Ohne Grundmandatsklausel und Überhangmandate: Was die Wahlrechtsreform bedeutet

Bundestag Einen kleineren Bundestag wünschen sich viele. SPD, Grüne und FDP machen jetzt Ernst. Was die Wahlrechtsreform ändert – und wieso CSU und Linke schäumen vor Wut
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 12/2023
Die Wahlrechtsreform ist radikal, aber auch nötig
Die Wahlrechtsreform ist radikal, aber auch nötig

Foto: Christian Spicker/Imago Images

Heikel sind Änderungen am Wahlrecht immer. Die Redewendung von der „Operation am offenen Herzen der Demokratie“ hat ihre Berechtigung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste schon häufig regelnd eingreifen. Da das Wahlrecht durch einfache Mehrheiten geändert werden kann und sich die Wahlergebnisse schon durch kleine Änderungen wie die Aufteilung der Wahlkreise verändern können („Gerrymandering“), ist stets größte Aufmerksamkeit durch die Öffentlichkeit geboten.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP möchte das stetige Anwachsen der Zahl der Abgeordneten im Bundestag beenden. Der Weg, den sie dafür geht, ist radikal, aber auch nötig.

Das Problem Ausgleichsmandate

2012 urteilte das BVerfG, dass d