Vom Nutzender Blockparteien

Dokument der Woche Zur verdrängten Geschichte der CDU - Aus dem Schlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR vom Juli 2006

Bis 1989 waren in der DDR die Parteien Christlich Demokratische Union der DDR (CDU der DDR), Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) und National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) mit der SED im Demokratischen Block zusammengeschlossen. Die Blockparteien bildeten den Kern der Nationalen Front, dem von der SED kontrollierten Dachverband aller Parteien und gesellschaftlichen Organisationen der DDR. Die Nationale Front verstand sich als "Sozialistische Volksbewegung" unter der Führung der SED. So hatten sich schon bis Ende der vierziger Jahre die Blockparteien ideologisch der SED untergeordnet. Als Blockparteien waren sie in Regierung und Volkskammer der DDR vertreten, jedoch hatten sie keinen politischen Einfluss. Die SED beabsichtigte damit, den Schein einer Mehrparteien-Demokratie zu wahren. Die politische Abhängigkeit der Blockparteien von der SED wurde auch dadurch unterstrichen, dass die Blockparteien zur Bestreitung ihres Aufwands Staatszuweisungen bei der SED beantragen mussten und von ihr ausbezahlt erhielten. Daraus entstand eine auch finanzielle Abhängigkeit der Blockparteien von der SED.

1990 fusionierte die Demokratische Bauernpartei mit der CDU der DDR und anschließend letztere mit der CDU der Bundesrepublik Deutschland. Der Zusammenschluss der LDPD und NDPD mit der FDP misslang aus formalen Gründen. Grundvermögen sowie gewerbliche Unternehmen der Blockparteien sind im Wesentlichen von der Treuhandanstalt (später Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben BvS) treuhänderisch verwaltet und zugunsten gemeinnütziger Zwecke in den neuen Bundesländern verwertet worden.

Anders verhält es sich dagegen mit den Geldmitteln der Blockparteien, die hauptsächlich auf die West-Parteien CDU Deutschlands und FDP in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolger der entsprechenden Parteien übergegangen sind. Die Geldmittel von CDU der DDR und DBD hat die CDU Deutschlands im Rahmen ihres Zusammenschlusses mit den beiden Blockparteien übernommen. Sie hat diese Mittel in einem Sonderfonds verwaltet, über dessen Abwicklung sie dem Deutschen Bundestag berichtet hat. Das zitierte Barvermögen wurde für die Abdeckung von Abwicklungsverbindlichkeiten der CDU der DDR sowie für die Modernisierung der Geschäftsausstattung der übernommenen Geschäftsstellen der CDU Deutschlands in den neuen Bundesländern verwendet.

Die CDU der späteren DDR wurde 1945 auf überkonfessioneller Grundlage gegründet. Sie fand ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Auch viele engagierte Christen gehörten ihr an. Die CDU der DDR geriet schon Ende der vierziger Jahre in die Zwänge der ideologischen Gleichschaltungspolitik der SED. Sie verstand sich als "eine Partei des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus". Die SED machte sich die CDU der DDR auch über die Auszahlung von bei ihr beantragten Staatszuweisungen finanziell abhängig. Staatszuschüsse bildeten den wesentlichen Teil der Einnahmen der CDU der DDR. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen belief sich durchschnittlich auf 67 Prozent in den Jahren 1957 bis zum Stichtag 7. Oktober 1989.

Am 1. und 2. Oktober 1990 fusionierte die CDU der DDR mit der CDU der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesverbände samt ihren Untergliederungen wurden in die CDU Deutschlands überführt.

Der Hauptteil des Vermögens der CDU der DDR bestand aus den gewerblichen Unternehmen, die in der Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Union zusammengefasst waren, welche 1990 in Union Verwaltungsgesellschaft mbH (UVG) umgewandelt wurde. Das bei dieser Vermögensgesellschaft konzentrierte Vermögen bestand im Wesentlichen aus Zeitungsverlagen - wie zum Beispiel "Neue Zeit" - Buch- und Kunstverlagen, Druckereien sowie weiteren Wirtschaftsbetrieben.

Am 15. November 1990 verzichtete die CDU Deutschlands gegenüber der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission unwiderruflich auf das gesamte, der treuhänderischen Verwaltung unterliegende Altvermögen der CDU der DDR. Die CDU verpflichtete sich weiterhin, alle Vermögenswerte der CDU der DDR (Grundstücke, Unternehmen) auf die Treuhandanstalt zu übertragen. Damit verbunden war auch die Übertragung aller hierauf lastenden Verbindlichkeiten sowie die Übernahme von Arbeitsplätzen durch die Treuhandanstalt.

