Kinder leiden unter Wurzellosigkeit

Anonyme Geburt Bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag plädieren Sachverständige für das Recht der Mütter, namenlos zu entbinden
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Wie kommen wir verfassungsrechtlich auf die sichere Seite?" Leider war kein Jurist zugegen, der die Frage von Harald Friese (SPD) bei der Sachverständigenanhörung, die Ende Mai im Bundestag zum Thema "Anonyme Geburt" stattfand, hätte beantworten können. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht dem Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen, Verfassungsrang eingeräumt. Auch in der UN-Kinderrechtskonvention ist dieses Grundrecht garantiert. Doch das Gesetz, das Frauen erlaubt, anonym zu gebären und das Kind zurückzulassen, soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Dabei wollen sich die Abgeordneten am französischen Modell orientieren, das Kindern zumindest eine Chance einräumt, etwas über ihre Herkunft zu erfahren.

Die Idee s