Was zum Leben

Mindestlohn Gerechte Bezahlung ist längst überfällig. Die Große Koalition muss dafür sorgen – und dabei auf regionale Unterschiede achten
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 43/2013

Einen Stundenlohn von 2,84 Euro sollte der Angestellte eines Computerhandels im brandenburgischen Lübbenau verdienen. Der 52-jährige Arbeitslose nahm die Stelle trotzdem an und machte seinen Job. Nicht er rebellierte gegen seine Arbeitsbedingungen, sondern das Jobcenter, das ihm aufstockendes Arbeitslosengeld zahlte, klagte schließlich gegen die sittenwidrig niedrige Bezahlung. Mindestens zwei Drittel des tariflichen oder ortsüblichen Lohns sollen Beschäftigte erhalten, urteilte das Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber musste nachzahlen.

Um solche Fälle geht es, wenn Linke, Grüne, Sozialdemokraten, der Arbeitnehmerflügel der Union und Gewerkschafter dafür plädieren, eine gesetzliche und verbindliche Lohnuntergrenze in Deutschland einzuführen