Von wegen offene Grenze

Europa Die Forderung nach Zurückweisungen an den Grenzen löst kein Problem. Doch der Dissens in der EU erlaubt der CSU ihre Instrumentalisierung
Ausgabe 25/2018

Noch hat die liberale Europaabgeordnete Cecilia Wikström Hoffnung: „Uns in Europa ist doch schon die Lösung viel größerer Herausforderungen gelungen“, sagte die Schwedin dem Freitag. Wikström hat als Berichterstatterin zur Dublin-Verordnung im EU-Parlament etwas geschafft, woran Angela Merkel beim Europäischen Rat Ende Juni mutmaßlich scheitern wird: Einigkeit über Fraktionsgrenzen und Nationalitäten hinweg herzustellen, wenn es um eine einheitliche EU-Asylpolitik geht. Der mit großer Mehrheit von rechts bis links verabschiedete Entwurf für eine Dublin-Reform dürfte konservative Herzen höherschlagen lassen, etwa weil er es Asylsuchenden erschweren will, Einfluss darauf zu nehmen, in welchem Mitgliedstaat ihr Antrag bearbeitet wird. Zugleich soll ein vorgesehener dauerhafter Verteilungsmechanismus nicht nur die Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsstärke der Aufnahmeländer berücksichtigen, sondern auch besser als heute die Profile Geflüchteter; wer etwa Angehörige in einem Land nachweisen kann, soll leichter gerade dort Schutz finden können. „Ich würde darüber gern mit Horst Seehofer bei einer Tasse Kaffee sprechen“, sagte Wikström. Am Rande des EU-Innenministerrats zur EU-Asylreform Anfang Juni in Brüssel war das nicht möglich: Seehofer selbst schwänzte das Treffen.

Dass dem CSU-Bundesinnenminister an einer europäischen Einigung nichts liegt, ist offensichtlich. Lieber instrumentalisiert er einen der 63 Punkte seines bis Redaktionsschluss unveröffentlichten „Masterplans Migration“, um eine Regierungskrise zu provozieren: Er will Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden, an der deutschen Grenze zurückzuweisen – bar der Tatsache, dass dies klar der geltenden Dublin-III-Verordnung widerspricht. Seehofers Kalkül ist durchaus rational: dass sich Süd, Nord und Ost in zwei Wochen bei dem Thema, das sie seit Jahren gegeneinander aufbringt, auf mehr als den Wunsch auf Internierungslager in Nordafrika einigen, ist unwahrscheinlich. Allein die auch in Wikströms Entwurf vorgesehene Klausel, eine Aufnahme Geflüchteter an die Freigabe von EU-Geldern zu koppeln, wird etwa die Visegrád-Staaten in ihrer Fundamentalopposition bestärken.

So bringt ein an sich marginales Thema – die „Zurückweisung“ an den Grenzen – nicht nur die deutsche Kanzlerin, sondern auch die EU an den Rande des Scheiterns. Marginal deshalb, weil Zurückweisungen längst Usus sind. Jedes Jahr werden an Deutschlands Landgrenzen Tausende abgewiesen. Wer ohne Pass oder Visum einzureisen versucht, nicht ausreichend Barmittel vorweisen kann oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wird nach Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes „zurückgewiesen“, im Jahr 2017 waren das 7.500 Menschen, 2016 noch 16.000. Das betraf auch all jene Flüchtlinge, die nur durch Deutschland durchreisen wollten, und es betraf die, bei denen sich niemand fand, der ihren Wunsch nach Asyl hören wollte.

Söder suggeriert

Die allermeisten dieser Zurückweisungen fanden an der Grenze zu Österreich statt. Entgegen dem, was Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit Sätzen wie „Wir müssen endlich unsere Grenzen wirksam sichern“ suggeriert, gibt es dort – Schengen zum Trotz – Grenzkontrollen: trilaterale Patrouillen aus deutschen, italienischen und österreichischen Polizisten, welche in Zügen bereits ab Verona alle abweisen, die kein Visum für Deutschland haben. Italienische und österreichische Kontrollen am Brenner, die jene zurückhalten, die in Italien bereits registriert wurden. Deutsche und österreichische Polizeibeamte, die unter anderem an Autobahnen kontrollieren.

So sind die Zahlen derer, die überhaupt die deutsche Grenze erreichen, drastisch gesunken. Zwischen Januar und April 2018 zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge monatlich etwa 12.000 Asylanträge, weniger als ein Fünftel der Zahlen aus dem Jahr 2016. Ein Blick auf die Zahlen aus dem zweiten und dritten Quartal 2017 zeigt, dass nur ein Fünftel aller Asylanträge zu einem Dublin-Verfahren führte, weil die Antragsteller im Fingerabdruck-System Eurodac bereits gespeichert waren. Auf die aktuellen Zahlen hochgerechnet, würde dies 2.400 Fälle monatlich bedeuten, die Seehofer mit seinen nun bis Anfang Juli aufgeschobenen Dublin-Zurückweisungen im Sinn hat. Aber: Nur ein kleiner Teil dieses Personenkreises ersucht direkt an der Grenze um Asyl, die meisten hingegen erst, wenn sie es bereits auf unentdecktem Wege nach Deutschland geschafft haben. Es gibt also nur noch sehr wenige, die an der bayerischen Grenze zurückgewiesen werden könnten. Was erklärt, warum man in Österreich, das als Erstes von Seehofers Zurückweisungen betroffen wäre, das Ganze recht gelassen nimmt: Auf die Frage hin, was man in Tirol von den geplanten Zurückweisungen halte, sagte ein Beamter der dortigen Landespolizeidirektion vergangene Woche dem Freitag: Daran sei doch wohl nichts Neues. „Das machen die doch schon längst, Zurückweisungen.“ Die Österreicher machen es am Brenner, die Franzosen in Ventimiglia. In der Dublin-III-Verordnung gibt es dafür sogar eine Möglichkeit: wenn zwei Staaten sich darauf einigen und die zurückgeschobenen Flüchtlinge so also auch wieder aufgenommen werden. Auf genau solche Deals wie den zwischen Italien und Frankreich zielt Merkels Bemühen um bilaterale Abkommen. Seehofer droht, die Zurückweisungen auch ohne Abkommen durchzuziehen.

Der Leiter der Europa-Abteilung von Pro Asyl, Karl Kopp, prophezeit, dies würde einen „Verschiebebahnhof“ entstehen lassen, „zu einem hohen menschenrechtlichen Preis“. Seehofers Plan sei ein „Konjunkturpaket für die Schlepperindustrie“. Wenn die Grenze für die wenigen Schutzsuchenden, die sie überhaupt noch erreichen, vollends versperrt wird, werden mehr Menschen versuchen, sie mithilfe von Schleppern zu überwinden. Außerdem dürften Italien und Griechenland fortan weniger erpicht darauf sein, jeden ankommenden Geflüchteten per Eurodac zu registrieren.

Das Dublin-Verfahren indessen, welches Seehofer einfach abschaffen will, kann kein Grenzpolizist übernehmen. „Da muss es ein geordnetes Verfahren geben“, sagt Kopp, „in dem der Betroffene auch Verfahrensrechte hat: Das gehört zum Rechtsstaat dazu.“ Wenn man die abschaffen wolle, sagt er, dann schafft man rechtsstaatliche Errungenschaften ab.

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