Wann wird Deutschland zum Mittäter?

Epochenbruch Es bleibt unklar, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr in AWACS-Maschinen mitfliegt oder US-Basen bewacht

Die größte Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit geht fortan vom Weißen Haus in Washington aus. Wider jedes Völkerrecht und gegen den geballten Widerstand der Weltgemeinschaft setzt das Imperium Americanum seinen von langer Hand geplanten Raubkrieg in die Tat um. Die zweitgrößte Demokratie der Welt ist, wie Samuel P. Huntington vor Jahren warnte, zur »Rogue Superpower«, zur »Schurken-Supermacht« mutiert. Leichtfertig hebt Präsident Bush - getrieben von einer präventivkriegslüsternen Kamarilla neokonservativer »Chicken-Hawks« - die in jahrzehntelanger, mühseliger Anstrengung etablierte internationale Ordnung aus den Angeln und entsorgt das Völkerrecht auf dem Schuttplatz der Geschichte.

Zwar verdient die United Nations Organisation unbestritten in vielerlei Hinsicht Kritik - doch eine Welt ohne sie wäre ein sehr unsichere Heimstatt, diese Welt wäre Anarchie und Willkür ausgesetzt. Könnten Roosevelt und Churchill, die »Erfinder« der UNO, sehen, mit welcher Intransigenz und Arroganz ihre Nachfolger im Amte die Welt zurück ins Mittelalter katapultieren, sie würden in ihren Gräbern rotieren. Nicht der 9. November 1989, so erweist sich jetzt, stellte den Epochenbruch dar, sondern der 18. März 2003, denn von diesem Zeitpunkt an gilt international wieder das Faustrecht des Stärkeren.

Der von der amerikanischen und britischen Regierung geführte Eroberungskrieg gegen den Irak verstößt fundamental gegen die UN-Charta und erfüllt damit den Tatbestand eines Verbrechens gegen das Völkerrecht. Unvermeidlich werden, wie Gerhard Schröder erklärt hat, ohne irgendeine Rechtfertigung tausendfach Tod, Verstümmelung und Leid über unschuldige Opfer gebracht. Die Initiatoren müssen deshalb dereinst vor dem just vereidigten Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen und abgeurteilt werden.

Für die Bundesrepublik Deutschland ergeben sich aus dieser dramatischen Entwicklung drängende Fragen. Ganz obenan die nach dem verfassungsrechtlichen Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges - und erst recht der Teilnahme daran: Ist dieser Tatbestand nicht erfüllt, wenn die Bundesregierung den Streitkräften des Aggressors deutsches Territorium für die Vorbereitung und Durchführung ihres Verbrechens zur Verfügung stellt? Und wie steht es mit den Maßnahmen zur Abschirmung und Deckung der Aggression, nämlich den in die Türkei und nach Israel gelieferten Flugabwehrraketen(-systemen) sowie den ABC-Spürpanzern in Kuwait? Darüber hinaus: Wird Deutschland nicht zum Mittäter, wenn Bundeswehrsoldaten die hiesigen Liegenschaften der US-Streitkräfte schützen? Nach Auffassung der Juristen des Bundesverteidigungsministeriums jedenfalls besitzen die für diese Aufgabe eingesetzten deutschen Wachsoldaten ab Kriegsbeginn kriegsvölkerrechtlichen Kombattantenstatus - sind also Kriegsteilnehmer -,weshalb auch von diesem Zeitpunkt an die vom Kriegsvölkerrecht besonders geschützten Sanitätssoldaten von der Bewachung der US-Einrichtungen zurückgezogen werden müssen. In noch direkterem Maße stellt sich die Frage nach deutscher Komplizenschaft im Hinblick auf deutsche Soldaten in den AWACS-Flugzeugen der NATO, die in der Türkei eingesetzt sind. Bis dato ist noch kein Parlamentsbeschluss getroffen, der allein diese Einsätze auf die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage stellen könnte. Auf welcher Rechtsgrundlage also handeln die Soldaten der Bundeswehr? Und weiter: Wie steht es mit der im Soldatengesetz niedergelegten Verpflichtung jedes einzelnen Bundeswehrsoldaten, sich Befehlen zu widersetzen, deren Befolgung eine Straftat impliziert? Herr Bundeskanzler, Herr Bundesverteidigungsminister, jetzt sind Sie gefragt - die Soldaten der Bundeswehr bedürfen Ihrer Antwort.

Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen.

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