Hohe Güter werden im Grundgesetz durch eigene Artikel abgesichert – zum Beispiel: die Freiheit der Forschung. Als nach der Öffnung der Hochschulen die Gremien demokratisiert wurden, tobte ein jahrelanger hitziger Streit darum. Anlass war, dass die Professoren die Forschungsfreiheit allein für sich reklamierten. Rund um Verträge der Uni Mainz mit einer Stiftung kommt der Streit nun in neuem Gewand zurück. Die Johannes Gutenberg-Universität hat praktisch Teile ihrer Forschungsfreiheit zur Disposition gestellt – für 150 Millionen Euro.
Mit diesem respektablen Betrag nämlich unterstützt die pharmanahe Boehringer Ingelheim Stiftung die biologische Grundlagenforschung in Mainz. Sie sichert sich in den Verträgen, die die Zusammenarbeit
menarbeit zwischen Universität und Stiftung regeln, wichtige Mitspracherechte. Die Auswahl des Leitungspersonals des geförderten biologischen Zentrums etwa erfolgt gemeinsam mit der Uni – obwohl genau das das wichtigste Recht der akademischen Selbstverwaltung der Hochschulen ist. Die Uni schränkte im „Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften“ sogar ihr Weisungsrecht zugunsten der Stiftung ein.Seit einigen Jahren bereits häufen sich Kooperationen, bei denen Hochschulen mit Unternehmen kooperieren. Etwa wenn Bayer die Doktorandenausbildung in Köln fördert, die Deutsche Bank Professuren an Berliner Unis ins Leben ruft oder Coca-Cola Forschung an der Charité unterstützt. Die genauen Abkommen zwischen öffentlichen Hochschulen und privaten Sponsoren bleiben oft geheim. Zweifel kommen auf, ob Forscher so noch unabhängig und kritisch arbeiten können.Ein Schein von IntegritätNach Ansicht des Ökonomen Christian Kreiß von der Hochschule Aalen beginnt das Problem schon viel früher. „Auf eine Professur für Investmentbanking bewirbt sich niemand, der Investmentbanking schlecht findet“, sagt der Ökonom. Er sieht bereits hier Einfluss auf das Erkenntnisinteresse von Hochschulen. Umgekehrt verschaffen sich Firmen „den Anschein von Integrität und Wissenschaftlichkeit“, indem sie ihre Forschung auch an Universitäten auslagern. Ein schlechtes Tauschgeschäft zu Lasten der Reputation und der Unabhängigkeit der Hochschulen.Christian Kreiß gehört zu jenen, die die Aufklärung des Forschungsskandals vorantreiben. Der Wissenschaftler klagte auf Einsicht in umfangreiche Förderverträge. Danach durfte eine kleine Gruppe ausgewählter Journalisten nachlesen, was die phar-manahe Stiftung für die 150 Millionen Euro erwartet, die sie in die biologische Grundlagenforschung an der Uni Mainz steckt. Die Stiftung kann unter anderem missliebige Veröffentlichungen verhindern.Die anrüchige Mainzer Vertragskonstruktion offenbart auch strukturelle Probleme. Während die Zahl von Forschern jährlich steigt, unterstützen die Bundesländer ihre Universitäten nur leidlich. Sogenannte Drittmittel nehmen hingegen zu: Im Jahr 2005 finanzierten externe Geldgeber noch unter 40 Prozent der Forschungsausgaben, sieben Jahre später war es schon die Hälfte. So wird die Abhängigkeit der staatlich unterfinanzierten Unis von privaten Aufträgen immer größer. In die Affäre ist auch der renommierte Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft involviert. Ausgerechnet sein Präsident, Andreas Barner, ist Vorstand von Boehringer Ingelheim.Für den Journalisten Thomas Leif, der auch Autor des Freitags ist, waren Fragen der Öffentlichkeit wichtig, als er Klage gegen die Uni erhob. Der Investigativreporter des SWR sah sich in seinen Rechten verletzt, weil die Gutenberg-Uni nur ausgewählten Kollegen Einblick in die Verträge gewährt hatte. Leif hatte Erfolg. Die Uni müsse alle Journalisten gleich behandeln, entschied ein Gericht. Der Präsident der