Weggesperrt – aus Vorsorge

Justizvollzug Privatfernsehen und alternative Risikoangst begünstigten den Aufstieg der Sicherungsverwahrung. Jetzt muss sie reformiert werden
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Mehr als 500 Männer sitzen in Deutschland in Haft, obwohl sie ihre Strafe verbüßt haben. Sie bekommen etwas mehr Taschengeld als normale Strafgefangene, haben mehr Hofgang, mehr Besuchszeit, die Zellen sind länger geöffnet, ihre Fernseher sind etwas größer und ihre Lautsprecherboxen etwas lauter. Aber sie sitzen in Haft, obwohl sie ihre im Urteil vorgesehene Strafe verbüßt haben. Sie sitzen in Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung, das bedeutet, dass ein Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben muss, solange er noch als gefährlich gilt. Eingeführt haben dieses Instrument die Nazis 1933 im „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“. Doch auch nach dem Krieg blieb das Ins