Vorsätzliche Selbstüberschätzung

Autorennen als Mord Warum ein Blick zu unseren Schweizer Nachbarn nützlich ist
Ausgabe 09/2017
Ist dieses Auto eine Waffe?
Ist dieses Auto eine Waffe?

Foto. imago/Geisser

Die Berliner Richter, die zwei Auto-Raser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt haben, weil diese bei einem illegalen Autorennen im Zentrum einen Menschen getötet hatten, sind weithin auf Zustimmung gestoßen. Ein solches Urteil, heißt es oft, sei überfällig gewesen. Derartige Autorennen mit schweren Unfällen gibt es zu oft, und die Strafen dafür waren bisher eher lächerlich. Die Richter schätzten das Auto als Waffe ein, der Gebrauch dieser Waffe habe zum Tod eines Unbeteiligten geführt.

Sowohl bei dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt wie bei dem vorangegangenen in Nizza waren Lkw eindeutig als Mordwaffe eingesetzt worden. Es könnte sein, dass diese Eindeutigkeit beim Zustandekommen des Urteils gegen die Auto-Raser Pate gestanden hat. Das wäre emotional nachvollziehbar. Dennoch ist einiges ohne Eifer und Zorn zu bedenken.

Mord ist eine Tat, bei der von Anfang an der Täter das Ziel vor Augen hat, dass es nach vollbrachter Tat einen Toten gibt. Wenn es diesen Toten einmal nicht gibt, dann ist die Tat misslungen. Dann war es ein versuchter Mord und der wird genauso streng bestraft wie eine ausgeführter Mordtat. Es kommt also auf den Vorsatz an. Eine tödliche Waffe bei sich zu führen kann auf einen Vorsatz, jemanden zu ermorden, hinweisen, kann, wenn auch nur der Griff nach der Waffe erkennbar ist, zur Verurteilung wegen Mordversuchs ausreichen. Ist alles schon vorgekommen.

Nun zu dem Verhalten der beiden jungen Männer in Berlin. Sie sind in der Innenstadt in Autos gefahren, die so ausgestattet waren, dass sich ihr Potenzial nicht in der Aufgabe erschöpft, den abendlichen Weg vom Büro nach Hause bequem hinter sich zu bringen. Wenn ähnlich wie die genannten Lkw auch Pkw eine tödliche Waffe sein können, dann waren es diese auf dem Kudamm. So weit ist die Überzeugung der Richter verständlich. Aber das Hochtunen eines Motors macht aus einem Auto noch keine Pistole. Man kann mit einem solchen Auto fahren, ohne dass irgendjemand damit Tötungsabsichten in Verbindung bringen müsste. Der zweite – die Öffentlichkeit zu Recht empörende – Aspekt ist mit der Absicht gegeben, ein solches Auto mit Höchstgeschwindigkeit über einen Boulevard in der Innenstadt zu bewegen, Ampeln und Kreuzungen nicht zu beachten: also das sogenannte Autorennen. Hierbei wurde von den jetzt Verurteilten in Kauf genommen, dass Menschen bei einem Unfall ums Leben kommen. So ein Rennen ist gemeingefährlich und muss streng bestraft werden. Aber wenn man den Aspekt des Rennens ernst nimmt, ist der Vorsatz des Tötens damit ausgeschlossen, denn der Rennfahrer will das Rennen gewinnen, also keinen Unfall bauen, also niemanden töten. In der Überschätzung seines Könnens nimmt er schlimme Folgen seines Tuns in Kauf. Aber niemand überschätzt sich vorsätzlich, sondern nur aus Dummheit. Es ist in diesem Fall gut, wenn die Revisionsinstanz sich die Sache noch einmal vornimmt.

Wenn das Urteil der Berliner jetzt schon heilsame Folgen haben kann, dann bestehen die in rascher Verbesserung der Gesetzeslage. Leute, die solche Rennen veranstalten, müssen viel strenger bestraft werden als bisher. Und von diesem Vorhaben sollte sich der Gesetzgeber auch nicht von den üblichen Experten abhalten lassen, die behaupten, schärfere Gesetze brächten die Auto-Raser auch nicht zur Räson. Ein Blick zu unseren Nachbarn lehrt: In der Schweiz ist gerade das Gegenteil zu beobachten.

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