Uni Mainz, Georg Krausch, gewährte daraufhin Einsicht – und räumte Fehler ein.An vielen Stellen fänden sich in den Verträgen mit der Stiftung Boehringer Ingelheim nämlich Klauseln, die als Einflussnahme interpretiert werden könnten. Womöglich sind die Verträge sogar rechtswidrig. „Da ist ein Vetorecht drin“, gestand Krausch. Vereinbarungen für Berufungen von Uni-Professoren bedürfen laut Vertrag der Freigabe der Stiftung. Wenn aber Dritte im Berufungsverfahren ein Vetorecht haben, dann verstößt das gegen das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz – und auch gegen den Geist des Artikels 5 des Grundgesetzes zur Wissenschaftsfreiheit. So sieht es auch ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Dort geht man bislang davon aus, dass das Hochschulrecht nicht verletzt wurde. „Es hat keine Besetzung einer Professur gegen den Willen der Hochschule gegeben“, betonte der Sprecher. Die Freiheit von Forschung und Lehre sei nicht beeinträchtigt.Der Präsident der Universität Mainz will die Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung nun dennoch überarbeiten. Michael Hartmer, Geschäftsführer des 30.000 Professoren vertretenden Deutschen Hochschulverbands, begrüßt dies. Das faktische Vetorecht der Stiftung hätte gerügt und unterbunden werden müssen, sagte Hartmer – vor allem das Ministerium hätte dies tun müssen. „Statt Fehler zuzugeben und die Universität Mainz zu stützen, weist das Ministerium nach ‚Basta‘-Methode jede Verantwortung von sich“, sagte Hartmer. Die Geschäftsführerin der Stiftung äußerte sich indes vorsichtig. Man wolle weiterhin beste Bedingungen und die nötige Freiheit bieten, sagte Claudia Walther. Aber: „Wir warten die Änderungswünsche ab.“Verfassungswidrige PassageMöglicherweise rudert der Mainzer Uni-Präsident auch deshalb zurück, weil er Angst hat, dass sich der Skandal ausweiten könnte. Dem SWR-Reporter Leif wurden Unterlagen über eine zweite Kooperation der Universität zugespielt – diesmal direkt mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim (BI). Die „Gutenberg-Gesundheitsstudie“ ist mit 15.000 Teilnehmern eine der weltweit größten – und auch hier gewährt die Uni dem Sponsor umstrittene Rechte.Die Firma BI darf Veröffentlichungen kommentieren, den Schutz von Betriebsgeheimnissen sicherstellen und patentierbare Erfindungen schützen. Das bestätigte die Mainzer Fakultät für Medizin. Die Wissenschaftler könnten sich über die Einsprüche der Firma hinwegsetzen, beruhigte eine Sprecherin sogleich. Eine Einflussnahme „findet somit nicht statt“. Die Geschäftsordnung, in der geregelt wird, wie Forscher Bio-Daten nutzen, liest sich freilich anders. Es sei mit dem Sponsor vertraglich vereinbart, steht da, „dass alle Manuskripte vor Veröffentlichung die Freigabe durch BI benötigen“. Hochschulrechtsexpertin Christine Godt von der Uni Oldenburg ist entsetzt. „Damit wird tief in die Publikationsfreiheit eingegriffen“, sagte sie dem WDR. „Diese Passage ist verfassungswidrig.“Es wird wohl noch etwas dauern, bis das Geflecht der Geheimverträge der Uni Mainz mit Stiftungen und Unternehmen entworren ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es einen dritten Nutznießer der Kooperation gibt: Ex-Ministerpräsident Kurt Beck. Die Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung habe die Uni eilig verhandelt, damit sie rechtzeitig zum 60. Geburtstag des Landesvaters fertig wären. So lautete stets die Begründung der Uni für Fehler. Der Vertrag war womöglich nicht die einzige Freude, die man Beck machen wollte. Er wurde in zeitlicher Nähe zu einem neuen Jobs für den Ex-Landesfürsten geschlossen. Kaum hatte Kurt Beck sein Amt niedergelegt, wurde er Berater – bei Boehringer Ingelheim.