Nachrichtendienste verbündeter oder befreundeter Staaten müssen zusammenarbeiten, ihre Informationen, ihre Analysen austauschen und möglichst gemeinsam bewerten. Wer sich davon ausschließt, müsste entweder selbst einen enormen personellen und technischen Apparat aufbauen - oder auf Informationen verzichten, die lebenswichtig sein können. Denn wir leben in einer Welt, die leider durchaus unfriedlich ist.
Nachrichtendienste können sich nicht an die Gesetze der Länder halten, in denen sie arbeiten. Sonst könnte man sich darauf beschränken, die jeweiligen Zeitungen auszuwerten. Sie arbeiten unter Legenden, sie verlocken mit Ideologien und Geld, sie suchen Informanten, die Kopf und Kragen riskieren. Sie hören computergestützt den Fernme
den Fernmeldeverkehr über Tausende von Kilometern ab, sie spähen mit hochauflösenden Satelliten, sie legen Wanzen, sie sammeln Daten von Verdächtigen und Unverdächtigen.Wo ist die Grenze? Natürlich sind die "Dienste" an die Gesetze des eigenen Landes gebunden. Natürlich gibt es für die deutschen Dienste weder eine "Lizenz zum Töten" noch eine "Lizenz zum Foltern". Und es gibt keinen Fall, in dem Dienste der Bundesrepublik diese Grenze überschritten hätten. Aber wir geraten in den berechtigten Verdacht der Mittäterschaft, wenn wir Informationen aufnehmen, von denen wir wissen, dass sie erfoltert wurden. Oder wenn wir durch deutsche Beamte Personen in der Hölle vernehmen und die Augen verschließen vor den Flammen, die man sehen kann. Ein Dienst, der das tut, beginnt, Politik auf eigene Faust zu betreiben. Er verrät unsere Rechtsordnung, er zerstört unsere Glaubwürdigkeit, er nimmt uns unser Gesicht. Die Amerikaner sind dabei, es zu verlieren, nicht nur bei ihren Feinden, sondern - schlimmer noch - bei ihren Freunden.Natürlich kann man zweifeln, ob die parlamentarische Kontrolle unserer Dienste ausreicht. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder von Vorgängen überrascht, bei denen die jeweilige Bundesregierung ihre Informationspflicht verletzt hatte und sich erst erklärte, als Zeitungen über ein heikles Problem berichteten. Das Kontrollgremium hat sich auf Grund solcher Vorfälle mühsam Kompetenzen erkämpft: das Recht, Akten einzusehen, Mitarbeiter der Dienste zu laden und unmittelbar zu befragen, an den Haushaltsberatungen der Dienste beteiligt zu werden, deren Etats jahrelang im allgemeinen Bundeshaushalt versteckt waren. Es ist auch ausdrücklich geregelt, dass die Rechte des Bundestags durch das PKG nicht berührt werden. Es bleibt dem Parlament unbenommen, Vorgänge in den Ausschüssen zu beraten oder einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Aber: das Parlamentarische Kontrollgremium ist gesetzlich zum Schweigen verpflichtet. Es darf nur unter bestimmten Bedingungen eine Erklärung veröffentlichen. In der politischen Wirklichkeit kontrolliert das Gremium nicht, sondern kann die Dienste nur vor parlamentarischen Konsequenzen warnen, falls die Bundesregierung dort einen Sachverhalt vorträgt, der nicht akzeptabel ist.Das Gremium hat diese Rechte zuletzt allerdings mehr verwaltet als planmäßig eingesetzt. Der so eingetretene Bedeutungsverlust hat dazu geführt, dass kein einziger Fraktionsvorsitzender mehr beteiligt ist.Was müsste geschehen? Im Parlamentarischen Kontrollgremium sollte mindestens ein Fraktionsvorsitzender vertreten sein. Das Gremium braucht mindestens fünf hauptamtliche Mitarbeiter, die berechtigt sind, die Dienste unangemeldet zu besuchen, Akten einzusehen und Auskünfte einzuholen. Gegen das Votum des PKG sollten keine Mittel im Haushalt der Dienste eingesetzt werden können.Im Augenblick jedenfalls sollten die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Untersuchungsausschuss nicht scheuen. Sie können nur daran interessiert sein, den Sachverhalt so aufzuklären, dass kein Zweifel mehr berechtigt ist. Vor allem jedoch kann es für die deutsche Politik keine Belastung sein, wenn ein entschlossenes Parlament durch eine nur ihm mögliche Öffentlichkeit die Bundesregierung in ihrer Position unterstützt, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht gewonnen werden kann, wenn wir oder die mit uns befreundeten Staaten unsere gemeinsamen Rechtstraditionen, die Menschenrechte, das Verbot der Folter, die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens leichtfertig über Bord werfen, anstatt in allen Gefahren das Völkerrecht und die freiheitliche Rechtsordnung zu bewahren, die uns bisher ausgezeichnet haben. Mogeln gilt nicht!Burkhard Hirsch, (FDP)