Im April 2006 wurde der schwarze Deutsche Ermyas M. im brandenburgischen Potsdam lebensgefährlich verletzt. War zunächst von einem rassistischen Angriff die Rede, berichteten die Medien bald nur noch von den "vorschnellen und reflexartigen" Reaktionen auf angebliche rechte Gewalt. Für den Verein Opferperspektive, der sich in Brandenburg um Menschen kümmert, die von rassistischer Gewalt betroffen waren, hat die Soziologin Beate Selders die Debatte über den "Fall Ermyas M." in einem ausführlichen Dossier einer kritischen Bilanz unterzogen. Der Freitag dokumentiert einen Auszug.
Ermyas M. wird am 16. April 2006, dem Ostersonntag, gegen vier Uhr morgens in der Nähe des Potsdamer Bahnhofs Charlottenhof mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Er ist bewusstlos und schwebt in Lebensgefahr, fast zwei Wochen lang. Unbekannte hatten ihm mit einem wuchtigen Faustschlag den Augenknochen zertrümmert. Erinnern kann er sich später an nichts.
Kurz zuvor hatte Ermyas M. die Handy-Nummer seiner Ehefrau gewählt und ihr eine Nachricht auf die Mailbox gesprochen. Zufällig wird auch ein Streitgespräch aufgezeichnet, das er mit zwei Männern hatte. Es fallen Sätze wie: "Wir machen dich platt, du Nigger!"
Die Gewalttat löste bundesweit Betroffenheit und Empörung aus. Sie hatte eine intensive Berichterstattung zur Folge, die zunächst von einer öffentlichen, geradezu emotionalen Zuwendung zu Ermyas M. geprägt war. Bis zum Gerichtsprozess wurde ausführlich über ihn und die Ermittlungen berichtet, begleitet von einer Debatte über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Während dieser Zeit drehte sich die öffentliche Parteinahme von der anfangs großen Empathie hin zu einer weitgehenden Demontage der Person des Opfers. Gleichzeitig wurde die zunächst als sicher angenommene rassistische Tatmotivation immer stärker in Zweifel gezogen. Diese öffentlichen Bewertungen prägten die Atmosphäre und den Verlauf des Gerichtsprozesses. In der Verhandlung ging es nicht nur um die Klärung der Täterschaft, sondern auch um die Würdigung der Tatmotivation, also um die Frage, was das Gericht als Rassismus ansieht und was nicht. Vor allem in den Schlussplädoyers und in der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass - über die Klärung des konkreten Falls hinaus - verhandelt wurde, wem in punkto Rassismus die Definitionsmacht zukommt. Nach Meinung des Richters: der Justiz. Auch in der Presse wurde seit Bekanntwerden der Anklageschrift im August 2006 nur noch der juristischen Sicht Raum gegeben. Dass diese Sicht aber nur eine sehr begrenzte ist und die juristische Bewertung keine gesellschaftspolitische ersetzen kann, ist unter anderem Thema dieses Dossiers. Für die Öffentlichkeit ist der "Fall Ermyas M." längst abgeschlossen und von neuen Ereignissen überlagert. Für Betroffene von rassistisch motivierter Gewalt dagegen haben die Debatte über den Fall und die Art, wie der Prozess geführt wurde, sehr nachhaltige, negative Folgen.
Seit dem Gerichtsverfahren haben die Mitarbeiter des Vereins Opferperspektive Brandenburg e.V. in der Beratung wieder vermehrt erlebt, dass von rassistischer Gewalt Betroffene keine Anzeige erstatten wollen. Zu groß ist die Angst, dass rassistische Beleidigung oder Gewalt nicht als solche anerkannt wird. Häufiger als früher trifft man auf die Haltung, es sei zwecklos anzuzeigen, die Täter würden nicht verurteilt, das Opfer dagegen öffentlich in den Dreck gezogen und selbst für den Angriff verantwortlich gemacht. So wie im Fall von Ermyas M. Auch auf anderer Ebene gibt es negative Auswirkungen. Die positiven Effekte der Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten aus dem Jahr 2001 - nämlich eine größere Sensibilisierung für rassistische Motivationen - sind gefährdet. Nach den reformierten Richtlinien ist eine Tat als rassistisch motiviert zu werten, wenn die Einstellung der Täter eskalierend wirkt. Das war im Fall von Ermyas M. eindeutig so. Wenn aber ein so klares Beispiel rassistisch motivierter Eskalation im öffentlichen Gedächtnis als Sinnbild für vorschnelle und falsche Rassismusvorwürfe zurückbleibt, kann man davon ausgehen, dass auch in der polizeilichen Erfassung die Wahrnehmung rassistischer Motivation wieder verflacht.
