Wahlrecht

Kommentiert II Die letzten Vorwahlen sind gelaufen. Schon vorher hatte Hillary Clinton einen weiteren Rückschlag erlitten: Der Regel-Ausschuss der Demokratischen ...

Die letzten Vorwahlen sind gelaufen. Schon vorher hatte Hillary Clinton einen weiteren Rückschlag erlitten: Der Regel-Ausschuss der Demokratischen Partei entschied, dass die Delegierten der zu früh abgehaltenen Vorwahlen in Florida und Michigan nur zur Hälfte mitgezählt werden. Erstaunlich bleibt die Hartnäckigkeit, mit der Clinton trotzdem im Rennen bleiben wollte, auch um den Preis der Schädigung ihrer Partei. Aber man sollte das nicht psychologisch interpretieren. Es ist keine Marotte einer besonders egozentrischen Frau, sondern es zeigt, dass die Demokratische Partei nur ein Parteidach ist, unter der sich mehrere, zuweilen sehr gegnerische Parteien sammeln und einander bekämpfen. Nur das Mehrheitswahlrecht zwingt ihnen dieses Dach auf. Aber wie man sieht, heißt das auch umgekehrt: Durchs Mehrheitswahlrecht kann ein Vielparteiensystem nicht wirklich verhindert werden. Es ist wie bei einer Fußballmeisterschaft, an der nicht nur die im Endspiel stehenden Länder teilnehmen, sondern auch alle, die vorher ausgeschieden sind. Der frühere Bundespräsidenten Herzog irrt, wenn er glaubt, man könne einer Partei wie der Linken durch die Änderung einer bloßen Formalie, eben des Wahlrechts, in diesen Zeiten noch das Wasser abgraben.

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