Weltmeister im Abhören

Überwachung der Telefone Journalisten können von den Nachrichtendiensten abgehört werden, wenn sie Kontakte mit mutmaßlichen Straftätern haben
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Das sorgsam austarierte Gleichgewicht von Grundrechten auf der einen und dem staatlichen Kontrollanspruch auf der anderen Seite gerät seit eineinhalb Jahren in eine erschreckende Schieflage. Verlor nach dem Anschlag vom 11. September 2001 zunächst der grüne Koalitionspartner durch Verabschiedung der Otto-Pakete seine bürgerrechtliche Unschuld, weiten sich die rechtsstaatlichen Kollateralschäden mittlerweile zum Flächenbrand aus. Nun ist die terroristische Angstneurose auch bei den Gerichten angekommen. Vergangene Woche entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die Behörden dürften Telefongespräche von Journalisten mit mutmaßlichen Straftätern zurückverfolgen. Zwei Mitarbeiter des ZDF hatten dagegen Beschwerde eingelegt, das