Mehr als 500 Männer sitzen in Deutschland in Haft, obwohl sie ihre Strafe verbüßt haben. Sie bekommen etwas mehr Taschengeld als normale Strafgefangene, haben mehr Hofgang, mehr Besuchszeit, die Zellen sind länger geöffnet, ihre Fernseher sind etwas größer und ihre Lautsprecherboxen etwas lauter. Aber sie sitzen in Haft, obwohl sie ihre im Urteil vorgesehene Strafe verbüßt haben. Sie sitzen in Sicherungsverwahrung.
Sicherungsverwahrung, das bedeutet, dass ein Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben muss, solange er noch als gefährlich gilt. Eingeführt haben dieses Instrument die Nazis 1933 im „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“. Doch auch nach dem Krieg blieb das Ins
eb das Instrument in Westdeutschland erhalten. Es galt nicht als spezifisches NS-Recht. Nur die DDR schaffte die Sicherungsverwahrung ab.Doch die westdeutsche Sicherungsverwahrung der fünfziger und sechziger Jahre hatte mit derjenigen von heute noch wenig zu tun. Ende der sechziger Jahre waren 78 Prozent der Verwahrten wegen Eigentums- und Vermögensdelikten in Haft. Es ging um verkrachte Existenzen, die immer wieder rückfällig wurden, die man deshalb gar nicht mehr in die Freiheit entlassen wollte. Gewalt- und Sexualtäter waren damals in der Minderheit. Eigentlich war die Sicherungsverwahrung schon ein Auslaufmodell, passte nicht mehr in die Zeit, die verlangte, dass auch notorische Gesetzesbrecher immer wieder eine Chance erhalten sollten.Dann kam in den achtziger Jahren das Privatfernsehen und setzte auf Sex and Crime. Ausufernd wurde über einzelne Kriminalfälle berichtet. Und obwohl die Zahl der Sexualmorde insgesamt zurückging, entstand so der Eindruck, dass Kinder zu wenig vor gefährlichen Rückfalltätern geschützt würden.Die bundesdeutsche Linke hatte dem nichts entgegenzusetzen. Vielmehr gerieten Gefängniskritiker damals seitens der Frauenbewegung selbst unter massiven Druck, weil die Interessen der potenziellen Opfer männlicher Gewalt angeblich ausgeblendet würden. Überhaupt nahm die Bereitschaft, Risiken zu akzeptieren, stetig ab. Auch das war eine Folge der neuen sozialen Bewegungen. Umwelt- und Anti-Atom-Aktivisten hatten den Begriff „Restrisiko“ erfolgreich zum Unwort erklärt.Anstieg der VerwahrtenzahlHeute sind 91 Prozent der Verwahrten Gewalt- und Sexualtäter, nur noch neun Prozent sind Diebe, Betrüger und Heiratsschwindler. Es geht nicht mehr um die Gewohnheitstäter, sondern um die besonders Gefährlichen, die „tickenden Zeitbomben“. Da ist es nur konsequent, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Sicherungsverwahrung einerseits für Vermögensdelikte ganz abschaffen möchte, sie aber im übrigen künftig schon bei Ersttätern zulassen will. Wenn es um den Schutz vor brutaler und sexueller Gewalt geht, soll nicht mehr auf Rückfälle gewartet werden.Dies ist nicht die erste Reform, die auf die veränderte Stimmung reagiert. 1994 wurde die Sicherungsverwahrung auch in Ostdeutschland eingeführt. Seit 1998 gilt die Sicherungsverwahrung unbefristet (voher war sie auf zehn Jahre begrenzt). Seit 2004 kann die Sicherungsverwahrung auch noch nachträglich – also während der Haftzeit – angeordnet werden. Seit 2007 ist die Sicherungsverwahrung auch bei Taten möglich, die nach Jugendrecht bestraft wurden. Diese Reformen, aber auch der öffentliche Druck, führten dazu, dass sich die Zahl der Verwahrten von 200 (1998) auf heute über 500 mehr als verdoppelte. Eine weitere Verdoppelung ist aufgrund bereits ergangener Strafurteile schon in Sicht.Doch seit einigen Monaten hat die Politik ein Problem. