Unschönes Zeitspiel

NSU-Prozess Die Verteidiger stellen reihenweise Befangenheitsanträge. Sie wollen das Verfahren zum Kollaps bringen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 45/2017
Rechtsstaat versus Rechtsterrorismus: Morgen wird wie heute sein
Rechtsstaat versus Rechtsterrorismus: Morgen wird wie heute sein

Foto: Sebstian Widmann/Imago

Er werde nun den Durchsuchungsbericht von der Festnahme des Angeklagten André E. vom 24. November 2011 verlesen, kündigt der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Verfahren, Manfred Götzl, an. Prompt melden sich die Verteidiger zu Wort: Sie möchten die Aktenteile, die Götzl zu Gehör bringen will, erst einmal selbst lesen. Der Richter unterbricht eine halbe Stunde, dann kommen alle wieder in den Saal. Nun stellen die Verteidiger von André E. und der Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Antrag, den Bericht nicht zu verlesen. Wieder wird die Verhandlung unterbrochen. Nach einer Stunde kommt das Gericht zurück in den Saal – Antrag abgelehnt. Götzl liest den Durchsuchungsbericht vor. Dazu werden Fotos von E.s Schlafplatz im Haus seines Br