Videotheater am Goetheplatz

Legal, illegal, scheissegal Wie die Thüringer Landesregierung die Überwachung vorantreibt

Die Peinlichkeiten begannen im Sommer 2002 mit der Verabschiedung eines neuen thüringschen Polizeiaufgabengesetzes. Dass man unbedingt würde nutzen wollen, was technisch möglich ist, bestätigte sich sehr schnell. Videoüberwachung sollte umgehend ausprobiert werden. Gesucht wurden sogenannte Kriminalitätsbrennpunkte, an denen im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen". Nachdem öffentliche Proteste eine Beobachtung der Erfurter Krämerbrücke zu Fall gebracht hatten, entschied man sich für den Goethe- und den Theaterplatz in Weimar. Aber das Pilotprojekt war schlecht vorbereitet. Ohne Beteiligung der Stadt wurden Zugänge zu Zeitungsredaktionen, Büros von Parteien und Abgeordneten und einer Anwaltskanzlei mit erfasst - eine eindeutige Gefährdung von Presse-, Partei- und Anwaltsfreiheit. Auch hier mussten schließlich die Kameras abgeschraubt werden.

Für die plumpen Überwachungsanläufe handelte sich der Thüringer Innenminister Andreas Trautwetter Anfang Oktober 2003 den deutschen "Big Brother Award" ein, den "Negativ-Preis für Daten-Kraken". Doch weder die Schlappen bei den Pilotprojekten, noch die zweifelhafte Ehrung änderten Sinnen und Trachten der Überwachungsfanatiker im zuständigen Ministerium. Anfang Dezember berichtete eine regionale Zeitung über die automatische PKW-Kennzeichen-Erfassung am Rennsteigtunnel. Der von seinem sicherheitspolitischen Duktus und einer Law-and-Order-Politik überzeugte Innenminister nutzte eine außerordentliche und öffentliche Sitzung des Innenausschusses, um mit dem "Unfug" auf seine Weise aufzuräumen. Er leugnete das Projekt, weil in Thüringen die Rechtsgrundlagen fehlten: "Gab´s nicht, gibt´s nicht, wird´s nicht geben."

Nur wenige Tage nach der Irreführung des Ausschusses erwies sich das ministerielle Dementi als Lüge. Eine hochmoderne Anlage für 144.000 Euro war bereits seit dem Sommer installiert. In den Monaten September und Oktober wurden Kameras, Rechner und Software unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen sechs Wochen ausprobiert und justiert. Dabei war zwar nur die Hälfte der als gesuchte Fahrzeuge fungierenden Polizeiwagen erkannt worden, aber gleichzeitig wurden 658 Datensätze privater Fahrzeuge gespeichert und selbst dann nicht gelöscht, als die beauftragte Elektronikfirma die Testgeräte wieder in Empfang nahm. Nach Informationen von Insidern hätten auch biometrische Daten der Gesichter erfasst und gespeichert werden können. Erst als die Videoüberwachung in Weimar scheiterte, war auch das Überwachungssystem am Rennsteigtunnel klammheimlich abgeschaltet worden.

Der Daten-Minister entschuldigte sich später in einer Landtagssondersitzung, aber in der Sache verteidigte er die Absichten. Installation, Testlauf und Datenspeicherung hätten nicht in Verantwortung des Ministeriums gelegen, sondern seien eine Angelegenheit der privaten Firma gewesen. Dass ein staatlicher Auftrag vorgelegen hat, die Polizei mit Fahrzeugen beteiligt war und das Ganze im öffentlichen Raum stattfand, ignoriert er. Schützenhilfe bekommt der Minister dabei von seiner parteiverwandten Datenschutzbeauftragten. Sie sieht für solche Videoüberwachungen derzeit keine Rechtsgrundlage, hält aber Tests "aus datenschutzrechtlicher Sicht für zulässig" und kritisiert lediglich, dass die notwendige Freigabe für das Testverfahren einer Privatfirma nicht vorlag.

Rechtsbeugung und Dilettantismus mögen in Thüringen besonders ausgeprägt sein - der Irrglaube, mit Kameras mehr Sicherheit zu schaffen, verbreitet sich auch in anderen Bundesländern. Bayern hat im vergangenen Jahr ohne Rechtsgrundlagen einige Testversuche zur PKW-Kennzeichenerfassung durchgeführt und "erfolgreich" beendet. Hessens Regierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der solche Praktiken künftig erlauben würde.

Big Brothers are watching us? Noch nicht ganz, aber die Folgen aller Pläne liegen auf der Hand: Stetige Verkleinerung unbeobachteter Lebensräume, angepasstes Verhalten auf Straßen und Plätzen, der biedere Untertan als Paraderolle deutscher Bürger im Film von Schily, Beckstein und Trautvetter. Im Plenarsaal des Thüringer Landtags hängt sinnbildhaft eine Videokamera wie die in Weimar. Sollten etwa, polizeirechtlich gesprochen, "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen"?


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