Vermögensteuer reanimieren

Kommentar Die Koalition und das Bundesverfassungsgericht

Die heftige Debatte um den rot-grünen Koalitionsvertrag produziert besonders gern das Argument, mit einer an der ökonomischen Leistungsfähigkeit ausgerichteten, gerechteren Steuerpolitik werde "Sozialneid" bedient. Wer diesen Vorwurf noch mit dem des "Kollektivismus" garniert, den treibt offenbar die Sorge um, von höchstem Niveau aus etwas verlieren zu können. Rot-Grün sollte nun erst recht dem Steuerwirrwarr ein Ende setzen und über die beschlossenen Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit hinaus über weitere Maßnahmen nachdenken, um Steuerschlupflöcher zu verstopfen.

Abgeschafft werden sollte vor allem die seit 2002 geltende Befreiung von Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen inländischer Kapitalgesellschaften. Die derzeitige Freistellung ist weder steuersystematisch begründbar noch führt sie - wie behauptet - dazu, Kapitalbeteiligungen zu entflechten. Es handelt sich also nicht um eine Doppelbesteuerung, denn die Bewertung von Kapitalbeteiligungen weicht stark von den Dividenden, die bei den Töchtern besteuert werden, ab. Derzeit werden mit diesen Steuerersparnissen zum Teil andere Kapitalbeteiligungen gekauft - die Deutschland AG formiert sich neu.

Auch Immobilien werden mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter nur zu 50 Prozent des Verkehrswertes berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits 1995 mit seinem Urteil zur Vermögensteuer den Gesetzgeber ermahnt, diesen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu tilgen. Die Regierung wäre gut beraten, dem nachzukommen. Eine reaktivierte Vermögensteuer - sie ist bekanntlich nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt - wurde bereits 1998 von Rot-Grün in einem Koalitionsvertrag erwähnt, doch dabei blieb es. Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik hat daher eine Initiative gestartet und schlägt einen Vermögensteuersatz für private Haushalte von einem Prozent auf das Nettovermögen vor. Pro Haushalt gäbe es eine Freibetrag über 350.000 Euro, der sich um 75.000 pro Kind erhöht. Bei den Immobilen würde der Ertragswert (das 18-fache der Jahresmiete) eingesetzt. Eine so reanimierte Vermögensteuer könnte den Ländern etwa 16 Milliarden Euro bringen und entspräche den Forderungen aus Karlsruhe. Da außerdem der Tarif der Einkommensteuer bis 2005 deutlich gesenkt wird und nach der letzten Stufe der Spitzensteuersatz nur noch 42 Prozent beträgt, besteht Spielraum für die Vermögensteuer. Sicher richtet sich diese Steuer auf schon einmal versteuertes Einkommen. Das gilt aber auch für die Mehrwertsteuer, die den Teil des Einkommens, der für den Konsum genutzt wird, belastet.

Entscheidend ist, dass mit wachsendem Vermögen ökonomische Leistungsfähigkeit zunimmt. Die zehn Prozent der reichsten Privathaushalte, die nach der letzten Einkommensstichprobe 1998 über gut die Hälfte (50,4 Prozent) des gesamten Nettogeldvermögens verfügten, verlieren durch die Vermögensteuer in keiner Weise.

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