Was rot-grüne Arbeitgeber und ÖTV tun könnten

TARIFVORSCHLAG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST Eine Woche Zeitwohlstand - ohne Inflationsausgleich, aber mit 200.000 neuen Arbeitsplätzen

Keine Fantasie, kein Geld und kein überzeugendes Projekt. Bisher bietet Rot-Grün im Bündnis für Arbeit keinerlei eigenen Beitrag, obwohl circa acht Millionen Menschen im weitesten Sinne im öffentlichen und gemeinnützigen Dienstleistungsbereich tätig sind. In den demnächst anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst droht die nächste Stufe des tarifpolitischen Irrsinns.

Der Deutsche Beamtenbund hat die Forderungsrunde schon mit einem Vier-Prozent-Ritual eingeläutet, und alle Anzeichen deuten bei der ÖTV darauf hin, dass sie kaum dahinter zurückstehen wird. Der eigentliche Skandal aber ist, dass sich die ÖTV auf eine nackte Prozentforderung und einen Hauch von Ost-West-Angleichung allein konzentrieren wird. Keine Rede von ermunternden Teilzeit- und Altersteilzeitprojekten, von einem Einstellungskorridor für die jüngere Generation oder von solidarischer Arbeitsumverteilung.

Rot-Grün stellt mit Otto Schily den Verhandlungsführer in der Tarifrunde, aber aus seiner Umgebung deutet nichts darauf hin, dass von Kommunen, Ländern oder dem Bundesinnenministerium eine Alternative zum bisherigen Tarifritual entwickelt wird. Schily fordert die Beamtenlobby nicht heraus. Er formuliert defensiv, dass er deren Forderungen in dieser Höhe nicht entsprechen kann. Bündnis 90/Die Grünen haben immer noch nicht verstanden, dass sie öffentliche Arbeitgeber geworden sind. Sie verhalten sich apathisch, lassen die zumeist sozialdemokratischen Verhandlungsführer wirken und trauen sich nicht, die Kabinette in den Ländern mit Alternativen zu konfrontieren. Rot-Grün praktiziert einen protektionistischen Klientelismus des noch nicht einmal schlechten Gewissens.

Wir plädieren deshalb für einen radikalen Perspektivenwechsel bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, indem eine neue Chancenstruktur geschaffen wird. Konkret lautet unser Vorschlag: Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhalten ein Mehr an Zeitwohlstand von einer Woche im Jahr, müssen sich mit einer realen Nullrunde ohne Inflationsausgleich zufriedengeben, finanzieren aber mit dieser solidarischen Umverteilung über zwei Jahre mindestens 200.000 neue Voll- und Teilzeitarbeitsplätze im öffentlichen Sektor. Das Rechenmodell geht von 345 Milliarden DM Personalkosten (1998) von Bund, Ländern und Gemeinden aus. Bei einem einbehaltenen, nicht gezahlten Inflationsausgleich von drei Prozent dieser Summe ergäbe sich ein Verteilungsspielraum von mehr als zehn Milliarden DM, der bei durchschnittlichen Personalkosten von 50.000 DM für mehr als 200.000 neue Stellen einzusetzen wäre. Schließen sich Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen und andere halböffentliche Institutionen diesem Modell an, wären etwa 300.000 neue Arbeitsplätze insgesamt realistisch.

Ein neuer Typus von Tarifvertrag weckt Ängste und Befürchtungen. Auch wenn solidarische Arbeitsumverteilung in der Vergangenheit durchaus mehrheitsfähig war, so bedarf es eines behutsamen Aushandlungsmodells, das für öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften kalkulierbar ist, von der Öffentlichkeit verstanden wird und gleichzeitig die Chance hat, dass sich die Gesellschaft insgesamt über die Wertigkeit öffentlicher Dienstleistungen auseinandersetzen kann. Wie könnte ein solches Aushandlungssystem aussehen?

In einer ersten Phase hätten öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften sich auf den neuen Typus von Tarifvertrag zu einigen. Dieser müßte das genaue Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung und des Solidarbeitrags der verschiedenen Lohn- und Vergütungsgruppen enthalten. Das finanzielle Umverteilungsvolumen sollte exakt ermittelt und festgeschrieben werden. Es sollte eine Zielangabe darüber erfolgen, wie viele neue Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Es spricht hier angesichts der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse vieles für eine 50/50-Aufteilung von Teilzeit- und Vollzeitstellen, unter angemessener Berücksichtigung von Werkverträgen auf Zeit.