Wem kommt in punkto Rassismus die Definitionsmacht zu? Nach Meinung des Richters der Justiz
Der Vorwurf, unzulässig oder gar verantwortungslos zu skandalisieren, war immer schon schnell bei der Hand. Nun wird er noch schneller erhoben. Der Prozess und seine Reflexion in den Medien sind ein wichtiger Teil der gesellschaftlichen Debatte über Rassismus. Der Prozessverlauf wiederum ist nicht losgelöst zu sehen von der politischen und medialen Dynamik in seinem Vorfeld.
Ja, wie war das nur? Was bleibt in den Köpfen? Fragt man Menschen auf der Straße, erhält man nur ein Achselzucken oder einen empörten Blick mit der Bemerkung: "Das wurde ja alles so aufgebauscht." Vielleicht fällt dem einen oder der anderen der Begriff Rassismus ein, der aber gleich wieder als falsch abgetan wird - es habe sich doch rausgestellt, das war gar nicht so. Manche fühlen sich betrogen, sogar persönlich hintergangen. Das vermeintliche Rassismus-Opfer titelt der Deutsche Depeschendienst in einem Artikel über den Prozess im Jahresrückblick 2007. Die Überschrift zielt diskreditierend auf Ermyas M. - Text und Titel werden in verschiedenen Tageszeitungen von der Agentur übernommen.
Kurz nach dem Prozess rechnet die Deutsche Presseagentur die Kosten vor: Eine sechsstellige Summe habe die Staatskasse für die Ermittlungen und den Prozess bezahlen müssen, und im Tagesspiegel-Kommentar zum Prozess-Ende heißt es: "Wenn der Fall am Ende für irgendetwas gut gewesen sein wird, dann wohl nur, um zu zeigen, wie bei vermeintlich rassistischen und antisemitischen Taten im politischen Reflex fast alle gesellschaftlichen Kontrollinstanzen versagen können."
Der "Fall Ermyas M." als Presse-Gau? Dem könnte man zustimmen, aber unter anderen Vorzeichen. Große Teile der Presse haben mit der Verbreitung von Gerüchten und Spekulationen und den teilweise stark manipulativen Darstellungen zur Vernebelung des Falls maßgeblich beigetragen und versagen noch in der Schlussbewertung als Kontrollinstanz. Bis heute ist nichts erwiesen, stellt der Richter zum Prozess-Ende fest. Ein rassistisches Motiv kann nach wie vor selbst in den engen juristischen Kriterien individueller Schuldfeststellung nicht ausgeschlossen werden. Trotzdem wird der Freispruch gleichgesetzt mit: "da war nichts", so massiv wurde die Behauptung von der Verteidigung vertreten, es handele sich um eine simple Schlägerei unter Betrunkenen.
Die Rolle, die die Presse in der Berichterstattung spielt, spiegelt nur die Schwierigkeiten wider, die Politik und Gesellschaft im Umgang mit Rassismus hierzulande haben: Sie pendeln ständig zwischen Alarmiert-Sein, gepaart mit eindringlichen Appellen an Verantwortliche (die Politik, die Zivilcourage der Bürger etc.) auf der einen und Verharmlosen, Ignorieren und dem Wettern gegen Nestbeschmutzer auf der anderen Seite. Der "Fall Ermyas M." wurde zum bundesweiten Politikum, nicht weil der Vorfall so außergewöhnlich war, denn "Schwarze, ob Deutsche oder nicht, sind oft Opfer von Diskriminierung und Angriffen. Der Alltagsrassismus ist da", weiß nicht nur die stellvertretende Landes-Ausländerbeauftragte Ines Schröder-Sprenger. Allein der Zeitpunkt war außergewöhnlich. Kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft war eine entsprechende Sensibilität auch in den politischen Etagen zu finden, wo sie sonst keine Priorität hat. Schließlich sind solche Vorfälle keine gute Publicity für das Land, wenn die "Welt zu Gast bei Freunden" ist.
Nach der Rolle des idealisierten Opfers wurde Ermyas M. die nächste zugewiesen - die des Provokateurs
Sowohl der Fall als auch die Person des Geschädigten wurden von allen Seiten instrumentalisiert. Da zunächst ein gezielter Angriff organisierter Neonazis angenommen worden war, wurden andere Umstände als weniger schlimm abgewertet und der dokumentierte Rassismus schließlich als gewöhnliche Beleidigung bagatellisiert.
