Vorbehaltsvorbehalte

NS-Filme „Hitlerjunge Quex“ ist längst auf Youtube zu finden: für einen zeitgemäßen Umgang mit einem problematischen Erbe
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 13/2017
Eines der zentralen Werke in der politischen Bildungsarbeit: „Jud Süß“ aus dem Jahr 1940
Eines der zentralen Werke in der politischen Bildungsarbeit: „Jud Süß“ aus dem Jahr 1940

Foto: Horst Rudel/Imago

Die Debatte um den Umgang mit sogenannten Vorbehaltsfilmen (NS-Propaganda-Spielfilmen) flammt immer wieder auf. Trotz wiederholter Anläufe und der Fürsprache von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), die bisherige restriktive Regelung an die mediale Realität der Gegenwart anzugleichen, hat es den Anschein, als solle der vor einem halben Jahrhundert festgelegte Status quo fortgeschrieben werden.

1945 konfiszierten die Siegermächte unterschiedslos Filmmaterialien aus 50 Jahren deutscher Kinogeschichte. Insbesondere wollte man alle Filme aus der Zeit des NS-Regimes aus dem Verkehr ziehen. Nach Einzelprüfung wurde der Großteil sukzessive wieder freigegeben: rund 1.000 Titel, zumeist Komödien, Melodramen, Abenteuer- oder Revue-Filme, die dominieren