Flüssiges Vermögen der CDU der DDR wurde nicht in die treuhänderische Verwaltung durch die Treuhandanstalt übernommen. Mit Beitritt der Landesverbände der CDU der DDR in die CDU Deutschlands sind ihre Geldmittel auf diese übergegangen (etwa 8,1 Millionen DM). Die auf sie übergegangenen Geldmittel des Vorstands der CDU der DDR (etwa 14,7 Millionen DM stellte die CDU Deutschlands in ein Treuhand-Abwicklungs-Sondervermögen (TAS) ein, das als eigenständige, abgegrenzte Vermögensmasse geführt wurde.

Aus dem Sondervermögen wurden personelle Abwicklungsmaßnahmen sowie die technische Ausstattung der Landes- und Kreisgeschäftsstellen finanziert. Die CDU berichtete jährlich über die Abwicklung des TAS in ihren Parteiberichten an den Deutschen Bundestag. Am 31. Dezember 1993 war das Sondervermögen abgewickelt. Die Unabhängige Kommission hat 1995 festgestellt, dass kein Anspruch gegen die CDU auf Rückzahlung von Altvermögen der CDU der DDR aus dem Bereich flüssiger Mittel bestand, da die CDU in der Folgezeit damit Altlasten der CDU der DDR getilgt hat.

Die gewerblichen Unternehmen wurden von der Treuhandanstalt im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission verwertet und die Erlöse zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Einigungsvertrages verwendet.

1991 brachte die Treuhandanstalt als treuhänderische Verwalterin des Vermögens der CDU der DDR einige Zeitungsverlage als Stammeinlagen in neu mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gebildete Gemeinschaftsunternehmen ein. Die Geschäftsanteile der CDU der DDR an den mit der FAZ gehaltenen Gemeinschaftsunternehmen sind dann von ihr im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung im Einvernehmen mit der Unabhängige Kommission an die Frankfurter Allgemeine zu vier Millionen DM verkauft worden.

Die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) wurde am 29. April 1948 gegründet. Bei ihrer Gründung waren KPD- bzw. SED-Funktionäre maßgeblich beteiligt. Damit unternahm die SED den Versuch, den Einfluss von CDU und LDPD auf die Bauernschaft durch die Gründung einer SED-treuen Partei abzuschwächen. Die DBD wurde in den antifaschistisch-demokratischen Block aufgenommen und war Mitglied der Nationalen Front. Die DBD setzte sich für die Durchführung der Agrarpolitik der SED ein. Sie nahm im Frühjahr 1960 aktiv an der Kollektivierungskampagne der SED in der Landwirtschaft teil.

Die DBD finanzierte sich im Wesentlichen aus Staatszuschüssen. Dieser Anteil entsprach durchschnittlich 80 Prozent der ca. 27 Millionen Mark der DDR jährlichen Gesamteinnahmen in der Zeit von 1980 bis 1989, was die finanzielle Abhängigkeit der DBD von der SED belegt. Die Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen hingegen spielte eine untergeordnete Rolle.

Im August/September 1990 trat die DBD der CDU der DDR bei. Die CDU der DDR wurde damit Rechtsnachfolgerin der DBD. Es wurden zum Stichzeitpunkt 7. Oktober 1989 flüssige Mittel (Kassenbestände und Bankguthaben) in Höhe von insgesamt ca. 16 Millionen Mark der DDR (entspricht etwa vier Millionen Euro) festgestellt. Neben nicht nennenswertem Grundbesitz gehörten zum Vermögen der DBD drei gewerbliche Unternehmen, und zwar der "Deutsche Bauernverlag" und zwei Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Das festgestellte Geldvermögen ging mit dem Beitritt der DBD zur CDU der DDR in das Vermögen der CDU der DDR über. Es stand für die gemeinnützige Verwertung durch die Treuhandanstalt nicht mehr zur Verfügung. Das Grundvermögen sowie die Gewerbebetriebe wurden nicht auf die CDU der DDR übertragen. Sie blieben in treuhänderischer Verwaltung der Treuhandanstalt. Die Verwertung erfolgte im Einvernehmen mit der Unabhängige Kommission; die Verwertungserlöse wurden zugunsten gemeinnütziger Zwecke in den neuen Ländern im Sinne des Einigungsvertrages verwendet.

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