Der Geschädigte konnte gerade erst wieder die Augen öffnen, als ihm nach der Rolle des romantisch idealisierten Opfers schon die nächste zugewiesen wurde: die des Provokateurs, der alkoholisiert um sich schlägt und dabei selbst verschuldet zu Schaden kommt. "Es gibt einen Unterschied zwischen der juristischen Würdigung einer Tat und dem öffentlichen Umgang damit", schreibt Bettina Gaus in der Tageszeitung vom 25. April 2006, nachdem die ersten Artikel erschienen waren, die den Geschädigten offen herabwürdigten. "Den - realen - Tätern muss jeder mildernde Umstand zugebilligt werden, den das Gesetz vorsieht. Der Sehnsucht der Gesellschaft nach Entlastung wohnt hingegen oft ein diskriminierendes Element inne. Das ist ein Skandal. Oder sollte doch zumindest einer sein."
Nach dem Prozessausgang merkt der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke laut Märkischer Allgemeiner Zeitung noch einmal kritisch an, die Potsdamer Staatsanwaltschaft habe mit ihrer Einstufung der Tat als "fremdenfeindlich motiviert" dafür gesorgt, dass "gewissermaßen" ganz Brandenburg auf der Anklagebank saß. Auch das war Bestandteil der Debatte um den "Fall Ermyas M.": die vermeintliche Selbstverteidigung von Menschen, die sich zu Unrecht auf der Anklagebank fühlen. Warum sich ein ganzes Bundesland verunglimpft fühlt, wenn es um eine Straftat von einzelnen Einwohnern geht, hat bis heute noch niemand nachvollziehbar erklären können. Die Aggression, mit der diese Haltung vorgetragen wurde, lässt auf massive Entlastungsbedürfnisse schließen. Sie wird, so hat sich gezeigt, schnell ausgrenzend gegen "die Anderen", die Kritiker und die Betroffenen gerichtet.
Das Verfahren und seine mediale Aufbereitung haben die Arbeit gegen Rassismus zurückgeworfen
Selten wurde so deutlich, dass es bei der Bewertung dessen, was Rassismus ist, um Definitionsmacht geht. Es sei falsch und unverantwortlich, von Rassismus zu reden, erklärten die Verteidiger unermüdlich. Auch das Gericht warf dem Nebenkläger und seinem Anwalt Verantwortungslosigkeit vor, wenn sie Sätze wie "wir machen dich platt, du Nigger!" weiterhin als rassistische Bedrohung bezeichneten. Die Bewertung des Motivs obliege allein dem Richter. Zu dem Zeitpunkt ging es schon lange nicht mehr um die Feststellung einer Täterschaft und die Bewertung einer individuellen Motivlage, sondern um eine allgemeine gesellschaftspolitische Aussage und eine Art Denkverbot mit weit reichender Wirkung. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass über rassistische Übergriffe seltener berichtet wird.
Das Verfahren und seine mediale Aufbereitung haben die Arbeit gegen Rassismus in der BRD zurückgeworfen. Wenn man in die umfangreiche wissenschaftliche Literatur zum Thema Rassismus schaut, ist man höchst erstaunt darüber, dass ein ganzes Land, von der Politik bis hin zum Gericht, darüber diskutiert, ob die Begriffe "Schweinesau" und "Nigger" gleichrangige Beleidigungen sind. Die offensichtlich fehlende Orientierung in Bezug auf einen Rassismus-Begriff ist hoch problematisch. Juristische Normen sind nicht die einzigen. Sie wirken auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, weil Gerichte Institutionen mit anerkannter Autorität sind, aber es sind die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über Wertvorstellungen und ihre politische Aushandlung, die Gesetze schaffen. Wünschenswert wäre, dass sich die gesellschaftliche Debatte dabei stärker an den realen als an den imaginierten Opfern orientiert.
Kurz nach dem Prozess in Potsdam machte ein neuer Fall überdeutlich, wie notwendig die offen geführte Debatte darüber ist, was als Rassismus zu werten ist: In einer Kleinstadt namens Mügeln werden indische Zuwanderer durch den Ort gehetzt und schwer verletzt. Es gibt Entsetzen und öffentliche Empörung. Die Welt überschreibt ihren Leitartikel am 22. August 2007 mit Voreilige Empörungsgemeinschaft. In der gleichen Ausgabe befindet sich ein Interview mit dem Theologen Richard Schröder. Darin beschreibt der das Ereignis als "Ausbruch von Ausländerfeindlichkeit zu vorgerückter Stunde", der nichts mit Rechtsextremismus zu tun habe, überhaupt nichts mit Politik, "denn maßlose Überfremdungsängste und Sozialneid sind noch kein Rassismus".
Die vollständige Broschüre im Internet unter
www.opferperspektive.de
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.