Vetorecht für Mister McWorld

Reform des UN-Sicherheitsrates Nicht die Interessen von Nationalstaaten sind gefragt, sondern die Ansprüche der "global areas" in der Welt des 21. Jahrhunderts

Die Weltgemeinschaft will reformierte Vereinte Nationen, die auf der Höhe des 21. Jahrhunderts sind, daran besteht kein Zweifel - doch welcher Weg soll dazu beschritten werden? Der den Gremien der UNO seit Anfang Dezember 2004 vorliegende Report of the High-level Panel on Threats, Challenges and Change gibt zu erkennen (Freitag 3/2005), dass die zur Neuordnung des Sicherheitsrates offerierten Vorschläge von einer geänderten Struktur der Einflusssphären internationaler Politik ausgehen. Genannt werden: Afrika, Asien und Pazifik, Europa sowie Nord- und Südamerika. Diese vier major regional areas unterscheiden sich von der bislang UN-intern geltenden Einteilung in die fünf Regionalgruppen Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, Osteuropa sowie Westeuropa und Nordamerika. Um die herrschende Konfusion deutlicher zu machen, sei zusätzlich darauf verwiesen, dass die UNO in der Kategorie "Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen" zuletzt sechs Partner als Wortführer von regional areas betrachtet hat: die OAS (Organisation Amerikanischer Staaten), die AU (Afrikanische Union), die CARICOM als Gemeinschaft der karibischen Staaten, den Europäischen Raum, die OIC (Organisation der Islamischen Konferenz) sowie die Arabische Liga.

Um das Bild zu vervollständigen, müsste die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN ebenso einbezogen werden wie die Südasiatische Gemeinschaft für regionale Zusammenarbeit (SAARC) mit den Mitgliedern Indien, Pakistan, Bhutan, Nepal, Bangladesh, Sri Lanka und den Malediven. Ohne klare Struktur bleibt bis dato jene global area in Asien, zu der die Mongolei, China, Nord- und Südkorea sowie Japan gerechnet werden.

Schließlich verdient - bezogen auf den "Europäischen Raum" - die "EU im Werden" besondere Beachtung, weil sie Antworten auf zwei strategische Fragen sucht: Wie wird der Balkan integriert? Wie wird mit dem Beitrittsaspiranten am Bosporus verfahren? Sollte die Türkei aufgenommen werden (nicht zuletzt als Transitland für Öl- und Gaslieferungen, die den Energiehaushalt Westeuropa sichern), welche Konsequenzen hätte das für den Anspruch der EU, als global player in die Weltpolitik einzugreifen? Welche für eine mögliche Präsenz im UN-Sicherheitsrat?

Realiter hat die Welt es also mit neun größeren Systemen oder Gemeinschaften zu tun, die als global areas bezeichnet werden können: getrennt und verbunden durch kulturhistorische, wirtschaftliche und politische Eigenheiten. Jedes dieser transnationalen Subjekte des globalen Rechts könnte Ambitionen auf Sitz und Stimme im Sicherheitsrat geltend machen, wenn über dessen künftige Struktur in einer reformierten UNO entschieden wird.

Die Staaten Lateinamerikas wie der Afrikanischen Union haben bereits zu verstehen gegeben, das Prinzip des einen Sitzes für transnationale Repräsentanzen mittragen zu wollen. In der EU verteidigt vor allem Italien - unterstützt durch das Europäische Parlament (EP) - ein derartiges Modell und widerspricht damit dem deutschen Ansinnen, einen ständigen Sitz mit Vetorecht im Sicherheitsrat einzunehmen. Die Ende 2004 während der Asien-Reise von Kanzler Schröder so vehement vorgetragene Position brüskiert nicht nur die römische Regierung, sie konterkariert auch das Bemühen des Europäischen Parlaments, wie es bereits im ersten umfassenden EP-Bericht über die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen vom 16. Dezember 2003 formuliert worden ist: Wenn die EU ihre Verfassung ratifiziert habe und damit ihr Rechtsstatus geklärt sei, heißt es darin, verschwinde die Dualität von Europäischer Gemeinschaft (EG), die seit 1974 mit einem Beobachterstatus bei der UNO akkreditiert ist, und Europäischer Union. Das bedeutet, die EU könnte dann über eine gemeinsame Delegation am UN-Sitz in New York sowie an den Dependancen der UNO in Genf, Wien und Nairobi präsent sein. Und weiter: Sobald die Rechtspersönlichkeit der EU außer Frage steht, könnte sie einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat reklamieren (wobei Großbritannien und Frankreich als Ständige Mitglieder vorerst ihre Mandate behalten). Die Vergabe weiterer Ständiger Sitze an europäische Staaten, so die Auffassung des Europäischen Parlaments, würde nicht nur innerhalb der EU auf Widerstand stoßen, sondern widerspräche auch dem Interesse an einer "europäischen Außenpolitik im 21. Jahrhundert". Regiert nationaler Trotz, wenn das in Berlin zurückgewiesen wird? Es erscheint müßig, über Motive zu spekulieren, die nur zu oft taktischem Kalkül unterliegen. Fest steht, bleibt es bei der Auffassung des Europäischen Parlaments, dass die EU mit einer Stimme im Sicherheitsrat vertreten sein sollte, werden nicht nur Paris und London gefordert sein.

Was für den singulären Nationalstaat gültig ist, sollte auch als globales Faktum verstanden werden: historische Formen der Souveränität und Immunität gehören der Vergangenheit an. Die global areas sind in der Pflicht, in ihrem eigenen Interesse und mit Blick auf Multipolarität, dem Sicherheitsrat eine neue Konstellation zu ermöglichen.

Der Autor ist Verfasser der Studie: Befreite Zukunft/Multipolare und föderale Vielfalt als Basis globaler Friedenspolitik

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