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die 1998 erfolgte Entfristung der Sicherungsverwahrung beanstandet. Dass die Zehn-Jahres-Grenze auch für alle damals bereits verurteilten Täter (die so genannten Altfälle) aufgehoben wurde, verstoße gegen das Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen. Rund 80 Verwahrte müssen deshalb sofort entlassen werden, obwohl sie laut Gutachten noch als gefährlich gelten. Die Bild hat die offenen Flanke der Politik sofort erkannt. Sie schreibt von einer „irren Justiz“ und verfolgt die rund 15 bereits Entlassenen mit ihren Reportern und Photographen. Von der Justizministerin verlangt sie, die Leute sofort wieder einzusperren oder gar nicht erst rauszulassen. Auch die Union erhob alsbald ähnliche Forderungen.Vorbild Skandinavien Jetzt hat Leutheusser-Schnarrenberger nachgegeben und ein „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ angekündigt. Noch weiß niemand, wie das Gesetz aussieht, doch für die Ministerin lauern überall Fallstricke. Werden die Vorgaben von Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention streng beachtet, dann bringt oder hält das Gesetz möglicherweise keinen einzigen der 80 Altfälle hinter Schloss und Riegel – und die Bild wird über ein „irres Gesetz“ höhnen. Umgekehrt droht eine neue Pleite in Straßburg, wenn nun möglichst viele Verwahrte zu „psychisch Gestörten“ erklärt werden. Immerhin war die Psychiatrisierung von missliebigen Personen bisher eher ein Merkmal von Diktaturen.Das alles ist so kompliziert, dass nicht nur die Politik überfordert ist, sondern auch Medien und Öffentlichkeit kaum verstehen, was passiert. Denn parallel zur Lösung der „Altfälle“ plant die Bundesregierung noch eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung – die von rechts und links heftig kritisiert wird. So soll die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung abgeschafft werden, was aber der CSU widerstrebt. Sie befürchtet, dass künftig Täter entlassen werden, weil sich ihre Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellt. Die Linke kritisiert dagegen, dass die Sicherungsverwahrung künftig viel häufiger als bisher im Strafurteil „vorbehalten“ werden soll. Sie fürchtet einen Automatismus, bei dem die Sicherungsverwahrung nach schweren Verbrechen zur Standardmaßnahme werde.In diese allgemeine Verunsicherung hinein finden nun erstmals seit langem wieder Stimmen Gehör, die die Sicherungsverwahrung grundsätzlich kritisieren. So hat der Kriminologe Michael Alex nachgewiesen, dass nur jeder Zehnte, den Gutachter für gefährlich halten, tatsächlich in Freiheit eine schwere Rückfalltat begeht. Er hat dabei die Kriminalkarrieren von rund 70 Personen untersucht, die eigentlich nach der Haft in die Sicherungsverwahrung sollten, aber aus formalen Gründen dann doch entlassen wurden. Im Umkehrschluss heißt das aber: Neun von zehn Personen in der Sicherungsverwahrung sind dort eigentlich fehl am Platz. Nur welche?Alex’ Untersuchung wirft aber zumindest die Frage nach Alternativen zur Sicherungsverwahrung auf. Immerhin kennen 40 von 47 Staaten des Europarats keine Sicherungshaft nach der Strafhaft. Doch Staaten wie Frankreich, Spanien und England sind kein fortschrittliches Beispiel. Dort werden einfach deutlich höhere Strafen verhängt, die viel mehr Personen treffen. Eher als Vorbild taugen skandinavische Staaten wie Schweden. Dort wird (wie bei uns) eher moderat bestraft, allerdings sind die Gefängnisse besser ausgestattet und setzen mehr auf Therapie und Wiedereingliederung.Daraus können wir lernen. Schon während der Strafhaft muss so intensiv mit den Tätern gearbeitet werden, dass sie nach Verbüßung ihrer Strafe einigermaßen guten Gewissens entlassen werden können. Ziel jeder Reform muss also sein, die Zahl der Verwahrten zu reduzieren, statt sie immer weiter ansteigen zu lassen. Denn bei aller Risiko-Aversion sollten wir nicht vergessen: Es geht um Menschen, nicht um Atomkraftwerke.