werden kurze Ausschnitte aus fremden Werken von bis zu 15 Sekunden in der Regel von einer automatischen Sperrung verschont. Es ist fraglich, ob das ausreicht, um die Meinungsfreiheit zu wahren. Den Journalist*innen von Bold Medya hätte die 15-Sekunden-Regel nicht geholfen.

Umso wichtiger werden die Maßnahmen gegen Missbrauch der Uploadfilter sein, die der Bundestag zuletzt gestärkt hat. Neben einem Schadensersatzanspruch gegen unberechtigte Sperrverlangen sieht das Gesetz ein Verbandsklagerecht vor. Vereine, die für Nutzer*innenrechte eintreten, können demnach gegen Plattformen klagen, die wiederholt legale Inhalte sperren. Diese Möglichkeiten will die Gesellschaft für Freiheitsrechte wahrnehmen, falls es zur systematischen Sperrung legaler Inhalte kommt. Ohne eine starke Vertretung der Nutzer*innen vor Gericht werden die Plattformen kaum Anreize haben, die Meinungsfreiheit zu wahren.

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