Die Tarifparteien sollten auch den Mut haben, zumindest grob anzugehen, wo eine solidarische Arbeitsumverteilung zum Stellenabbau, zum Personalausgleich oder zu neuen Arbeitsplätzen in neuen Dienstleistungen führen sollte. Diese sicherlich schwer zu erzielende Ausrichtung hätte die Funktion, die Diskussion über die Ziele öffentlicher Dienstleistungen anzustoßen und den Entscheidungsprozess auf den verschiedenen Ebenen vorzubereiten.

Selbstverständlich muss ein solcher Tarifvertrag in konkrete Fristen für die Vertragsinhalte übersetzt werden und - zum Vertrauensschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - ist im Tarifvertrag eine sogenannte Cash-Klausel vorzusehen. Damit ist eine Lohn- und Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs gemeint, die automatisch eintritt, wenn sich öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften auf den einzelnen Konkretisierungsebenen nicht einigen können. Eine solche Klausel schützt ernst gemeinte Solidarität und befördert einen produktiven Einigungszwang der Tarifpartner. Gleichfalls im Sinne der Solidaritätsbereitschaft wären Personalkürzungen auszuschließen, die über ohnehin in der mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehene Einsparungen hinausgehen. Schließlich wäre ein handlungsfähiges Gremium von öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften einzusetzen, das die neue Struktur des Tarifvertrags kontrolliert.

In einer zweiten Phase müsste der Gesetzgeber auf Bundesebene die Übernahme des Tarifvertrags auf die Beamten regeln und dabei den Besonderheiten ihrer Besoldung und ihrer Dienstverhältnisse entsprechen. Ohne Einbeziehung der Beamten würde der neue Typus des Tarifvertrags zur Farce, weil Arbeiter und Angestellte - bei gleicher Arbeit gegenüber den Beamten ohnehin schon erheblich benachteiligt - ihre solidarische Bereitschaft zur Arbeitsumverteilung aufkündigen müssten. Tarifpolitisch wie verfassungsrechtlich ist die Übernahme kein grundsätzliches Problem. Seit längerer Zeit ist die modifizierte Übernahme von Tarifverträgen eingespielt, und solidarische Strategien kollidieren nicht mit den für Beamte zu erbringenden Besoldungsleistungen des Staates.

In einer dritten Phase wäre der allgemeine Tarifvertrag für die Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu konkretisieren. Da ihre öffentlichen Dienstleistungen oft unvergleichbar sind, müssen für die jeweiligen Institutionen und Dienstleistungen sehr unterschiedliche Problemlösungen gefunden werden. Auch auf dieser Ebene sollte eine paritätisch besetzte Koordinations- und Kontrollgruppe aus öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften Lösungen suchen, Sondermodelle vereinbaren und die Kontrolle über die zu schaffenden Arbeitsplätze sicherstellen.

Bei der vermutlich schwierigsten vierten Phase geht es um Modelle für einzelne Institutionen wie Verwaltungen, Schulen und Universitäten. Das grundsätzliche Problem besteht indessen darin, dass die öffentlichen Arbeitgeber, die Exekutive und die Legislative, nicht auf ihr Haushaltsrecht und damit auf ihre Personalentscheidungsbefugnis verzichten wollen. Sie wollen in der Hand haben, wohin umverteilt wird und welche Stellen aus dem Tarifvertrag entstehen sollen. Auf der anderen Seite würden die Gewerkschaften zu Recht argumentieren, dass sie angesichts des Einkommensverzichts der Beschäftigten als Gegenleistung auch darüber mitbestimmen dürfen, ob beispielsweise eine weitere Stabsstelle beim Oberbürgermeister oder zwei Stellen bei Jugendprojekten geschaffen werden sollen. Der Einigungszwang könnte dadurch befördert werden, dass man Vorschläge öffentlich zur Diskussion stellt und die Ergebnisse der öffentlichen Debatte vom jeweils zuständigen Kontrollgremium bei Entscheidungen berücksichtigt. Scheitert die Einigung, greift wiederum die Cash-Klausel.

Vergleicht man dieses Modell mit dem von mehreren Gewerkschaften präferierten Modell der Rente mit 60, so zeigt sich zum einen eine Übereinstimmung bei den Zielen, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und die Kosten der Erwerbslosigkeit zu mindern. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genießen ihren Anteil an der allgemeinen Einkommensentwicklung in Form von "Zeitwohlstand" und leisten trotzdem ihren Beitrag zur Lösung des wichtigsten gesellschaftlichen Problems. Im Gegensatz zur Rente mit 60 allerdings hat nicht nur der Teil der älteren Arbeitnehmer, der ohnehin besonders privilegiert ist, etwas davon, sondern alle Beschäftigten. Eine Chance für die hier skizzierte Richtung gibt es aber wohl nur, wenn die Empörung über die dürftigen Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit zunimmt, und wenn der öffentliche Dienst endlich beginnt, seinen beschäftigungspolitischen Part zu spielen.

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