Bereits im Dezember 2005 sollen fünf Pilotprojekte für Flüchtlings-Auffanglager in den Ländern Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko und Mauretanien starten. Diese Länder müssten zuvor der Genfer Flüchtlingskonvention beitreten. Darauf einigten sich am vergangenen Freitag die EU-Justiz- und Innenminister. Inzwischen hat Italien mit Massenabschiebungen begonnen.
FREITAG: Bevor Bundesinnenminister Schily sein Konzept von Auffanglagern für Flüchtlinge mit seinen europäischen Kollegen abstimmte, hatte er es dem Innenausschuss vorgestellt. Ungeklärt schien vor allem die rechtliche Grundlage, auf der solche Flüchtlingslager bestehen sollen. Gibt es jetzt mehr Klarheit?
MAX STADLER: Der Bundesinnenminister stellt sich eine EU-Außenstelle vor, in der Flüchtlinge aus Afrika ihr Begehren nach Flüchtlingsschutz vortragen können, allerdings ohne jeden Rechtsanspruch. Aus diesem Grund wäre eine solche Außenstelle wahrscheinlich für Schutzsuchende gar nicht attraktiv, so dass sie die Menschen nicht davon abhalten würde, weiterhin zu versuchen, illegal nach Europa zu gelangen. Der praktische Nutzen einer solchen Stelle wäre also gering und in gar keinem Fall würde sie zur Verminderung der Schleuserkriminalität beitragen.
Schily hatte die Vorstellung geäußert, EU-Beamte sollten in besagten Ländern prüfen, ob ökonomische oder politische Fluchtgründe vorliegen. In Deutschland braucht es dazu ein langwieriges Verfahren. Umgeht Schily da nicht geltendes Recht?
Gedacht ist ja nur an eine zusätzliche Möglichkeit zu dem bestehenden Recht auf Asyl in der EU. Aber eine Frage konnte von Schily nicht präzise beantwortet werden: Was geschähe denn, wenn die EU-Beamten bei so einer summarischen Prüfung zu dem Ergebnis kämen: "Dieser Antragsteller ist als Flüchtling anzuerkennen." Darauf meinte der Minister, solche Flüchtlinge müssten dann in der Region, also in Nordafrika, Aufnahme finden. Aber wie dies geschehen soll - ob es dann doch in Flüchtlingslagern geschehen würde, oder ob diese Menschen sich in einem dieser Staaten frei bewegen könnten, wie ihr Schutz eigentlich gewährleistet wäre - diese Fragen blieben bislang offen.
Sind Fluchtmotive überhaupt immer so deutlich unterscheidbar in einerseits Flucht vor Hungersnot und Armut und andererseits Flucht vor politischer Verfolgung und Bürgerkriegen? Kann Europa es sich leisten, das Armutsproblem einfach zu ignorieren?
Das Armutsproblem ist sogar eines der dringendsten politischen Probleme. Es muss aber durch verstärkte Bekämpfung der Fluchtursachen gelöst werden und durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in den jeweiligen Ländern. Die Migrationsbewegungen, die auf der ganzen Welt und beispielsweise auch in Afrika stattfinden, erreichen ja nur zu einem geringen Teil Europa.
Andererseits haben die europäischen Staaten meiner Meinung nach schon die Berechtigung, nach Fluchtgründen zu unterscheiden, weil es praktisch einfach unmöglich wäre, alle, die eines Schutzes bedürfen, in Europa aufzunehmen. Und in Deutschland gibt es eben aus den Erfahrungen mit der Nazi-Zeit die Tradition, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren, und diese muss gewahrt bleiben. Die Idee, einen Asylgrund der wirtschaftlichen Not anzuerkennen, würde die europäischen Staaten sicherlich überfordern.
Andererseits sind die europäischen Staaten auch für die Armut der afrikanischen Staaten mitverantwortlich. Jetzt wird immer mehr die Einrichtung von Ad-hoc-Zonen betrieben, in denen völkerrechtliche Normen missachtet werden. Das macht ja doch den Eindruck, als ob Europa jetzt im Bezug auf dieses Armutsproblem sich seiner Verantwortung entledigen will.
Man sollte nicht die Asylpolitik als alleinige Antwort der Industriestaaten auf das Armutsproblem sehen. Es gibt andere Politikbereiche, die zu nennen sind, wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit und auch die Hilfe der Staatengemeinschaft in zeitlich begrenzten Krisen. Der weitergehende Ansatz ist selbstverständlich, menschenwürdige Bedingungen in aller Welt zu schaffen. Das ist ein ehrgeiziges, vielleicht ein utopisch erscheinendes Ziel, aber daran muss man festhalten. Da stimme ich Herrn Schily sogar zu: Es ist besser, für alle menschenwürdige Bedingungen in ihrer Heimatregion zu schaffen, damit sie gar nicht erst gezwungen sind, anderswo Zuflucht zu suchen.
Das ist ein sehr theoretisches Anliegen. Manche Bereiche der Industrie verlangen ja sogar nach mehr billigen Arbeitskräften, beispielsweise in der Ernte. In fast allen EU-Ländern hätten manche Wirtschaftssektoren ohne illegale Flüchtlinge direkt ein Problem.
Wir dürfen jetzt nicht verschiedene Problemkreise vermischen. Dass es Erntehelfer gibt, die zum Beispiel nach Deutschland kommen, hat mit der Armut in Afrika nichts zu tun. Sie kommen vorübergehend für wenige Wochen - wir reden ja über das Problem, dass Menschen existenziell in Not sind und das ist bei den Erntehelfern nicht der Fall.
Solange sie legal kommen. Aber die Industrie rechnet ja regelrecht mit den Illegalen.
Mit dem Zuwanderungsgesetz ist ja gerade ein Instrumentarium geschaffen worden, das eben sehr wohl eine legale Zuwanderung bei konkreter Arbeitsplatznachfrage ermöglicht.
Zu Ihrem Einwand, dass das von mir beschriebene Ziel eher theoretisch sei: Richtig ist, dass der Anteil an Entwicklungshilfe in den Haushalten der Industrienationen eher rückläufig ist, jedenfalls nicht seinen definierten Zielen entspricht. Da besteht in der Tat Nachholbedarf.
Mit der Forderung, die Migration an der Quelle zu bekämpfen, wird immer wieder die Idee verbunden, Entwicklungshilfe an die Bereitschaft der afrikanischen Länder zu knüpfen, ihr Flüchtlingsproblem in den Griff zu kriegen.
Nein, ich möchte dann meine Formulierung präzisieren. Ich sage nicht, dass man im Herkunftsland Flüchtlinge polizeilich oder gar militärisch abwehren muss, im Sinne einer Vorwärtsverteidigung. Man muss vielmehr Fluchtursachen bekämpfen, damit Menschen es erst gar nicht nötig haben, ihre Existenz zu sichern, indem sie die Heimat verlassen. Das ist, glaube ich, ein ganz anderer Ansatz.
Das Gespräch führte Connie Uschtrin
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